Änderung der Vertragsbedingungen bei DT.Postbank Fonds

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Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag! Wir informieren Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
DT.POSTBK.EUROPAF.RENTEN ANTEILE 979770 DE0009797704
DT.POSTBK.EUROPAF.PLUS ANTEILE 979771 DE0009797712
DT.POSTBK.EUROPAF.AKTIEN ANTEILE 979772 DE0009797720
Deutsche Postbank VL Invest 979773 DE0009797738
DT.Postbk.Business Basic 979774 DE0009797746
DT.POSTBK.GLOBAL PLAYER ANTEILE 979775 DE0009797753

Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

KAS Investment Servicing GmbH
Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber der Sondervermögen
Deutsche Postbank Business Basic (ISIN DE0009797746)
Deutsche Postbank Europafonds Renten (ISIN DE0009797704)
Deutsche Postbank Europafonds Plus (ISIN DE0009797712)
Deutsche Postbank VL Invest (ISIN DE0009797738)
Deutsche Postbank Europafonds Aktien (ISIN DE0009797720)
Deutsche Postbank Global Player (ISIN DE0009797753)
Die Gesellschaft kündigt ihr Verwaltungsrecht an den oben genannten Sondervermögen
gemäß § 38 Absatz 1 des Investmentgesetzes (InvG) in Verbindung mit § 21 Absatz 1
der Allgemeinen Vertragsbedingungen zum 30. Juni 2014.
Das Verwaltungsrecht an den Sondervermögen geht gemäß § 39 Absatz 1 InvG in
Verbindung mit § 21 Absatz 2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen mit Wirksamwerden
der Kündigung auf die Depotbank (Verwahrstelle) über.
Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird die Depotbank (Verwahrstelle) das
Sondervermögen nicht liquidieren (auflösen), sondern es ist vorgesehen, dass die
Depotbank (Verwahrstelle) das Verwaltungsrecht am Kündigungsstichtag auf die
Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, überträgt.
Wiesbaden, 13. Dezember 2013
KAS Investment Servicing GmbH
Die Geschäftsführung