Fondsverschmelzung DWS Fonds

Erstellt von: Kategorie: SJB - FFB FondsSpotNews. Mitgeteilt. Schlagworte: , , , , ,

Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag! DWS hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 23. Mai 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.

Fondsname Fondsname WKN ISIN
Threadneedle UK Smaller Companies Fund 1 987645 GB0002771722 GB0002771722

Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 09. Mai 2014 stattfinden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

 

 

An die Anleger der Fonds
Santander Europäische Aktien OP und DWS Europäische Aktien Typ O
21. März 2014
Verschmelzung des Fonds Santander Europäische Aktien OP auf den Fonds DWS
Europäische Aktien Typ O am 23. Mai 2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH und die Deutsche Asset & Wealth Management
Investment GmbH haben beschlossen, den Fonds Santander Europäische Aktien OP
(übertragender Fonds) am 23. Mai 2014 auf die Anteilklasse FC des Fonds DWS Europäische
Aktien Typ O (übernehmender Fonds) zu verschmelzen. Ziel und Hintergrund der geplanten
Verschmelzung ist eine Steigerung des Anlagevolumens durch Verschmelzung, um eine
kosteneffizientere Verwaltung und Umsetzung der Anlagepolitik im Interesse der Anleger zu
erreichen.
Fondsname
WKN/ISIN
Santander Europäische Aktien OP
WKN: ISIN:
976551 DE0009765511
DWS Europäische Aktien Typ O
WKN: ISIN:
FC: DWS1K9 FC: DE000DWS1K92
Anlagepolitik Ziele der Anlagepolitik sind gute Ertrags- und
Wachstumsaussichten. Dafür investiert der Fonds
hauptsächlich in europäische Aktien (mindestens
51%) mit Fokus auf substanzstarke Werte. Das
Fondsvermögen darf nicht zu mehr als 10% Aktien
oder Genussscheine enthalten, die in asiatischen
Währungen notiert sind. Darüber hinaus können für
das Sondervermögen die nach dem KAGB und
den Anlagebedingungen zulässigen Vermögensgegenstände
erworben werden. Die Gesellschaft
wird für das Sondervermögen nur solche
Vermögensgegenstände erwerben, die Ertrag
und/oder Wachstum erwarten lassen. Derivate
dürfen zu Investitions- und Absicherungszwecken
erworben werden.
Die Gesellschaft erwirbt und veräußert nach
Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage
sowie der weiteren Börsenaussichten die nach dem
KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen
Vermögensgegenstände.
Mindestens 51% des Wertes des Sondervermögens
müssen in Aktien europäischer Großunternehmen
sowie mittlerer und kleiner Gesellschaften angelegt
werden.
Bis zu 20% des Wertes des Sondervermögens können
in verzinslichen Wertpapieren angelegt werden.
Schuldscheindarlehen sind auf die für verzinsliche
Wertpapiere geltende Anlagegrenze anzurechnen.
Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen
gelten nicht als verzinsliche Wertpapiere in diesem
Sinne.
Je bis zu 49% des Wertes des Sondervermögens
dürfen in Geldmarktinstrumenten und Bankguthaben
angelegt werden.
Die Gesellschaft darf bis zu 10% des Wertes des
Sondervermögens in Anteilen an anderen
Sondervermögen (Investmentanteile) investieren.
Dabei darf der über 5% des Wertes des
Sondervermögens hinausgehende Teil an
Investmentanteilen nur aus Geldmarktfondsanteilen
bestehen.
Ertragsverwendung Thesaurierung Thesaurierung
Verwaltungsvergütung/Kosten
pauschale/ Service Fee
Verwaltungsvergütung:
bis zu 1,0% p.a. (zzt. 1,0% p.a.)
Kostenpauschale:
1,0% p.a.
Fondswährung EUR EUR
Erfolgsabhängige Vergütung Keine erfolgsabhängige Vergütung Darüber hinaus kann die Gesellschaft für die
Verwaltung des Sondervermögens aus dem
Sondervermögen eine tägliche erfolgsabhängige
Vergütung in Höhe von bis zu einem Viertel des
Betrages erhalten, um den die Anteilwertentwicklung
die Entwicklung des MSCI Europe TR Net übersteigt.
Die erfolgsabhängige Vergütung wird durch den
Vergleich der Entwicklung dieses in Euro
umgerechneten Vergleichsindex mit der Entwicklung
des Anteilwertes (vgl. § 18 Abs. 1 der „Allgemeinen
Anlagebedingungen“) ermittelt. Die erfolgsabhängige
Vergütung wird täglich berechnet und jährlich
abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des
täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene
erfolgsabhängige Vergütung im Sondervermögen
zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während
der Abrechnungsperiode unter der des Vergleichsindex,
so wird eine in der jeweiligen Abrechnungsperiode
bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung
entsprechend dem täglichen Vergleich wieder
aufgelöst. Entsprechend der Berechnung bei positiver
Entwicklung gegenüber dem Vergleichsindex wird auf
Basis des vereinbarten Höchstbetrags der negative
Betrag pro Anteilwert errechnet und auf die nächste
Abrechnungsperiode vorgetragen. Für die
nachfolgende Abrechnungsperiode erhält die
Gesellschaft nur dann eine erfolgsabhängige
Vergütung, wenn der aus der positiven Abweichung
gegenüber dem Vergleichsindex, errechneten Betrag
den negativen Vortrag aus der vorangegangenen
Abrechnungsperiode übersteigt. Bei der Berechnung
des Vergütungsanspruchs werden negative Vorträge
der vorangegangenen fünf Abrechnungsperioden
berücksichtigt. Die am Ende der Abrechnungsperiode
bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung
kann unter bestimmten Voraussetzungen entnommen
werden, und zwar auch dann, wenn der Anteilwert am
Ende einer Abrechnungsperiode den Anteilwert zu
Beginn der Abrechnungsperiode unterschreitet.
Informationen zur genauen Bestimmung der Höhe der
erfolgsabhängigen Vergütung und den
Voraussetzungen für die Entnahme sowie zur Definition
der Abrechnungsperiode können § 29 Absatz 3 der
Besonderen Anlagebedingungen entnommen werden.
Anlegerprofil SOP-Einstufung: Chance DeAWM-Einstufung: wachstumsorientiert
Ausgabeaufschlag bis zu 5%, zur Zeit 5% 0%
Rücknahmeabschlag 0% 0%
Garantie Nein Nein
Geschäftsjahr 01.01. – 31.12. 01.10. – 30.09.
Fondsdomizil Deutschland Deutschland
Vertriebsländer Deutschland Deutschland
Die Kapitalverwaltungsgesellschaften gehen nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die
Verschmelzung neutral auf die Wertentwicklung im übernehmenden Fonds auswirkt.
Die Verschmelzung beider Fonds erfolgt steuerneutral im Sinne des Investmentsteuergesetzes,
d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang.
Die Ausgabe von Anteilen des übertragenden Fonds durch die Oppenheim
Kapitalanlagegesellschaft mbH erlischt am 16. Mai 2014. Bis zum 16. Mai 2014 sind die Anleger
des übertragenden Fonds und des übernehmenden Fonds berechtigt die Rücknahme ihrer Anteile
ohne weitere Kosten zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von Anteilen des übertragenden
Fonds durch die Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH erlischt am 16. Mai 2014. Orders, die
am 16. Mai 2014 bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt. Die
Verschmelzung erfolgt am 23. Mai 2014.
Alternativ können die Anleger des übertragenden Fonds und des übernehmenden Fonds ihre
Anteile ohne weitere Kosten in Anteile des DWS Eurovesta (ISIN: DE0008490848) umtauschen,
der vergleichbare Anlagegrundsätze befolgt und von der Deutsche Asset & Wealth Management
Investment GmbH verwaltet wird.
Für steuerliche Zwecke führt der Umtausch beim Anleger zu einem Veräußerungs- bzw.
Anschaffungsvorgang. Das Angebot des kostenlosen Umtauschs erlischt am 16. Mai 2014. Die an
diesem Tag bis zum Orderannahmeschluss eingehenden Aufträge werden noch berücksichtigt.
Als Anleger eines durch die Fondsverschmelzung betroffenen Fonds wird Ihnen auf Nachfrage
kostenlos eine Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fondsverschmelzung zur
Verfügung gestellt.
Eine aktuelle Fassung der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ der Anteilklasse FC des DWS
Europäische Aktien Typ O liegt für die Anleger des übertragenden Fonds diesem
Informationsschreiben bei.
Wir empfehlen dem Anleger, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen
einer Fondsverschmelzung bzw. einer Annahme eines Umtauschangebots von einem
Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH Deutsche Asset & Wealth Management
Investment GmbH