SJB | Korschenbroich, 02.07.2015. Den Begriff „Bestand“ gibt es im juristischen Sinne nicht, meint Oliver Pradetto, Chef des Maklerpools Blau direkt. Wem der juristisch nicht existente Bestand in welchen Fällen gehört und was Makler machen können, um sich abzusichern.
Wem gehört der Maklerbestand im Pool? Auf diese Frage gibt es nur eine klare Antwort: Kommt darauf an.
In den meisten Fällen wird der Bestand des Maklers über die Anbindung des Pools verwaltet. Der Makler hat kein Vertragsverhältnis gegenüber der Gesellschaft. Kritische Makler leiten daraus ab, dass der Makler in dieser Konstellation keine Eigentumsrechte mehr an seinem Bestand habe.