SJB | Korschenbroich, 24.07.2015.
In neun Bundesländern bewerten die Industrie- und Handelskammern die Prüfberichte der 34f-Finanzanlagenvermittler. Die Prüfung für das Jahr 2013 ist praktisch abgeschlossen. Mona Moraht, Leiterin Gewerberecht beim Deutschen Industrie und Handelskammertag DIHK, zieht trotz einiger Anlaufprobleme ein positives Fazit.
DAS INVESTMENT: Wie sind die bisherigen Erfahrungen der IHKs mit den Prüfberichten?
Mona Moraht: Grundsätzlich richten sich die Prüfberichte nach den Vorgaben der FinVermV und dem Aufbau des IDW-Standards. Zweifelsfragen wurden im Dialog mit den Gewerbetreibenden geklärt. Teilweise lässt die Ausführlichkeit der Prüfberichte im Hinblick auf einzelne Pflichten nach der FinVermV noch zu wünschen übrig. Bislang sind allerdings – soweit bekannt –keine Besonderheiten, die aufsichtsrechtlichen Handlungsbedarf ausgelöst hätten, aufgetaucht.