Im August 2014 trat in Deutschland das Honoraranlageberatungsgesetz in Kraft. Doch gerade einmal 100 Berater haben seitdem eine Erlaubnis nach Paragraf 34h Gewerbeordnung (GewO) beantragt.
Denn um Kunden gegen Honorar beraten zu dürfen, ist eine 34h-Erlaubnis – noch – nicht notwendig. Warum sich einige Berater trotzdem für § 34h entschieden haben – und andere nicht.