Wir informieren Sie darüber, dass per 01. Juli 2013 für folgende Fonds von Seiten der KAG ein „Split“ der Anteile um das Verhältnis 1:100 durchgeführt wird.
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
Magellan C | 577954 | FR0000292278 |
Am 01. Juli 2013 wird der Nettoinventarwert der beiden oben genannten Fonds durch 100 geteilt.
Dies bedeutet, beträgt z.B. der Depotbestand in dem Fonds 10 Anteile, wird der Depotbestand planmäßig ab dem 01. Juli 2013 1.000 Anteile betragen.
Beispiel zur Verdeutlichung:
-angenommen wurde ein Kundenbestand von 20 Anteilen und ein beispielhafter Preis von 1.150 EURvor
Split : 20 Anteile á 1.150,- EUR = 23.000,- EUR Bestandswert des Kunden
*100 ./.100 Verhältnis 1:100
nach Split: 2000 Anteile á 11,50 EUR = 23.000,- EUR Bestandswert des Kunden
Stückeorders die am 28. Juni 2013 nach Cut-Off 8 Uhr eingehen, werden in den oben beschriebenen
Verhältnis angepasst. Systemseitig planen wir den Split am 01. Juli 2013 durchzuführen, somit wird der Split frühestens am 02. Juli 2013 im Depot sichtbar sein.
Anbei finden Sie die offiziellen Informationen der KAG. Ein Kundenanschreiben ist seitens Comgest nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
SICAV MAGELLAN
Paris, den 27. Mai 2013
Betreff: SICAV MAGELLAN: Aufhebung des Mindestzeichnungsbetrages und Teilung des
Wertes des C-Anteils (Isin-Code : FR0000292278)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sind Inhaber von Anteilen an der Sicav
MAGELLAN (im Folgenden die „SICAV“)
, die im Rahmen einer
Verwaltungsvollmacht von Comgest SA verwaltet wird, und wir danken Ihnen für das uns gewährte Vertrauen.
1. Das Vorhaben
Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass der Verwaltungsrat Ihrer SICAV beschlossen hat, den Mindestzeichnungsbetrag für
die Erst- oder Folgezeichnung eines C-Anteils aufzuheben und den Nettoinventarwert dieses Anteils durch 100 zu
teilen.
Ziel dieses Vorhabens ist es, einer größtmöglichen Zahl von Anlegern die Investition in C-Anteile der SICAV zu
ermöglichen.
Die Aufhebung des Mindestzeichnungsbetrages ist am 10. Mai 2013 von der Autorité des Marchés Financiers
genehmigt worden.
Die Änderungen, die dies für die SICAV mit sich bringt, werden ab dem 1. Juli 2013 umgesetzt.
2. Änderungen in Folge des Vorhabens
– Risikoprofil
Veränderung des Risiko-/Renditeprofils: NEIN
Erhöhung des Risiko-/Renditeprofils: NEIN
Erhöhung der Kosten: NEIN
Die wichtigsten Änderungen sind nachfolgend im Detail aufgeführt:
A. Änderung des Mindestzeichnungsbetrages des C-Anteils
Der Mindestzeichnungsbetrag für die Erst- oder Folgezeichnung je C-Anteil der SICAV wird mit dem Nettoinventarwert
vom 1. Juli 2013 aufgehoben.
Ab diesem Datum können Anteilsinhaber und Neuanleger einen Bruchteil am Kapital der Anteilsklasse C erwerben,
unabhängig davon, ob das gesamte Investment über oder unter einem ganzen C-Anteil liegt.
B. Teilung des Wertes des C-Anteils
Der Nettoinventarwert der C-Anteile der SICAV wird durch 100 geteilt und die Anzahl der gehaltenen Anteile wird mit
100 multipliziert. Dieser Vorgang ist neutral und verändert nicht den von jedem Anteilsinhaber gehaltenen Anteil am
Kapital der SICAV. So werden Sie, bei gleichem Verhältnis, mehr Anteile halten, jedoch zu einem niedrigeren
Nennwert.
Der erste durch 100 geteilte Nettoinventarwert ist der vom 1. Juli 2013. Er wird am 2. Juli 2013 berechnet.
Zur Veranschaulichung: Wenn Sie vor der Teilung des Nettoinventarwertes durch 100 über 20 mit 30.000 EUR
bewertete Anteile zu einem Nettoinventarwert von je 1.500 EUR verfügen, so werden Sie danach 2.000 mit
30.000 EUR bewertete Anteile zu einem Nettoinventarwert von je 15 EUR halten.
Durch diesen Vorgang werden weder die Berechnung des Nettoinventarwertes noch die Annahme von
Zeichnungs-/Rücknahmeaufträgen ausgesetzt.
Zeichnungs-/Rücknahmeaufträge, die bis zum Schluss der Entgegennahme am 28. Juni 2013, 10.30 Uhr bei der
CACEIS Bank France erteilt werden, werden zum Nettoinventarwert vom 28. Juni 2013 ausgeführt, d.h. vor der Teilung
durch 100.
Bei nach der Uhrzeit der Entgegennahme am 28. Juni 2013 erteilten Zeichnungs-/Rücknahmeaufträgen für C-Anteile
Sitz : 17 Square Edouard VII, 75009 Paris
–
R.C.S. PARIS B 344 395 413
wird die Teilung des Anteils berücksichtigt. Sie werden mit dem Nettoinventarwert vom 1. Juli 2013, d.h. nach der
Teilung durch 100, ausgeführt.
3. Wichtige, vom Anleger zu beachtende Faktoren
Wir weisen Sie noch einmal darauf hin, dass es notwendig und wichtig ist, die Wesentlichen Anlegerinformationen und
den Prospekt der SICAV MAGELLAN zur Kenntnis zu nehmen. Die Dokumente sind online auf der Website
www.comgest.com erhältlich oder können Ihnen nach schriftlicher Anforderung bei der Comgest SA – 17, square
Edouard VII – 75009 Paris, zugeschickt werden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und bitten Sie auch, regelmäßig Kontakt zu Ihrem
Anlageberater aufzunehmen.
Wir danken Ihnen noch einmal für das in uns gesetzte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Ver