Fondsverschmelzung Nestor Fonds

Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag! Nestor hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 29. November 2013 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds WKN Aufnehmender Fonds WKN
NESTOR France Fonds 986937 NESTOR Europa Fonds 972878

Die letzte Ausgabe des abgebenden Fonds“ über die FFB hat bereits stattgefunden.
Die letzte Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ über die FFB ist noch bis zum 19. November 2013 möglich.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
In Bezug auf §167 KAGB werden wir die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

 

NESTOR Investment Management S.A.
2, Place Dargent
L-1413 Luxembourg
R.C. Luxembourg B 45.832
NESTOR Fonds (Umbrella)
Mitteilung an die Anteilinhaber der Teilfonds:
NESTOR France Fonds
Anteilklasse B WKN 986 937 ISIN LU0077333218
NESTOR Europa Fonds
Anteilklasse B WKN 972878 ISIN LU0054735948
Die NESTOR Investment Management S.A., die Verwaltungsgesellschaft des Fonds „NESTOR Fonds“,
welcher als fonds commun de placement à compartiments multiples den Bestimmungen von Teil I des
Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen unterliegt, hat beschlossen,
folgende Teilfondsverschmelzung mit Wirkung zum 29. November 2013 durchzuführen:
NESTOR France Fonds Anteilklasse B in NESTOR Europa Fonds Anteilklasse B
Begründung der Verschmelzung:
NESTOR France Fonds („zu übertragender Teilfonds“) verfügt derzeit über ein Teilfondsvolumen von ca.
1,7 Mio. EUR, der Teilfonds NESTOR Europa Fonds („übernehmender Teilfonds“) über ca. 3,7 Mio.
EUR. Um im Interesse der Anteilinhaber eine wirtschaftliche Verwaltung der beiden Teilfonds
vornehmen zu können, soll die v.g. Verschmelzung durchgeführt werden.
Unterscheidungskriterien der Teilfonds
NESTOR France Fonds B NESTOR Europa Fonds B
Hauptmerkmale der
Anlagepolitik
NESTOR France Fonds investiert
vorzugsweise in Aktien, Wandelund
Optionsanleihen sowie in
wandelbare Vorzugsaktien und
Optionsscheinen auf Aktien und
Genussscheine von Gesellschaften
kleiner und mittlerer Größe mit
überdurchschnittlich hohem
Wachstumspotential, die ihren Sitz
oder Geschäftsschwerpunkt in
Frankreich haben. Von Zeit zu Zeit
kann das Fondsvermögen des
Teilfonds auch in Aktien großer
französischer Gesellschaften
angelegt werden, sofern die
Verwaltungsgesellschaft dies für
nützlich hält, um die Liquidität des
Teilfonds zu stärken und
Kursgewinnchancen
wahrzunehmen.
Bis zu 20 % des Netto-
Der NESTOR Europa Fonds
investiert vorzugsweise in
Stammaktien europäischer
Gesellschaften, die durch hohen
Substanzwert oder
überdurchschnittlich starkes
Gewinnwachstum die Wertsteigerung
der Fondsanteile im Sinne des
allgemeinen Anlageziels besonders
fördern können. Der Teilfonds kann
daneben auch in Optionsscheinen auf
Wertpapiere anlegen, sowie in
Wandelanleihen und festverzinslichen
Wertpapieren, die auf europäische
Währungen lauten
Fondsvermögens des Teilfonds
können in Aktien nichtfranzösischer
Gesellschaften
angelegt werden. In
nachgeordnetem Umfang kann das
Fondsvermögen des Teilfonds auch
in fest- und variabelverzinslichen
Wertpapieren sowie in anderen
zulässigen Vermögenswerten
angelegt werden.
Ausgabeaufschlag bis zu 3 % bis zu 3 %
Rücknahmeabschlag derzeit nicht vorgesehen derzeit nicht vorgesehen
Laufende Kosten/Jahr 3,04% p.a. 2,67 % p.a.
An die Wertentwicklung
gebundene Kosten
0,00% p.a. im letzten Geschäftsjahr 0,00% p.a. im letzten Geschäftsjahr
Darin beinhaltet:
Verwaltungsvergütung /
Depotbankvergütung
1,40% p.a. /
bis zu 0,15% p.a.
1,40% p.a. /
bis zu 0,15% p.a.
PerformanceFee bis zu 15%, Vergleichsindex
CAC Mid 60
bis zu 15%, Vergleichsindex
MSCI Europe
Ertragsverwendung Thesaurierung Thesaurierung
Mindestanlage keine keine
Anteilwertberechnung täglich täglich
Risikoprofil 7 6
Die Rechte der Anteilinhaber der angezeigten Teilfonds unterscheiden sich nicht. Die Erträge sowohl des
zu übertragenden als auch des übernehmenden Teilfonds werden thesauriert.
Auswirkungen oder Beeinträchtigungen der Anleger des übertragenden bzw. auf die Anleger des
übernehmenden Teilfonds werden seitens der Verwaltungsgesellschaft nicht erwartet.
Die Verwaltungsgesellschaft sieht durch die Fusion keine Verwässerungsgefahr für die Performance der
übernehmenden Teilfonds.
Die Berechnung der PerformanceFee des zu übertragenden Teilfonds NESTOR France Fonds wird zum
26. Oktober 2013 eingestellt.
Ausführung der Fusion:
Die Verschmelzung soll im Wege eines Wertpapierübertrages (Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten des zu übertragenden Teilfonds werden auf den übernehmenden Teilfonds übertragen)
stattfinden.
Eine Neuordnung des Portfolios des Teilfonds NESTOR Europa Fonds ist nicht beabsichtigt.
Zum Übertragungsstichtag am 29.11.2013 werden jeweils die Anteilwerte des zu übertragenden und des
übernehmenden Teilfondsvermögens nach den im Verkaufsprospekt hinterlegten
Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelt.
Berechnung des Verschmelzungsverhältnisses:
Der ungerundete Anteilwert des zu übertragenden Teilfonds wird durch den ungerundeten Anteilwert des
übernehmenden Teilfonds geteilt. Das Verschmelzungsverhältnis wird auf 12 Nachkommastellen
gerundet. Am darauffolgenden Bewertungstag erfolgt die ergebnisneutrale Verbuchung der
Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten des zu übertragenden Teilfonds in den übernehmenden
Teilfonds. Spitzen, die durch die Rundung des Verschmelzungsverhältnisses entstehen, werden durch die
Depotbank ermittelt, verkauft und als Zufluss im übernehmenden Teilfonds verbucht.
Die Verschmelzung ist Gegenstand eines Berichtes des Wirtschaftsprüfers des Fonds NESTOR Fonds,
welcher zum 29. November 2013 erstellt wird. Dieser Bericht kann auf Anfrage kostenlos bei der
Verwaltungsgesellschaft angefordert werden.
Die Fusion erfolgt steuerneutral im Sinne des Investmentsteuergesetzes, d.h. es kommt für steuerliche
Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang.
Wir empfehlen dem Anleger, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen der
Fusion von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.
Die Anteilinhaber des Teilfonds NESTOR France Fonds, welche mit den v.g. Änderungen nicht
einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 26. November 2013, 16.00 Uhr MEZ, kostenlos bei der
Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank sowie bei allen im Verkaufsprospekt verzeichneten Zahlstellen
zurückgeben.
Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der
Verschmelzung verbunden sind, werden nicht den betroffenen Teilfonds oder deren Anteilinhabern
belastet.
Die Anteilausgabe von Anteilen des zu übertragenden Teilfonds NESTOR France Fonds wird zum 26.
Oktober 2013 eingestellt.
Das gültige Verkaufsprospekt des Umbrellas NESTOR Fonds inklusive des Verwaltungsreglements, die
Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos am Sitz der
Verwaltungsgesellschaft, bei der Depotbank sowie bei allen Zahlstellen erhältlich.
Luxemburg, Oktober 2013
NESTOR Investment Management S.A.