IPConcept hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 01. September 2013 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | WKN | Aufnehmender Fonds | WKN |
---|---|---|---|
ZENAR Fonds- Global Classic | A0MVXQ | m4 – select | A0M05S |
Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 15.08.2013 stattfinden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
In Bezug auf §42a InvG werden wir die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
IPConcept (Luxemburg) S.A.
4, rue Thomas Edison
L-1445 Luxemburg-Strassen
Handelsregister: Luxembourg No. R.C.S. B-82183
HINWEIS
Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des § 42a Absatz 3 InvG den Anlegern
unverzüglich zu übermitteln ist.
Mitteilung an die Anleger des Teilfonds
m4 – select
(WKN A0M05S; ISIN LU0318108254)
(WKN A0M05T; ISIN LU0318108841)
Die Anleger des oben genannten Teilfonds werden hiermit unterrichtet, dass im Einklang mit den
gegenwärtig gültigen gesetzlichen, aufsichtsbehördlichen sowie vertraglichen Bestimmungen
beschlossen wurde, den ZENAR Fonds Global Classic (übertragender Fonds) (ISIN / WKN:
LU0330257691 / A0MVXQ) mit der Anteilklasse A (ISIN / WKN: A0M05S / LU0318108254)
des m4 – select (übernehmender Teilfonds) mit Wirkung zum 01. September 2013 auf Basis
der letzten Fondspreisermittlung am 30. August 2013 (Übertragungsstichtag) zu
verschmelzen.
Grund der Verschmelzung sind geschäftsstrategische Entscheidungen, die die Verschmelzung im
Interesse der Anleger als vorteilhaft erscheinen lassen.
Die Vermögensgegenstände des übertragenden Teilfonds werden in Form von Cash zum
Übertragungsstichtag in die Anteilklasse A des übernehmenden Teilfonds eingebracht.
Die in nachstehender Tabelle aufgeführten wesentlichen anlagespezifischen Besonderheiten des
übernehmenden Teilfonds und übertragenden Fonds stellen sich wie folgt dar:
Übernehmender Teilfonds Übertragender Fonds
Anlageziele:
Ziel der Anlagepolitik des m4 – select
(Teilfonds) ist es, unter Berücksichtigung des
Anlagerisikos einen angemessenen
Wertzuwachs in der Teilfondswährung zu
erzielen.
Anlageziele:
Ziel der Anlagepolitik ist die langfristige
Erwirtschaftung eines positiven
Wertzuwachses in der Teilfondswährung.
Anlagepolitik:
Zur Erreichung des vorgenannten Anlageziels
investiert der Teilfonds schwerpunktmäßig in
offene Zielfonds (insbesondere in Aktien-,
Renten- und Geldmarktfonds etc.), die
weltweit investieren können, sowie in
börsengehandelte richtlinienkonforme
Investmentanteile (Exchange Traded Funds),
jeweils im Sinne des Artikel 4 Nr. 2 des
Verwaltungsreglements.
Anlagepolitik:
Das Teilfondsvermögen kann weltweit
überwiegend in Fonds, Aktien, Anleihen,
Geldmarktinstrumente, Festgelder und
strukturierte Vermögensgegenstände (z.B.
Zertifikate, Aktienanleihen, u.a.) angelegt
werden.
Zur Erreichung des Anlageziels ist außerdem
der Einsatz von derivativen
Anlageinstrumenten zur effizienten
Verwaltung des Teilfondsvermögens
Daneben kann das Teilfondsvermögen im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auch
weltweit in Wertpapiere, Währungen und
Wandelanleihen angelegt werden.
Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des
Verwaltungsreglements sind zusammen mit
der Investition in Delta-1 Zertifikate auf
Rohstoffe, Edelmetalle, Hedgefonds und
Immobilien sowie auf Rohstoff-, Hedgefondsund
Immobilienindices auf insgesamt 10% des
Netto-Teilfondsvermögens begrenzt.
Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf
49% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt,
jedoch kann, je nach Einschätzung der
Marktlage, das Netto-Teilfondsvermögen
innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen
(kurzfristig) auch darüber hinaus in flüssigen
Mitteln gehalten werden und dadurch
kurzfristig von dieser sowie den weiteren o.g.
genannten Anlagegrenzen abgewichen
werden. Daneben kann, je nach Einschätzung
der Marktlage, kurzfristig auch von den o.g.
genannten Anlageschwerpunkten abgewichen
werden und in liquide Mittel investiert werden,
wenn in diesem Fall unter Hinzurechnung der
flüssigen Mittel die Anlageschwerpunkte
insgesamt eingehalten werden.
Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente
(Derivate) ist zur Erreichung der
vorgenannten Anlageziele sowohl zu Anlageals
auch Absicherungszwecken vorgesehen. Er
umfasst neben den Optionsrechten auch
Swaps und Terminkontrakte auf alle nach dem
Gesetz vom 17. Dezember 2010 zulässigen
Basiswerte. Der Einsatz dieser Derivate darf nur
im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des
Verwaltungsreglements erfolgen. Weitere
Angaben über die Techniken und Instrumente
sind dem Kapitel Hinweise zu Techniken und
Instrumenten des Verkaufsprospektes zu
entnehmen.
vorgesehen.
Es dürfen weiterhin flüssige Mittel ehalten
werden. Bei der Investition des
Teilfondsvermögens wird auf eine
ausreichende Risikodiversifikation geachtet.
Zu diesem Zweck werden maximal bis zu
30% des Teilfondsvermögens in
Vermögensgegenstände der gleichen Art
eines Emittenten angelegt.
Die in nachstehender Tabelle aufgeführten tatsächlichen teilfondsspezifischen Vergütungs- und
Gebührenregelung des übernehmenden Teilfonds und übertragendem Fonds stellen sich wie
folgt dar:
Übernehmender Teilfonds
(Anteilklasse A)
Übertragender Fonds
Verwaltungsvergütung: bis zu 1,6 % p.a.; zzgl.
monatlich 500,- Euro
Verwaltungsvergütung: bis zu 1,23 % p.a.;
zzgl. monatlich 500,- Euro
Fondsmanagergebühr aus der Vergütung der
Verwaltungsgesellschaft: bis zu 1,4% p.a.
Performance Fee: Bis zu 15% p.a. des über den
3% p.a. hinausgehenden Anstiegs (Hurdle-
Rate)
Keine
Depotbankgebühr: bis zu 0,12% p.a.,
mindestens 1.500,- Euro monatlich
Depotbankgebühr: bis zu 0,06% p.a.,
mindestens 10.000,- Euro p.a.
Zentralverwaltungsgebühr: bis zu 0,03% p.a.,
zzgl. monatlich bis zu 1.850,- Euro
Zentralverwaltungsgebühr: bis zu 0,06%
p.a., mindestens 15.000,- Euro p.a.
Register- und Transferstellenvergütung: bis zu
3.000,- Euro jährlich. Daneben erhält die
Register- und Transferstelle eine Vergütung in
Höhe von 25,- Euro p.a. ja Anlagekonto bzw.
40,- Euro p.a. je Konto mit Sparplan
Die Register- und Transferstellenvergütung ist
in der Depotbankvergütung enthalten
Aufgrund der Fusion kann es während eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem
Wirksamwerden der Verschmelzung zu kurzfristigen Anlagegrenzverletzungen kommen, die
jedoch umgehend im Interesse der Anleger in die gesetzlich vorgeschrieben Grenzen
zurückgeführt werden.
Es wird eine steuerneutrale Fusion angestrebt.
Die steuerliche Behandlung des Anlegers kann sich im Zuge der Verschmelzung ändern. Es wird
empfohlen in Bezug auf steuerliche Auswirkungen Ihren Steuerberater hinzuzuziehen.
Die Fusion wird durch den in Luxembourg ansässigen Wirtschaftsprüfer (réviseur dentreprises
agréé) KPMG Luxembourg S.à r.l. begleitet. Dieser bestätigt am Übertragungsstichtag das
Umtauschverhältnis, die Methode zur Berechnung desselben und die Kriterien zur Bewertung
des Vermögens im abgebenden Fonds. Über die Fusion wird ein Bericht des Wirtschaftsprüfers
erstellt, welcher den Anlegern auf Verlangen kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Darüber hinaus werden die Anleger in Kenntnis gesetzt, dass ein Anlageausschuss mit Herrn
Rochert als Mitglied im aufnehmenden Teilfonds eingeführt wird.
Überdies wird die KPMG Luxembourg S.à r.l. künftig als Wirtschaftsprüfer für den m4
fungieren wird.
Anleger die mit den oben genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können
ihre Anteile bis zum 22. August 2013 um 17.00 Uhr kostenlos an den Teilfonds
zurückgeben.
Die Anteilinhaber von Anteilen des übertragenden Fonds werden am Übertragungsstichtag für
ihre Anteile eine entsprechende Anzahl von Anteilen des oben genannten übernehmenden
Teilfonds erhalten, welche sich aus dem Verhältnis des Anteilwertes des übertragenden Fonds
und des übernehmenden Teilfonds ergibt. Dieses Umtauschverhältnis wird am 02. September
2013 auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft (www.ipconcept.com) bekannt gegeben.
Das Umtauschverhältnis kann ab dem genannten Datum auch bei der Verwaltungsgesellschaft
erfragt werden. Für die Anteilinhaber des übertragenden Fonds ist der mit der Übertragung des
Fonds zusammenhängende Umtausch ihrer Anteile nicht mit Kosten verbunden. Die Kosten der
Fusion werden nicht von dem betroffenen Teilfonds getragen. Nach der Verschmelzung besteht
lediglich der übernehmende Teilfonds weiter.
Das aktuelle und zum Übertragungsstichtag gültige Verkaufsprospekt nebst
Verwaltungsreglement sowie eine Kopie der erstellten Berichte, sind bei den Zahl- und
Vertriebsstellen, der Depotbank sowie der Verwaltungsgesellschaft (www.ipconcept.com)
kostenlos erhältlich. Betroffenen Anlegern wird die Einsichtnahme in vorgenannte Dokumente
empfohlen. Die aktuellen und zum Übertragungsstichtag gültigen wesentlichen
Anlegerinformationen des übernehmenden Teilfonds können kostenlos auf der Internetseite der
Verwaltungsgesellschaft www.ipconcept.com abgerufen werden.
Luxemburg im Juli 2013
IPConcept (Luxemburg) S.A.