Das Investment: DSGV-Rechtsexperte über Honorarberatung und Provisionsverbot: „Der Kunde soll selbst entscheiden“

Erstellt von: Kategorie: SJB - Botschafter

sjb_werbung_das_investment_300_200SJB | Korschenbroich, 06.05.2015. Henning Bergmann, Leiter Kapitalmarktrecht beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband DSGV, über den Sinn von Zuwendungen, die Sinnlosigkeit eines Provisionsverbots und die Rechtsunsicherheit, die die Regulierungsbehörden schaffen.

DAS INVESTMENT.com: Was sind derzeit die größten regulatorischen Probleme der Verbandsmitglieder im Kapitalmarktrecht?

Henning Bergmann: Das Hauptthema ist derzeit die Behandlung von Zuwendungen, auch Rückvergütungen. Wir sind der Meinung, dass diese erforderlich sind, um allen Kundengruppen einen Zugang zur Anlageberatung zu bieten. Mit Honorarberatung allein würde das nicht gelingen – die Kunden mit geringerem Vermögen und Einkommen blieben außen vor. Wir leben in einer Marktwirtschaft, der Kunde kann selbst entscheiden, welche Leistungen zu welchen Konditionen er in Anspruch nimmt.

 

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