Änderung der Vertragsbedingungen bei Oppenheim Fonds

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Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag! Gemäß §167 KAGB informieren wir Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
NOAH – Mix OP 979953 DE0009799536
GR Dynamik OP A0H0W9 DE000A0H0W99

Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

 

Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH
Köln
Kündigung der Verwaltung der Sondervermögen
GR Dynamik OP und
NOAH-Mix OP
Hinweis der neuen Kapitalanlagegesellschaft
Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH
Die Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH als ab dem 01.06.2014
zuständige neue Kapitalanlagegesellschaft kündigt gemäß § 38 Absatz 1 InvG die Verwaltung
der Sondervermögen zum 11.06.2014.
Mit Wirksamwerden der Kündigung geht das Verfügungsrecht über das Sondervermögen
kraft Gesetzes auf die Depotbank, State Street Bank GmbH, über. Es ist geplant, das
Sondervermögen nicht gemäß § 39 Absatz 1 und 2 Investmentgesetz abzuwickeln, sondern
die Verwaltung des Sondervermögens gemäß § 39 Absatz 3 Satz 1 Investmentgesetz mit
Wirkung zum vorgenannten Kündigungstermin auf die Universal-Investment-Gesellschaft
mbH, Frankfurt am Main zu übertragen.
Ferner soll am 11.06.2014 die Depotbankfunktion für das Sondervermögen von der State
Street Bank GmbH auf die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main
übergehen.
Die Übertragung der Verwaltung und der Depotbankwechsel des Sondervermögens stehen
unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
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Diese Veröffentlichung wird im elektronischen Bundesanzeiger, im Jahres- bzw.
Halbjahresbericht und auf der Internetseite www.oppenheim-fonds.de veröffentlicht.
Köln, im Dezember 2013
Die Geschäftsführung