Fondssplit Comgest Fonds

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Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag! Wir informieren Sie darüber, dass per 01. Juli 2013 für folgende Fonds von Seiten der KAG ein „Split“ der Anteile um das Verhältnis 1:100 durchgeführt wird.

Fondsname WKN ISIN
Magellan C 577954 FR0000292278

Am 01. Juli 2013 wird der Nettoinventarwert der beiden oben genannten Fonds durch 100 geteilt.
Dies bedeutet, beträgt z.B. der Depotbestand in dem Fonds 10 Anteile, wird der Depotbestand planmäßig ab dem 01. Juli 2013 1.000 Anteile betragen.
Beispiel zur Verdeutlichung:
-angenommen wurde ein Kundenbestand von 20 Anteilen und ein beispielhafter Preis von 1.150 EURvor
Split : 20 Anteile á 1.150,- EUR = 23.000,- EUR Bestandswert des Kunden
*100 ./.100 Verhältnis 1:100
nach Split: 2000 Anteile á 11,50 EUR = 23.000,- EUR Bestandswert des Kunden
Stückeorders die am 28. Juni 2013 nach Cut-Off 8 Uhr eingehen, werden in den oben beschriebenen
Verhältnis angepasst. Systemseitig planen wir den Split am 01. Juli 2013 durchzuführen, somit wird der Split frühestens am 02. Juli 2013 im Depot sichtbar sein.
Anbei finden Sie die offiziellen Informationen der KAG. Ein Kundenanschreiben ist seitens Comgest nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

SICAV MAGELLAN

Paris, den 27. Mai 2013

Betreff: SICAV MAGELLAN: Aufhebung des Mindestzeichnungsbetrages und Teilung des

Wertes des C-Anteils (Isin-Code : FR0000292278)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie sind Inhaber von Anteilen an der Sicav

MAGELLAN (im Folgenden die „SICAV“)

, die im Rahmen einer

Verwaltungsvollmacht von Comgest SA verwaltet wird, und wir danken Ihnen für das uns gewährte Vertrauen.

 

 

1. Das Vorhaben

Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass der Verwaltungsrat Ihrer SICAV beschlossen hat, den Mindestzeichnungsbetrag für

die Erst- oder Folgezeichnung eines C-Anteils aufzuheben und den Nettoinventarwert dieses Anteils durch 100 zu

teilen.

Ziel dieses Vorhabens ist es, einer größtmöglichen Zahl von Anlegern die Investition in C-Anteile der SICAV zu

ermöglichen.

Die Aufhebung des Mindestzeichnungsbetrages ist am 10. Mai 2013 von der Autorité des Marchés Financiers

genehmigt worden.

Die Änderungen, die dies für die SICAV mit sich bringt, werden ab dem 1. Juli 2013 umgesetzt.

2. Änderungen in Folge des Vorhabens

– Risikoprofil

Veränderung des Risiko-/Renditeprofils: NEIN

Erhöhung des Risiko-/Renditeprofils: NEIN

Erhöhung der Kosten: NEIN

Die wichtigsten Änderungen sind nachfolgend im Detail aufgeführt:

A. Änderung des Mindestzeichnungsbetrages des C-Anteils

Der Mindestzeichnungsbetrag für die Erst- oder Folgezeichnung je C-Anteil der SICAV wird mit dem Nettoinventarwert

vom 1. Juli 2013 aufgehoben.

Ab diesem Datum können Anteilsinhaber und Neuanleger einen Bruchteil am Kapital der Anteilsklasse C erwerben,

unabhängig davon, ob das gesamte Investment über oder unter einem ganzen C-Anteil liegt.

B. Teilung des Wertes des C-Anteils

Der Nettoinventarwert der C-Anteile der SICAV wird durch 100 geteilt und die Anzahl der gehaltenen Anteile wird mit

100 multipliziert. Dieser Vorgang ist neutral und verändert nicht den von jedem Anteilsinhaber gehaltenen Anteil am

Kapital der SICAV. So werden Sie, bei gleichem Verhältnis, mehr Anteile halten, jedoch zu einem niedrigeren

Nennwert.

Der erste durch 100 geteilte Nettoinventarwert ist der vom 1. Juli 2013. Er wird am 2. Juli 2013 berechnet.

Zur Veranschaulichung: Wenn Sie vor der Teilung des Nettoinventarwertes durch 100 über 20 mit 30.000 EUR

bewertete Anteile zu einem Nettoinventarwert von je 1.500 EUR verfügen, so werden Sie danach 2.000 mit

30.000 EUR bewertete Anteile zu einem Nettoinventarwert von je 15 EUR halten.

Durch diesen Vorgang werden weder die Berechnung des Nettoinventarwertes noch die Annahme von

Zeichnungs-/Rücknahmeaufträgen ausgesetzt.

Zeichnungs-/Rücknahmeaufträge, die bis zum Schluss der Entgegennahme am 28. Juni 2013, 10.30 Uhr bei der

CACEIS Bank France erteilt werden, werden zum Nettoinventarwert vom 28. Juni 2013 ausgeführt, d.h. vor der Teilung

durch 100.

Bei nach der Uhrzeit der Entgegennahme am 28. Juni 2013 erteilten Zeichnungs-/Rücknahmeaufträgen für C-Anteile

Sitz : 17 Square Edouard VII, 75009 Paris

R.C.S. PARIS B 344 395 413

 

wird die Teilung des Anteils berücksichtigt. Sie werden mit dem Nettoinventarwert vom 1. Juli 2013, d.h. nach der

Teilung durch 100, ausgeführt.

3. Wichtige, vom Anleger zu beachtende Faktoren

Wir weisen Sie noch einmal darauf hin, dass es notwendig und wichtig ist, die Wesentlichen Anlegerinformationen und

den Prospekt der SICAV MAGELLAN zur Kenntnis zu nehmen. Die Dokumente sind online auf der Website

www.comgest.com erhältlich oder können Ihnen nach schriftlicher Anforderung bei der Comgest SA – 17, square

Edouard VII – 75009 Paris, zugeschickt werden.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und bitten Sie auch, regelmäßig Kontakt zu Ihrem

Anlageberater aufzunehmen.

Wir danken Ihnen noch einmal für das in uns gesetzte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Ver