Fondsverschmelzung AmpegaGerling Fonds

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Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag! AmpegaGerling hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 06.September 2013 fusionieren.
Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds WKN Aufnehmender Fonds WKN
Gerling Money Saving Fund 532223 terrAssisi Renten I AMI P (a) A0NGJV

Die letzte Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 23.08.2013 stattfinden.
Die Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ ist über die FFB noch bis zum 23.08.2013 möglich.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen
gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die
steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
In Bezug auf §42a InvG werden wir die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

An alle Anteilinhaber des
Ampega Geldmarktfonds
und
terrAssisi Renten I AMI
Verschmelzung des Sondervermögen Ampega Geldmarktfonds (bis zum 01.07.2013 Gerling
Geldmarktfonds) auf das Sondervermögen terrAssisi Renten I AMI
Die Ampega Investment GmbH, vor dem 01.07.2013 AmpegaGerling Investment GmbH, hat
beschlossen, gemäß §§ 40 ff. InvG die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des
Sondervermögens
Ampega Geldmarktfonds
(vor dem 01.07.2013 Gerling Geldmarkfonds)
ISIN: DE0005322234
(nachfolgend übertragendes Sondervermögen)
auf das Sondervermögen
terrAssisi Renten I AMI
ISIN: DE000A0NGJV5
(nachfolgend übernehmendes Sondervermögen)
zu zum 06.09.2013 übertragen.
Hintergrund der Verschmelzung ist die negative Entwicklung des Kapitalmarktes und damit
zusammenhängend das niedrige Fondsvolumen des übertragenden Sondervermögens. Durch die
Verschmelzung sollen das Fondsvolumen des übernehmenden Sondervermögens erhöht und so
Vorteile für die Anleger geschaffen werden. Durch das dann höhere Fondsvolumen des
übernehmenden Sondervermögens erwartet die Ampega Investment GmbH, dass die
Gesamtkostenquote des Fonds sinkt und Kostenvorteile für den Anleger entstehen können. Durch
die Verschmelzung fallen für die Anleger keine zusätzlichen Kosten an. Sämtliche Kosten im
Zusammenhang mit der Verschmelzung gehen zu Lasten der Ampega Investment GmbH.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dieser Verschmelzung mit
Bescheid vom 01.07.2013 zugestimmt. Eine gesonderte Zustimmung der Anleger ist nicht
erforderlich.
Nach der Verschmelzung erhalten die Anleger des übertragenden Sondervermögen Ampega
Geldmarktfonds automatisch Anteilscheine des Sondervermögens terrAssisi Renten I AMI. Die
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Anleger des übernehmenden Sondervermögens terrAssisi Renten I AMI behalten wie bisher Ihre
Anteilscheine.
Sofern Sie als Anleger eines betroffenen Sondervermögens mit der Verschmelzung nicht
einverstanden sind, haben Sie als Anleger die Möglichkeit, ihre Anteile ohne weitere Kosten in
Anteile des Sondervermögens Gerling Reserve Fonds, ab dem 01.07.2013 umbenannt in Ampega
Reserve Rentenfonds umtauschen. Dieser Fonds verfolgt vergleichbare Anlagegrundsätze wie der
Ampega Geldmarktfonds, ist geldmarktnah ausgerichtet ist und wird ebenfalls von der Ampega
Investment GmbH verwaltet. Darüber hinaus hat der Anleger das Recht, kostenfrei und einmalig in
jeden anderen Fonds der Produktpalette der Ampega Investment GmbH zu wechseln.
Dieses Umtauschangebot gilt bis einschließlich 30.08.2013. Die Frist kann von der Ihrer
depotführenden Stelle abweichen. Maßgeblich ist der Orderschluss Ihrer depotführenden Stelle.
Möchten Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermittler
oder Ihre depotführende Bank.
Weitere Informationen zu der Verschmelzung entnehmen Sie bitte der anliegenden
Verschmelzungsinformation nach § 40d InvG sowie den wesentlichen Anlegerinformationen der
Sondervermögen. Diese Informationen finden Sie ebenfalls auf unserer Internetseite
www.ampega.de. Ein Hinweis auf die Verschmelzung wurde ebenfalls im Bundesanzeiger
veröffentlicht.
Für Ihre Fragen zur Verschmelzung stehen wir Ihnen telefonisch unter +49 (221) 790 799 – 799
oder per E-Mail unter fonds@ampega.de zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten finden Sie ebenfalls
im Internet unter http://www.ampega.de/private-anleger/fonds/fondsuebersicht/index.html
Mit freundlichen Grüßen
Ampega Investment GmbH
Die Geschäftsführung
Anlage
– Verschmelzungsinformation nach § 40d InvG
– wesentliche Anlegerinformationen der Sondervermögen
Verschmelzungsinformationen gemäß § 40d InvG
für die Verschmelzung der Sondervermögen
Ampega Geldmarktfonds
(vor dem 01.07.2013 Gerling Geldmarktfonds)
und
terrAssisi Renten I AMI
Die Ampega Investment GmbH, vor dem 01.07.2013 AmpegaGerling Investment GmbH, hat
beschlossen, gemäß §§ 40 ff. InvG die Vermögensgegenstände des Sondervermögens
Ampega Geldmarktfonds
(vor dem 01.07.2013 Gerling Geldmarkfonds)
ISIN: DE0005322234
(nachfolgend übertragendes Sondervermögen)
auf das Sondervermögen
terrAssisi Renten I AMI
ISIN: DE000A0NGJV5
(nachfolgend übernehmendes Sondervermögen)
zu übertragen.
I. Art der Verschmelzung
Alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des Sondervermögens Ampega Geldmarktfonds
sollen auf das Sondervermögen terrAssisi Renten I AMI übertragen werden.
Die Verschmelzung erfolgt gemäß § 2 Abs. 25 Nr. 1 InvG durch Übertragung sämtlicher
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten eines übertragenden Investmentvermögens
auf ein anderes bestehendes übernehmendes Investmentvermögen gegen Gewährung von
Anteilen des übernehmenden Investmentvermögens an die Anleger des übertragenden Investmentvermögens.
Die Anleger des übertragenden Sondervermögens Ampega Geldmarktfonds erhalten Anteile
des übernehmenden Sondervermögens terrAssisi Renten I AMI.
II. Hintergrund und Beweggründe
Das Sondervermögen Ampega Geldmarktfonds wurde am 15.10.2001 aufgelegt. Aufgrund
der Entwicklung an den Kapitalmärkten für Geldmarktpapiere hat die Ampega Investment
GmbH beschlossen, das Sondervermögen Ampega Geldmarktfonds zu verschmelzen.
Durch das höhere Fondsvolumen des übernehmenden Sondervermögens erwartet die Ampega
Investment GmbH, dass die Gesamtkostenquote des übernehmenden Fonds sinkt und
Kostenvorteile für den Anleger entstehen können.
III. Potentielle Auswirkungen auf die Anleger gem. § 40d Abs. 3 Nr. 2 InvG
Die potentiellen Auswirkungen auf den Anleger können vielfältiger Natur sein und hängen
auch immer von den persönlichen Anlagezielen und der individuellen Risikoneigung des Anlegers
ab. Nachfolgend dargestellte Auswirkungen sind daher nicht abschließend.
1. Rechtsstellung der Anleger und Ablauf der Verschmelzung
Die Verschmelzung des übertragenden Sondervermögens führt dazu, dass der Anteilinhaber
seine Anteile an dem übertragenden Sondervermögen verliert, da das übertragende
Sondervermögen nach der Verschmelzung nicht mehr existiert.
Ausgegebene Anteilsscheine des übertragenden Sondervermögens werden zum Übertragungsstichtag
durch die Clearstream Banking AG Frankfurt (Wertpapiersammelbank)
bei den depotführenden Stellen eingezogen und mit Ablauf des Übertragungsstichtages
kraftlos. Gleichzeitig werden unter Berücksichtigung des Umtauschverhältnisses neue
Anteile des übernehmenden Sondervermögens an die bisherigen Anteilscheininhaber
des übertragenden Sondervermögens übertragen.
Der Anleger ist nach der Verschmelzung im entsprechenden Verhältnis des Wertes seiner
Anteile wie zuvor an dem übernehmenden Sondervermögen beteiligt. Nach der Verschmelzung
erhält der Anleger des übertragenden Sondervermögens Anteile an dem
Sondervermögen terrAssisi Renten I AMI . Die neuen Anteile des übernehmenden Sondervermögens
gelten mit Beginn des Tages, der dem Übertragungsstichtag folgt, als an
die Anleger des übertragenden Sondervermögens ausgegeben.
Grundsätzlich behält der Anleger seine Stellung als Anteilinhaber. Da es sich im vorliegenden
Fall sowohl bei dem übertragenden als auch bei dem übernehmenden Sondervermögen
um Richtlinienkonforme Sondervermögen nach dem InvG handelt, ändern
sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Anleger des übertragenden Sondervermögens
auch nach der Verschmelzung nicht. Lediglich die fondsspezifischen Regelungen,
die sich in den Besonderen Vertragsbedingungen (nachfolgend BVB) der Sondervermögen
finden, sind unterschiedlich.
Der Anteilinhaber an dem übernehmenden Sondervermögen wird durch die Verschmelzung
in seiner Rechtsstellung nicht tangiert. Er behält seine Anteile an dem übernehmenden
Sondervermögen wie bisher.
2. Hinweise zu Kosten und Gebühren
Das übertragende und das übernehmende Sondervermögen weisen unterschiedliche
Kosten- und Gebührenstrukturen auf. In der nachfolgenden Tabelle findet sich eine
Übersicht über die tatsächlich zum Zeitpunkt der Verschmelzung anfallenden Kosten
und Gebühren:
Kosten und Gebühren Ampega Geldmarktfonds terrAssisi Renten I AMI
Ausgabeaufschlag 0,00 % bis zu 1,00 %; aktuell 0,50
%
Verwaltungsvergütung bis zu 0,40% p.a. aktuell 0,10%
p.a.
bis zu 0,60 % p.a., aktuell
0,46 % p.a.
Depotbankvergütung bis zu 0,10 % p.a. aktuell 0,05
% p.a.
bis zum 0,10 % aktuell
0,07% p.a.
Aufwendungen Die Aufwendungen, welche den
Sondervermögen entnommen
werden können, sind identisch
und finden sich in § 10 Nr. 1 bis
4 BVB.
Die Aufwendungen, welche
dem Sondervermögen entnommen
werden können,
sind identisch und finden
sich in § 10 Nr. 1 bis 4
BVB.
Laufende Kosten 0,37 % 0,73 %
Geschäftsjahr 01.01.-31.12. 01.01.-31.12
Durch die gleichen Geschäftsjahre der Sondervermögen ändern sich für die Anteilinhaber
des übertragenden Sondervermögens die Stichtage zu den die Jahres- und Halbjahresberichte
zur Verfügung gestellt werden nicht.
Die Gebühren des übernehmenden Fonds und die Gebühren des übertragenden Fonds
sind unterschiedlich. Die laufenden Kosten, die dem Fonds im Laufe des Jahres abgezogen
werden, sind bei dem übernehmenden Fonds höher als bei dem übertragenden
Sondervermögen.
Für den Anteilinhaber an dem übernehmenden Sondervermögen ändert sich die Kostenstruktur
aufgrund der Verschmelzung nicht.
Durch die Verschmelzung fallen für die Anleger des übertragenden Fonds keine zusätzlichen
Kosten an. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Verschmelzung gehen
zu Lasten der Kapitalanlagegesellschaft.
3. Angaben zum Umgang mit den aufgelaufenen Erträgen des betreffenden Sondervermögens
Die Erträge des letzten Geschäftsjahres des übertragenden Sondervermögens gelten
den Anlegern dieses Fonds mit Ablauf des Übertragungsstichtags als zugeflossen. Gemäß
§ 12 BVB des übertragenden Sondervermögens sind die Erträge zum Übertragungsstichtag
vollständig zur Wiederanlage (Thesaurierung) bestimmt. Eine Ausschüttung
findet in diesem Fall nicht statt. Diese Vorgehensweise weicht von der bisherigen
Ertragsverwendung nicht ab.
Das übernehmende Sondervermögen schüttet seine Erträge aus, d.h. die Erträge des
übernehmenden Sondervermögens werden gemäß den Vertragsbedingungen nicht wieder
in dem Sondervermögen angelegt.
Dies bedeutet, dass sich für die Anleger des übertragenden Sondervermögens nach der
Verschmelzung die Art und Weise der Ertragsverwendung ändert. Sie wechseln von einem
Fonds, der seine Erträge thesauriert, also in dem Fondsvermögen wiederanlegt, in
einen Fonds, der seine Erträge ausschüttet, d.h. die nicht zur Wiederanlage bestimmt
sind und den Anlegern zufließen
Das übernehmende Sondervermögen tritt in die steuerliche Rechtsstellung des übertragenden
Sondervermögens ein. Es kommt im Rahmen der Verschmelzung nicht zur Aufdeckung
stiller Reserven.
Bei der Thesaurierung des übernehmenden Fonds werden keine Unterschiede zwischen
den Altanlegern und den durch Verschmelzung hinzukommenden Anlegern vorgenommen.
4. Hinweise zum erwarteten Ergebnis und zur Wertentwicklung
Zu Beginn des dem Übertragungsstichtag folgenden Tages hat das übernehmende
Sondervermögen die übernommenen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit
den fortgeführten Anschaffungskosten anzusetzen. Es entsteht kein Übertragungsgewinn
oder –verlust bei dem übertragenden Sondervermögen. Die zukünftige Wertentwicklung
des übernehmenden Fonds ist von den Entscheidungen des zuständigen Portfoliomanagers
abhängig.
In Abstimmung mit der Depotbank wird vereinbart, dass zum 30.08.2013 letztmalig Anteilscheingeschäfte
im übertragenden Sondervermögen erfolgen können. Im übernehmenden
Fonds gibt es keine Aussetzung des Anteilscheinhandels. Nach der Übertragung
der Vermögensgegenstände können die Anteilscheininhaber des übertragenden
Sondervermögens Ihre Anteile an dem übernehmenden Sondervermögen jederzeit zurückgeben.
5. Hinweise zur Anlagepolitik und -Strategie
a. Darstellung der Anlagegrenzen der Sondervermögen
In der nachfolgenden Tabelle werden die unterschiedlichen Anlagegrenzen aus den
BVB der Sondervermögen gegenübergestellt:
Anlagegrenzen Ampega Geldmarktfonds
(übertragender Fonds)
terrAssisi Renten I AMI
(übernehmender Fonds)
Wertpapiere Mindestens 51% gem. § 2
Nr. 1 BVB müssen in festverzinsliche
Wertpapiere
angelegt werden, deren
Restlaufzeit höchstens 24
Monate beträgt.
Bis zu 49% gem. § 2 Nr. 2
BVB dürfen in Aktien im
Rahmen der Ausübung von
Bezugs- Wandlungs- oder
Optionsrechten erworben
werden.
Geldmarktinstrumente bis zu 100% gem. § 3 Nr.1
BVB
bis zu 49% gem. § 2 Nr. 3
BVB
Bankguthaben bis zu 100% gem. § 3 Nr. 2
BVB
bis zu 49% gem. § 2 Nr. 4
BVB
Investmentanteile bis zu 10% gem. § 3 Nr. 3
BVB
Derivate Gem. §1 Nr. 4 BVB Gem. § 2 Nr. 5 BVB
Die Anlagegrenzen des übertragenden und übernehmenden Fonds sind unterschiedlich.
b. Die Anlagepolitik des übertragenden Sondervermögen sieht wie folgt aus:
Das Sondervermögen Ampega Geldmarktfonds strebt als vorrangiges Anlageziel
an, den Wert des investierten Geldes zu erhalten und eine Wertsteigerung entsprechend
dem Zinsniveau des Geldmarktes zu erwirtschaften. Für das Sondervermögen
können die nach dem InvG und den Vertragsbedingungen zulässigen Vermögensgegenstände
erworben werden. Dabei handelt es sich vor allem um Geldmarktinstrumente,
Bankguthaben und Investmentanteile. Die Fondswährung des
Sondervermögens lautet auf EUR. Die Gesellschaft darf Vermögensgegenstände in
einer anderen als der Fondswährung nur erwerben, wenn das Währungsrisiko abgesichert
ist. Die gewichtete durchschnittliche Zinsbindungsdauer sämtlicher Vermögensgenstände
des Sondervermögens beträgt nicht mehr als 6 Monate. Die gewichtete
durchschnittliche Restlaufzeit sämtlicher Vermögensgegenstände des
Sondervermögens beträgt nicht mehr als 12 Monate. .
Für das Sondervermögen können die nach dem InvG und §§ 1 und 2 BVB zulässigen
Vermögensgegenstände wie in der obigen Tabelle dargestellt erworben werden.
Weitere Informationen sind im Verkaufsprospekt ab S. 40 und in den BVB des übertragenden
Sondervermögens im Verkaufsprospekt ab S. 44 dargestellt.
c. Die Anlagepolitik des übernehmenden Sondervermögens stellt sich wie folgt dar:
Das Sondervermögen terrAssisi Renten I AMI strebt als Anlageziel die Erwirtschaftung
einer möglichst hohen Rendite bei begrenztem Kursrisiko und darüber hinaus
eine angemessene jährliche Ausschüttung in Euro an. Das Sondervermögen investiert
überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere mit einer Restlaufzeit von bis zu 24
Monaten und in verzinsliche Wertpapiere, deren Verzinsung während der Restlaufzeit
mindestens einmal in 24 Monaten regelmäßig angepasst wird. Die Auswahl aller
Vermögensgegenstände richtet sich nach den ethischen Grundsätzen des Franziskanerordens.
Entsprechend werden als Kriterien für die Anlage neben ökonomischen
Aspekten gleichberechtigt soziale, kulturelle und Umweltaspekte herangezogen.
Die hohe Wertschätzung des Franz von Assisi für die gesamte Schöpfung ist
Richtschnur für die spezifischen Anlage- und Ausschlusskriterien.
Für das Sondervermögen können die nach dem InvG und §§ 1 und 2 BVB zulässigen
Vermögensgegenstände wie in der obigen Tabelle dargestellt erworben werden.
Weitere Informationen sind im Verkaufsprospekt ab S. 40 und den BVB des übernehmenden
Sondervermögens im Verkaufsprospekt ab S. 46 dargestellt.
d. Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Anlagepolitik und -strategie
Der Ampega Geldmarktfonds ist ein klassischer Geldmarktfonds, der versucht das
Kapital seiner Investoren in erster Linie zu erhalten und eine Wertsteigerung entsprechend
dem Geldmarktzinssatz zu erwirtschaften. Der Fonds enthält keine Währungsrisiken
für seine Anleger. Der Schwerpunkt des Portfolios investiert in Geldmarktinstrumente
von sehr hoher Bonität und die durchschnittliche Zinsbindungsdauer
des Gesamtportfolios beträgt lediglich maximal 6 Monate. Damit sind die Ausfallrisiken
und Zinsänderungsrisiken im Ampega Geldmarktfonds als sehr niedrig zu
bewerten. Vor diesem Hintergrund eignet sich das Sondervermögen insbesondere
für Anleger, welche einen eher kurzfristigen Anlagehorizont verfolgen, da die
Schwankungsbreite des Fonds als sehr niedrig einzustufen ist.
Der terrAssisi Renten I AMI ist ein Rentenfonds mit dem Fokus auf festverzinsliche
Wertpapiere mit einer kurzen Restlaufzeit. Damit sind auch hier die Zinsänderungsrisiken
als begrenzt einzustufen. Das Sondervermögen investiert ausschließlich in
Titel, die in Euro denominiert sind. Demnach sind auch im terrAssisi Renten I AMI
keine Währungsrisiken enthalten. Im Gegenzug zum Ampega Geldmarktfonds beinhaltet
das Portfolio jedoch begrenzt auch Emittenten, die im Vergleich zu Papieren
mit sehr hoher Bonität ein höheres Ausfallrisiko ausweisen können. So sind teilweise
im Portfolio auch Bankanleihen und Industrieanleihen vorhanden. Damit kann es
kurzfristig zu kleineren Schwankungen des Anteilspreises kommen.
Zusätzlich werden alle Emittenten nicht nur nach klassischen volkswirtschaftlichen
Auswahlkriterien ausgewählt, sondern es erfolgt eine Vorauswahl von Emittenten
nach ethischen Grundsätzen des Franziskanerordens. Durch diese Kombination von
einem defensiven Investmentansatz verbunden mit einem Nachhaltigkeitsportfolio
soll eine nachhaltige Wertentwicklung im doppelten Sinne für seine Anleger generiert
werden. Insbesondere die Auswahl der Vermögensgegenstände nach den
Grundsätzen des Franziskanerordens stellt einen signifikanten Unterschied zwischen
den Anlagestrategien des übertragenden und des übernehmenden Fonds
dar.
e. Vergleich der unterschiedlichen Risiko- und Ertragsindikatoren in den wesentlichen
Anlegerinformationen
In den wesentlichen Anlegerinformationen der betroffenen Sondervermögen ist das
Rendite/Risiko-Profil eines Investmentfonds mit Hilfe eines zahlenbasierten synthetischen
Risiko-Rendite-Indikators (SRRI) dargestellt worden. Die Einzelheiten zur
Berechnung des SRRI werden in den CESR-Leitlinien vom Juli 2010 (CESR/10 673)
festgelegt und durch Empfehlungen des Bundesverbands Investment und Asset
Management e.V. (BVI) konkretisiert.
Die Eingruppierung eines Sondervermögens in eine der sieben SRRI-Kategorien
der Risiko- und Ertragsindikatoren ist abhängig von der Volatilität der Performance
des Sondervermögens der vergangenen 5 Jahre. Sollte ein Fonds jünger als 5 Jahre
sein, wird der fehlende Zeitraum mit der Volatilität der Performance des Risikovergleichsvermögens
aufgefüllt. Die ermittelte Zahl wird annualisiert. Das so ermittelte
Ergebnis soll als rudimentärer Indikator für das Risiko dienen, das ein Anleger
aus der historischen Betrachtung heraus eingeht, wenn er in diesen Fonds investiert.
Die wesentlichen Informationen für den Anleger des übertragenden Sondervermögen
und des übernehmenden Sondervermögen weisen vorliegend synthetische Risiko-
und Ertragsindikatoren in unterschiedlichen Kategorien auf.
Das übertragende Sondervermögen ist in die Kategorie 1 eingeordnet und unterliegt
damit einem typischerweise höheren Risiko. Die Einstufung erfolgt, weil sein Anteilpreis
verhältnismäßig stärker schwankt und deshalb die Gewinnchance aber auch
das Verlustrisiko höher ist.
Das übernehmende Sondervermögen ist hingegen in die Kategorie 2 eingeordnet
und unterliegt damit einem typischerweise vergleichsweise geringerem Risiko als
der übertragende Fonds. Die Einstufung erfolgt, weil sein Anteilpreis verhältnismäßig
weniger schwankt und deshalb die Gewinnchance aber auch das Verlustrisiko
geringer ist.
Folglich wechseln die Anleger der übertragenden Sondervermögens nach der Verschmelzung
in ein Sondervermögen, welches aufgrund der historischen Fondsperformance
ein vergleichsweise geringeres Volatilitätsrisiko aufweist als der übertragende
Fonds.
Die synthetischen Risiko- und Ertragsindikatoren beruhen auf historischen Daten;
eine Vorhersage künftiger Entwicklungen ist damit nicht möglich. Die Einstufung des
Sondervermögens kann sich zukünftig ändern und stellt keine Garantie dar. Auch
ein Fonds, der in Kategorie 1 eingestuft wird, stellt, keine völlig risikolose Anlage
dar.
f. Änderungen an der Anlagepolitik oder –strategie
Die Kapitalanlagegesellschaft beabsichtigt nicht, vor Wirksamwerden der Verschmelzung
eine Neuordnung des Portfolios des übertragenden Sondervermögens
vorzunehmen. Die Vorbereitung der Verschmelzung wird ausschließlich in den Anlagegrenzen
und Grundsätzen des übertragenden Sondervermögens durchgeführt.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, dass die Kapitalanlagegesellschaft
von der Möglichkeit des § 65 InvG Gebrauch machen muss. Danach
dürfen die in den §§ 60 – 63 InvG bestimmten Anlagegrenzen in den ersten
sechs Monaten nach vollzogener Verschmelzung durch das übernehmende Sondervermögen
unter Beachtung der Grundsätze der Risikomischung überschritten
werden.
Die Kapitalanlagegesellschaft geht zurzeit nicht davon aus, dass die Verschmelzung,
abgesehen von den zuvor beschrieben kurzfristigen Beeinflussungen, Auswirkungen
auf das übernehmende Sondervermögen hat. Die Kapitalanlagegesellschaft
beabsichtigt, dass übernehmende Sondervermögen nach der Verschmelzung nach
den gleichen Anlagegrundsätzen und –strategien zu verwalten, wie das vor der Verschmelzung
der Fall ist. Auch aufgrund des relativ geringen Volumens des übertragenden
Sondervermögens rechnet die Kapitalanlagegesellschaft nicht mit größeren
Einflussnahmen auf das übernehmenden Sondervermögen oder dessen Anleger.
6. Hinweise zur steuerlichen Behandlung
Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter Ziffer III.3.
Wir weisen zudem ausdrücklich darauf hin, dass die steuerliche Behandlung im Zuge
der Verschmelzung Änderungen unterworfen sein kann. Für steuerliche Hinweise verweisen
wir im Übrigen auf den Verkaufsprospekt der betroffenen Sondervermögen auf
den Seiten 26 ff und 28 ff.
IV. Darstellung der spezifischen Anlegerrechte
Hinsichtlich der Verschmelzung von Sondervermögen stehen den Anlegern des übernehmenden
und übertragenden Sondervermögens verschiedene Rechte zu.
Die Anleger können die Rechte gemäß § 40e InvG geltend machen. Die Anleger haben hiernach
das Recht, von der Gesellschaft,
 entweder die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen, mit Ausnahme
der Kosten, die zur Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden;
 soweit möglich, den Umtausch ihrer Anteile ohne weitere Kosten in Anteile eines anderen
Sondervermögens oder EU-Investmentvermögens zu verlangen, das mit den
bisherigen Anlagegrundsätzen vereinbar ist und von derselben Kapitalanlagegesellschaft
oder von einem Unternehmen, das demselben Konzern im Sinne des § 290
des Handelsgesetzbuchs angehört, verwaltet wird.
Anleger des übertragenden Sondervermögens Ampega Geldmarktfonds können ihre Anteile
ohne weitere Kosten in Anteile des Sondervermögens Gerling Reserve Fonds, ab dem
01.07.2013 umbenannt in Ampega Reserve Rentenfonds umtauschen. Dieser Fonds verfolgt
vergleichbare Anlagegrundsätze, ist geldmarktnah ausgerichtet ist und wird ebenfalls von der
Ampega Investment GmbH verwaltet. Darüber hinaus hat der Anleger das Recht, kostenfrei
in jeden anderen Fonds der Produktpalette der Ampega Investment GmbH zu wechseln.
Die oben dargestellten Rechte bestehen ab dem Zeitpunkt, in dem die Anleger sowohl des
übertragenden Sondervermögens als auch des übernehmenden Sondervermögens über die
geplante Verschmelzung unterrichtet wurden. Sie erlöschen fünf Arbeitstage vor dem Zeitpunkt
der Berechnung des Umtauschverhältnisses, hier am 30.08.2013.
Rückgabeerklärungen, die ein Anleger vor der Verschmelzung bezüglich der von ihm gehaltenen
Anteile abgibt, gelten nach der Verschmelzung weiter und beziehen sich dann auf Anteile
des Anlegers an dem übernehmenden Investmentvermögen mit entsprechendem Wert.
Ab dem 6.09.2013 können die Anteilscheininhaber des übertragenden Sondervermögens
ihre Rechte als Anteilinhaber des übernehmenden Sondervermögens ausüben.
Ein Anspruch auf eine Barzahlung in Höhe von bis zu 10 % des Wertes der Anteile am übertragenden
Sondervermögen gemäß § 40h Abs. 1 Nr. 2 InvG ist im Verschmelzungsplan nicht
vorgesehen und besteht daher nicht
Unterschiede hinsichtlich der Rechte von Anteilinhabern des übertragenden Sondervermögens
vor und nach Wirksamwerden der vorgeschlagenen Verschmelzung bestehen nicht.
Die Anteilinhaber sind sowohl vor als auch nach der Verschmelzung Anteilinhaber eines
Gemischten Sondervermögen nach dem InvG. Die rechtlichen Rahmenbedingungen des
InvG sind aufgrund der gleichen Art des übertragenden und übernehmenden Sondervermögens
identisch.
V. Informationsmöglichkeiten der Anleger
Auf besondere Anforderung wird die Gesellschaft dem Anleger kostenlos eine Kopie der Erklärung
des Prüfers gemäß § 40c Abs. 2 InvG zur Verfügung stellen.
Zusätzliche Informationen zu den einzelnen Sondervermögen stellt die Gesellschaft auf Anforderung
dem Anleger kostenlos zur Verfügung. Weitere Informationen finden sich auch auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.ampega.de. Die aktuellen Verkaufsprospekte,
Jahres- und Halbjahresberichte können ebenfalls auf der Internetseite
http://www.ampega.de/private-anleger/fonds/fondsuebersicht/index.html heruntergeladen
werden.
Exemplare des Verkaufsprospekts, der Jahres- und Halbjahresberichte für die betroffenen
Sondervermögen können bei der Gesellschaft auch jederzeit postalisch kostenfrei angefordert
werden.
Die wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden Sondervermögens finden Sie in
der aktuellen Fassung in der Anlage zu dieser Verschmelzungsinformation. Wir empfehlen,
die wesentlichen Anlegerinformationen und den Verkaufsprospekt des übernehmenden Sondervermögens
ausführlich zur Kenntnis zu nehmen.
VI. Maßgebliche Verfahrensaspekte und Übertragungsstichtag
Übertragungsstichtag ist der 6.09.2013. Zu diesem Zeitpunkt wird die Verschmelzung wirksam.
Das übertragende Sondervermögen erlischt mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Verschmelzung im Vorfeld unter
Kenntnisnahme dieser Verschmelzungsinformation genehmigt. Eine Genehmigung der geplanten
Verschmelzung durch die Anteilinhaber ist nicht erforderlich.
Informationen zur Verschmelzung wurden zeitgleich im Bundesanzeiger und auf der Internetseite
der Gesellschaft unter http://www.ampega.de/privateanleger/
fonds/fondsuebersicht/index.html veröffentlicht. Zeitgleich werden diese Verschmelzungsinformationen
den Anlegern über ihre depotführenden Stellen in Form eines Dauerhaften
Datenträgers übermittelt werden.
Sobald der Vollzug der Verschmelzung erfolgt ist, wird dies den Anteilscheininhabern ebenfalls
im Bundesanzeiger und auf der Homepage der Gesellschaft unter
http://www.ampega.de/private-anleger/fonds/fondsuebersicht/index.html bekannt gegeben.
Köln, im Juli 2013
Ampega Investment GmbH
Geschäftsführung
Wesentliche Anlegerinformationen
Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial.
Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir
raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können.
Ampega Geldmarktfonds
WKN / ISIN: 532223 / DE0005322234
Dieser Fonds wird verwaltet von der Ampega Investment GmbH.
Die Ampega Investment GmbH gehört zur Talanx Asset Management GmbH.
Ziele und Anlagepolitik
Ziel des Fondsmanagements ist ein stetiger Wertzuwachs ohne starke Schwankungen.
Um dies zu erreichen, investiert der Fonds hauptsächlich in Bankguthaben und Geldmarktinstrumente, die in EURO notieren. In diesem
Rahmen obliegt die Auswahl der einzelnen Instrumente dem Fondsmanagement.
Derivate werden zum Zwecke der Absicherung, der effizienten Portfoliosteuerung und der Erzielung von Zusatzerträgen eingesetzt.
Die Erträge des Fonds werden thesauriert.
Die Anleger können von der Kapitalanlagegesellschaft grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die
Kapitalanlagegesellschaft kann jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der
Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen.
Empfehlung: Die Fonds ist für Anleger geeignet, die noch keine Erfahrungen mit Finanzmärkten gewonnen haben. Die Anteile
unterliegen nur geringen Wertschwankungen, die allerdings dazu führen können, dass die Anteilwerte unter die Einstandspreise sinken
und der Anleger dadurch Kapitalverluste erleidet.
Risiko- und Ertragsprofil
ç Typischerweise geringere Rendite Typischerweise höhere Rendite è
ç Geringeres Risiko Höheres Risiko è
1 2 3 4 5 6 7
Dieser Risikoindikator beruht auf historischen Daten; eine Vorhersage künftiger Entwicklungen ist damit nicht möglich. Die Einstufung
des Fonds kann sich künftig ändern und stellt keine Garantie dar. Auch ein Fonds, der in Kategorie 1 eingestuft wird, stellt keine völlig
risikolose Anlage dar.
Der Ampega Geldmarktfonds ist in Kategorie 1 eingestuft, weil sein Anteilpreis kaum schwankt und deshalb die Gewinnchance aber
auch das Verlustrisiko sehr gering sind.
Folgende Risiken haben auf diese Einstufung keinen unmittelbaren Einfluss, können aber trotzdem für den Fonds von Bedeutung sein:
Kreditrisiken: Der Fonds legt einen wesentlichen Teil seines Vermögens in Anleihen an. Deren Aussteller können insolvent werden,
wodurch die Anleihen ihren Wert ganz oder zum Großteil verlieren.
Risiken aus Derivateeinsatz: Der Fonds setzt Derivategeschäfte ein, um höhere Wertzuwächse zu erzielen oder um auf steigende oder
fallende Kurse zu spekulieren. Die erhöhten Chancen gehen mit erhöhten Verlustrisiken einher.
Operationelle Risiken und Verwahrrisiken: Der Fonds kann Opfer von Betrug oder anderen kriminellen Handlungen werden. Er kann
auch Verluste durch Missverständnisse oder Fehler von Mitarbeitern der Kapitalanlagegesellschaft oder einer Verwahrstelle oder
externer Dritter erleiden. Schließlich kann seine Verwaltung oder die Verwahrung seiner Vermögensgegenstände durch äußere
Ereignisse wie Brände, Naturkatastrophen u.ä. negativ beeinflusst werden.
Kosten
Einmalige Kosten vor und nach der Anlage:
Ausgabeauf- und
Rücknahmeabschläge
0,00 % (aktuell 0,00 %)
0,00 %
Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, der von Ihrer Anlage vor der Anlage abgezogen werden darf.
Kosten, die dem Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden:
Laufende Kosten 0,37 %
Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat:
An die Wertentwicklung des
Fonds gebundene Gebühren
keine
Aus den Gebühren und sonstigen Kosten wird die laufende Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens sowie der Vertrieb der
Fondsanteile finanziert. Anfallende Kosten verringern die Ertragschancen des Anlegers.
Der hier angegebene Ausgabeaufschlag ist ein Höchstbetrag. Im Einzelfall kann er geringer ausfallen. Den tatsächlich für Sie
geltenden Betrag können Sie dem Abschnitt “Ausgabe- und Rücknahmepreis und Kosten“ des Verkaufsprospekts entnehmen oder
beim Vertreiber der Fondsanteile erfragen.
Die hier angegebenen laufenden Kosten fielen im letzten Geschäftsjahr des Fonds an, das im Dezember 2012 endete. Sie können von
Jahr zu Jahr schwanken. Transaktionskosten innerhalb des Fonds bleiben unberücksichtigt.
Frühere Wertentwicklung
-12%
-9%
-6%
-3%
0%
3%
6%
9%
12%
15%
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
3,1% 2,4% 2,3% 2,8%
1,5%
-8,2%
11,4%
0,9%
2,7%
-0,0%
Jährliche Wertentwicklung
Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für die künftige Entwicklung.
Bei der Berechnung wurden sämtliche Kosten und Gebühren mit Ausnahme des Ausgabeaufschlags abgezogen.
Der Ampega Geldmarktfonds wurde 2001 aufgelegt.
Die historische Wertentwicklung wurde in EUR berechnet.
Praktische Informationen
Depotbank des Fonds ist die State Street Bank GmbH mit Sitz in 80333 München, Brienner Str. 59.
Den Verkaufsprospekt und die aktuellen Berichte, die aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zu dem Ampega
Geldmarktfonds finden Sie kostenlos in deutscher Sprache auf unserer Homepage unter www.ampega.de/DE0005322234.
Zahl- und Informationsstelle für Österreich ist die Capitalbank – Grawe Gruppe AG, Burgring 16, 8010 Graz.
Der Fonds unterliegt dem deutschen Investmentsteuergesetz. Dies kann Auswirkungen darauf haben, wie Sie bzgl. Ihrer Einkünfte aus
dem Fonds besteuert werden.
Die Ampega Investment GmbH kann lediglich auf Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht
werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des OGAW-Prospekts vereinbar ist.
Dieser Fonds ist in Deutschland und Österreich zugelassen und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
reguliert.
Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 01.07.2013.
Wesentliche Anlegerinformationen
Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial.
Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir
raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können.
terrAssisi Renten I AMI
WKN / ISIN: A0NGJV / DE000A0NGJV5
Dieser Fonds wird verwaltet von der Ampega Investment GmbH.
Die Ampega Investment GmbH gehört zur Talanx Asset Management GmbH.
Ziele und Anlagepolitik
Ziel des Fondsmanagements ist die Erwirtschaftung einer möglichst hohen Rendite bei begrenztem Kursrisiko und darüber hinaus eine
angemessene jährliche Ausschüttung in Euro.
Um dies zu erreichen investiert der Fonds hauptsächlich in Staats- und Unternehmensanleihen aller Regionen mit einer Restlaufzeit von
maximal 24 Monaten, die den ethischen Grundsätzen des Franziskanerordens entsprechen. Nach dem sog. Best-in-Class-Ansatz werden
dabei die unter jeweils sozialen oder ökologischen Aspekten besten Papiere ausgewählt, in die ein Fonds auch bei rein ökonomischer
Betrachtung investieren würde. Darüber hinaus erfolgt eine Überprüfung auf Ausschlusskriterien („ethischer Filter“). In diesem Rahmen
obliegt die Auswahl der einzelnen Wertpapiere dem Fondsmanagement. Die Anleihen müssen jedoch eine Bonitätseinstufung von
mindestens A- haben.
Derivate werden zum Zwecke der Absicherung, der effizienten Portfoliosteuerung und der Erzielung von Zusatzerträgen eingesetzt.
Die Erträge des Fonds werden ausgeschüttet.
Die Anleger können von der Kapitalanlagegesellschaft grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die
Kapitalanlagegesellschaft kann jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der
Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen.
Empfehlung: Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren aus dem
Fonds wieder zurückziehen wollen.
Risiko- und Ertragsprofil
ç Typischerweise geringere Rendite Typischerweise höhere Rendite è
ç Geringeres Risiko Höheres Risiko è
1 2 3 4 5 6 7
Dieser Risikoindikator beruht auf historischen Daten; eine Vorhersage künftiger Entwicklungen ist damit nicht möglich. Die Einstufung
des Fonds kann sich künftig ändern und stellt keine Garantie dar. Auch ein Fonds, der in Kategorie 1 eingestuft wird, stellt keine völlig
risikolose Anlage dar.
Der terrAssisi Renten I AMI ist in Kategorie 2 eingestuft, weil sein Anteilpreis sehr schwach schwankt und deshalb die Gewinnchance
aber auch das Verlustrisiko eher gering sind.
Folgende Risiken haben auf diese Einstufung keinen unmittelbaren Einfluss, können aber trotzdem für den Fonds von Bedeutung sein:
Kreditrisiken: Der Fonds legt einen wesentlichen Teil seines Vermögens in Anleihen an. Deren Aussteller können insolvent werden,
wodurch die Anleihen ihren Wert ganz oder zum Großteil verlieren.
Risiken aus Derivateeinsatz: Der Fonds setzt Derivategeschäfte ein, um höhere Wertzuwächse zu erzielen oder um auf steigende oder
fallende Kurse zu spekulieren. Die erhöhten Chancen gehen mit erhöhten Verlustrisiken einher.
Operationelle Risiken und Verwahrrisiken: Der Fonds kann Opfer von Betrug oder anderen kriminellen Handlungen werden. Er kann
auch Verluste durch Missverständnisse oder Fehler von Mitarbeitern der Kapitalanlagegesellschaft oder einer Verwahrstelle oder
externer Dritter erleiden. Schließlich kann seine Verwaltung oder die Verwahrung seiner Vermögensgegenstände durch äußere
Ereignisse wie Brände, Naturkatastrophen u.ä. negativ beeinflusst werden.
Kosten
Einmalige Kosten vor und nach der Anlage:
Ausgabeauf- und
Rücknahmeabschläge
1,00 % (aktuell 0,50 %)
0,00 %
Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, der von Ihrer Anlage vor der Anlage abgezogen werden darf.
Kosten, die dem Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden:
Laufende Kosten 0,73 %
Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat:
An die Wertentwicklung des
Fonds gebundene Gebühren
keine
Aus den Gebühren und sonstigen Kosten wird die laufende Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens sowie der Vertrieb der
Fondsanteile finanziert. Anfallende Kosten verringern die Ertragschancen des Anlegers.
Der hier angegebene Ausgabeaufschlag ist ein Höchstbetrag. Im Einzelfall kann er geringer ausfallen. Den tatsächlich für Sie
geltenden Betrag können Sie dem Abschnitt “Ausgabe- und Rücknahmepreis und Kosten“ des Verkaufsprospekts entnehmen oder
beim Vertreiber der Fondsanteile erfragen.
Die hier angegebenen laufenden Kosten fielen im letzten Geschäftsjahr des Fonds an, das im Dezember 2012 endete. Sie können von
Jahr zu Jahr schwanken. Transaktionskosten innerhalb des Fonds bleiben unberücksichtigt.
Frühere Wertentwicklung
-0,3%
0%
0,3%
0,6%
0,9%
1,2%
1,5%
1,8%
2,1%
2008 2009 2010 2011 2012
1,6%
1,8%
1,5%
Jährliche Wertentwicklung
Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für die künftige Entwicklung.
Bei der Berechnung wurden sämtliche Kosten und Gebühren mit Ausnahme des Ausgabeaufschlags abgezogen.
Der terrAssisi Renten I AMI wurde 2009 aufgelegt.
Die historische Wertentwicklung wurde in EUR berechnet.
Praktische Informationen
Depotbank des Fonds ist die SEB Bank AG mit Sitz in 60325 Frankfurt am Main, Ulmenstraße 30.
Den Verkaufsprospekt und die aktuellen Berichte, die aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zu dem terrAssisi Renten I AMI
finden Sie kostenlos in deutscher Sprache auf unserer Homepage unter www.ampega.de/DE000A0NGJV5.
Zahl- und Informationsstelle für Österreich ist die Capitalbank – Grawe Gruppe AG, Burgring 16, 8010 Graz.
Der Fonds unterliegt dem deutschen Investmentsteuergesetz. Dies kann Auswirkungen darauf haben, wie Sie bzgl. Ihrer Einkünfte aus
dem Fonds besteuert werden.
Die Ampega Investment GmbH kann lediglich auf Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht
werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des OGAW-Prospekts vereinbar ist.
Dieser Fonds ist in Deutschland und Österreich zugelassen und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
reguliert.
Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 01.07.2013.