Das Investment: DIHK zur 34f-Wirtschaftsprüfung: „Es sind bereits Bußgelder verhängt worden“

Erstellt von: Kategorie: SJB - Botschafter

sjb_werbung_das_investment_300_200SJB | Korschenbroich, 24.07.2015.

In neun Bundesländern bewerten die Industrie- und Handelskammern die Prüfberichte der 34f-Finanzanlagenvermittler. Die Prüfung für das Jahr 2013 ist praktisch abgeschlossen. Mona Moraht, Leiterin Gewerberecht beim Deutschen Industrie und Handelskammertag DIHK, zieht trotz einiger Anlaufprobleme ein positives Fazit.

DAS INVESTMENT: Wie sind die bisherigen Erfahrungen der IHKs mit den Prüfberichten?

Mona Moraht: Grundsätzlich richten sich die Prüfberichte nach den Vorgaben der FinVermV und dem Aufbau des IDW-Standards. Zweifelsfragen wurden im Dialog mit den Gewerbetreibenden geklärt. Teilweise lässt die Ausführlichkeit der Prüfberichte im Hinblick auf einzelne Pflichten nach der FinVermV noch zu wünschen übrig. Bislang sind allerdings – soweit bekannt –keine Besonderheiten, die aufsichtsrechtlichen Handlungsbedarf ausgelöst hätten, aufgetaucht.

 

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