Gemäß §42a Absatz 3 InvG informieren wir Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
DWS Health Care Typ O | 976985 | DE0009769851 |
DWS Finanzwerte | 976991 | DE0009769919 |
DWS Biotech-Aktien Typ O | 976997 | DE0009769976 |
DWS Emerging Markets | 977301 | DE0009773010 |
DWS Internationale Aktien Typ O | 984801 | DE0009848010 |
Argentos Sauren Stabilitäts-Portfolio | DWS0PC | DE000DWS0PC1 |
Argentos Sauren Dynamik-Portfolio | DWS0PD | DE000DWS0PD9 |
DWS Sachwerte | DWS0W3 | DE000DWS0W32 |
Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS Health Care Typ O beschlossen. Die Ausrichtung bzw. die
Anlagepolitik des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten.
Die Gebührensätze bleiben von dieser Änderung unberührt.
Für die genannten Sondervermögen werden nun zusätzlich die folgenden Anforderungen nun
an die vorliegende Art der erfolgsabhängigen Vergütung (Orientierung an einem
Vergleichsindex) gestellt:
a) Die erfolgsabhängige Vergütung hat eine maximale Höhe von 4% des
Durchschnittswertes des Sondervermögens innerhalb einer Abrechnungsperiode;
b) Bei Berechnung eines negativen Betrags wird dieser auf die nächste
Abrechungsperiode vorgetragen. Dieser Verlustvortrag wird bei der Berechnung des
Vergütungsanspruchs über fünf Abrechnungsperioden berücksichtigt;
c) Die erfolgsabhängige Vergütung wird täglich berechnet und jährlich am Ende der
Abrechungsperiode abgerechnet;
d) Die erfolgsabhängige Vergütung kann auch dann entnommen werden, wenn der
Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode den Anteilwert zu Beginn der
Abrechnungsperiode unterschreitet (absolut negative Anteilwertentwicklung).
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
DWS Health Care Typ O
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS Financials Typ O beschlossen. Die Ausrichtung bzw. die
Anlagepolitik des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten.
Die Gebührensätze bleiben von dieser Änderung unberührt.
Für die genannten Sondervermögen werden nun zusätzlich die folgenden Anforderungen nun
an die vorliegende Art der erfolgsabhängigen Vergütung (Orientierung an einem
Vergleichsindex) gestellt:
a) Die erfolgsabhängige Vergütung hat eine maximale Höhe von 4% des
Durchschnittswertes des Sondervermögens innerhalb einer Abrechnungsperiode;
b) Bei Berechnung eines negativen Betrags wird dieser auf die nächste
Abrechungsperiode vorgetragen. Dieser Verlustvortrag wird bei der Berechnung des
Vergütungsanspruchs über fünf Abrechnungsperioden berücksichtigt;
c) Die erfolgsabhängige Vergütung wird täglich berechnet und jährlich am Ende der
Abrechungsperiode abgerechnet;
d) Die erfolgsabhängige Vergütung kann auch dann entnommen werden, wenn der
Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode den Anteilwert zu Beginn der
Abrechnungsperiode unterschreitet (absolut negative Anteilwertentwicklung).
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
DWS Financials Typ O
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS Biotech Typ O beschlossen.
Namensänderung
Der Name des Sondervermögens „DWS Biotech Typ O“ wird in „DWS Biotech“ geändert.
Änderung des Ausgabeaufschlags
Die DWS Investment GmbH macht Gebrauch von der Möglichkeit der Einführung eines
Ausgabeaufschlages. Dies schlägt sich in § 28 „Ausgabe- und Rücknahmepreis“ der
Besonderen Vertragsbedingungen nieder. Der maximale Ausgabeaufschlag beträgt 5% des
Anteilwerts.
Änderung der Kostenpauschale
Die tägliche Kostenpauschale in Höhe von 1,7% p.a. des Sondervermögens auf Basis des
börsentäglich ermittelten Inventarwertes wird auf 1,5% gesenkt (§ 29 Absatz 1 der
Besonderen Vertragsbedingungen).
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten.
Für das genannte Sondervermögen werden nun zusätzlich die folgenden Anforderungen an
die vorliegende Art der erfolgsabhängigen Vergütung (Orientierung an einem
Vergleichsindex) gestellt:
a) Die erfolgsabhängige Vergütung hat eine maximale Höhe von 4% des
Durchschnittswertes des Sondervermögens innerhalb einer Abrechnungsperiode;
b) Bei Berechnung eines negativen Betrags wird dieser auf die nächste
Abrechungsperiode vorgetragen. Dieser Verlustvortrag wird bei der Berechnung des
Vergütungsanspruchs über fünf Abrechnungsperioden berücksichtigt;
c) Die erfolgsabhängige Vergütung wird täglich berechnet und jährlich am Ende der
Abrechungsperiode abgerechnet;
An die Anleger des Fonds
DWS Biotech Typ O
d) Die erfolgsabhängige Vergütung kann auch dann entnommen werden, wenn der
Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode den Anteilwert zu Beginn der
Abrechnungsperiode unterschreitet (absolut negative Anteilwertentwicklung).
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen,
DWS Investment GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS Emerging Markets Typ O beschlossen. Die Ausrichtung bzw. die
Anlagepolitik des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten.
Die Gebührensätze bleiben von dieser Änderung unberührt.
Für die genannten Sondervermögen werden nun zusätzlich die folgenden Anforderungen nun
an die vorliegende Art der erfolgsabhängigen Vergütung (Orientierung an einem
Vergleichsindex) gestellt:
a) Die erfolgsabhängige Vergütung hat eine maximale Höhe von 4% des
Durchschnittswertes des Sondervermögens innerhalb einer Abrechnungsperiode;
b) Bei Berechnung eines negativen Betrags wird dieser auf die nächste
Abrechungsperiode vorgetragen. Dieser Verlustvortrag wird bei der Berechnung des
Vergütungsanspruchs über fünf Abrechnungsperioden berücksichtigt;
c) Die erfolgsabhängige Vergütung wird täglich berechnet und jährlich am Ende der
Abrechungsperiode abgerechnet;
d) Die erfolgsabhängige Vergütung kann auch dann entnommen werden, wenn der
Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode den Anteilwert zu Beginn der
Abrechnungsperiode unterschreitet (absolut negative Anteilwertentwicklung).
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
DWS Emerging Markets Typ O
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS Internationale Aktien Typ O beschlossen. Die Ausrichtung bzw.
die Anlagepolitik des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten.
Die Gebührensätze bleiben von dieser Änderung unberührt.
Für das genannte Sondervermögen werden nun zusätzlich die folgenden Anforderungen an
die vorliegende Art der erfolgsabhängigen Vergütung (Orientierung an einem
Vergleichsindex) gestellt:
a) Die erfolgsabhängige Vergütung hat eine maximale Höhe von 4% des
Durchschnittswertes des Sondervermögens innerhalb einer Abrechnungsperiode;
b) Bei Berechnung eines negativen Betrags wird dieser auf die nächste
Abrechungsperiode vorgetragen. Dieser Verlustvortrag wird bei der Berechnung des
Vergütungsanspruchs über fünf Abrechnungsperioden berücksichtigt;
c) Die erfolgsabhängige Vergütung wird täglich berechnet und jährlich am Ende der
Abrechungsperiode abgerechnet;
d) Die erfolgsabhängige Vergütung kann auch dann entnommen werden, wenn der
Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode den Anteilwert zu Beginn der
Abrechnungsperiode unterschreitet (absolut negative Anteilwertentwicklung).
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
DWS Internationale Aktien Typ O
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
27. März 2013
Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen Argentos Sauren Stabilitäts-Portfolio beschlossen. Die Ausrichtung
bzw. die Anlagepolitik des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten. Die Gebührensätze bleiben von dieser Änderung unberührt.
Für das genannte Sondervermögen werden nun zusätzlich die folgenden Mindestanforderungen
an die vorliegende Art der erfolgsabhängigen Vergütung (Orientierung an
einer Geldmarktanlage) gestellt:
a) Die erfolgsabhängige Vergütung hat eine maximale Höhe von 4% des
Durchschnittswertes des Sondervermögens innerhalb einer Abrechnungsperiode;
b) Die erfolgsabhängige Vergütung wird täglich berechnet und jährlich am Ende der
Abrechungsperiode abgerechnet;
c) Die erfolgsabhängige Vergütung kann nur entnommen werden, wenn der Anteilwert
am Ende der Abrechnungsperiode den Höchststand des Anteilwertes des
Sondervermögens (High water mark), der am Ende der vorhergehenden
Abrechnungsperioden seit Auflegung des Fonds erzielt wurde, übersteigt. Die erste
„High Water Mark“ ist der Anteilwert am Tag der Auflegung des Sondervermögens.
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
Argentos Sauren Stabilitäts-Portfolio
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
27. März 2013
Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen Argentos Sauren Dynamik-Portfolio beschlossen. Die Ausrichtung bzw.
die Anlagepolitik des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten. Die Gebührensätze bleiben von dieser Änderung unberührt.
Für das genannte Sondervermögen werden nun zusätzlich die folgenden Mindestanforderungen
an die vorliegende Art der erfolgsabhängigen Vergütung (Orientierung an
einer Geldmarktanlage) gestellt:
a) Die erfolgsabhängige Vergütung hat eine maximale Höhe von 4% des
Durchschnittswertes des Sondervermögens innerhalb einer Abrechnungsperiode;
b) Die erfolgsabhängige Vergütung wird täglich berechnet und jährlich am Ende der
Abrechungsperiode abgerechnet;
c) Die erfolgsabhängige Vergütung kann nur entnommen werden, wenn der Anteilwert
am Ende der Abrechnungsperiode den Höchststand des Anteilwertes des
Sondervermögens (High water mark), der am Ende der vorhergehenden
Abrechnungsperioden seit Auflegung des Fonds erzielt wurde, übersteigt. Die erste
„High Water Mark“ ist der Anteilwert am Tag der Auflegung des Sondervermögens.
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
Argentos Sauren Dynamik-Portfolio
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289