SJB | Korschenbroich, 21.07.2015. Am 10. Juli trat das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft. Nun sind einige Produkte, die bislang erlaubnisfrei waren, erlaubnispflichtig. Wer diese Produkte weiterhin vermitteln will, muss unter anderem seine Sachkunde nachweisen. Ausgenommen sogenannte alte Hasen, meint Rechtsanwalt Norman Wirth.
Worum es geht
Mit Wirkung zum 10.7.2015 ist das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft getreten. Was das Gesetz konkret beinhaltet wurde bereits viel und ausführlich dargestellt. Leider ist bisher die Fortgeltung der sogenannten Alten-Hasen-Regelung auch auf die nun regulierten Produktgruppen nicht eindeutig geklärt. Durch das Kleinanlegerschutzgesetz erweitern sich erneut die Erlaubnispflichten für gewerbliche Finanzanlagenvermittler.