Fondsverschmelzung GAMAX Fonds

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 Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag!GAMAX hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 14. Juni 2013 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds WKN Aufnehmender Fonds ISIN
GAMAX Funds Top 100 A 974579 GAMAX Funds Junior A 986703

Die letzte Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 07. Juni 2013 stattfinden. Die Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ ist über die FFB noch bis zum 07. Juni 2013 möglich.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der
ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche
Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
In Bezug auf §42a InvG werden wir die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein
Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

 

GAMAX Management AG
69, route d‘Esch
L-1470 Luxembourg
R.C.S. Luxemburg B 40.494
(die „Verwaltungsgesellschaft“)
Mitteilung an die Anteilinhaber
der Teilfonds
GAMAX Funds – Top 100
(der „übertragende Teilfonds“)
und
GAMAX Funds – Junior
(der „aufnehmende Teilfonds“)
jeweils Teilfonds des GAMAX Funds FCP, eines fonds commun de placement, welcher den
Bestimmungen des Teil I des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über
Organismen für gemeinsame Anlagen unterliegt (der „Fonds“).
Die Verwaltungsgesellschaft hat mit Beschluss vom 15. April 2013 beschlossen, den
übertragenden Teilfonds mit dem aufnehmenden Teilfonds mit Wirkung zum 14. Juni 2013 (der
„Verschmelzungszeitpunkt“) zu verschmelzen. Die Verschmelzung vollzieht sich durch
Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der übertragenen Teilfonds auf
den aufnehmenden Teilfonds.
1. Hintergrund und Beweggründe für die geplante Verschmelzung
Der Verwaltungsrat hat sich zur Verschmelzung der oben genannten Teilfonds entschieden, da auf
diese Weise eine wirtschaftlich effizientere Verwaltung der von den Anteilinhaber investierten Mittel
in deren Interesse besser gewährleistet erscheint. Der Verwaltungsrat verspricht sich durch die
Verschmelzung des übertragenden und des aufnehmenden Teilfonds eine Verringerung der
prozentualen Gesamtkostenbelastung pro Anteil und sieht insbesondere damit die Durchführung
der Verschmelzung im Interesse der Anleger liegend. Durch die übertragenden Vermögenswerte
des übertragenden Teilfonds auf den aufnehmenden Teilfonds sollen Mittel für Investitionen in
neue Vermögenswerte analog der Anlagepolitik und –ziele des aufnehmenden Teilfonds
gewonnen werden.
2. Mögliche Auswirkungen der geplanten Verschmelzung auf die Anteilinhaber
Die wesentlichen Unterschiede der an der Verschmelzung beteiligten Teilfonds finden Sie in der
nachstehenden tabellarischen Gegenüberstellung; alle sonstigen Charakteristika beider Teilfonds
sind identisch:
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GAMAX Funds – Top 100 GAMAX Funds – Junior
Anlagepolitik:
Ziel der Anlagepolitik des GAMAX Funds – Top
100 ist es, unter Berücksichtigung des
Anlagerisikos einen angemessenen
Wertzuwachs in der Fondswährung zu erzielen.
Das Vermögen des GAMAX Funds – Top 100
wird überwiegend in internationalen Aktien von
hochkapitalisierten, wohlbekannten und/oder in
ihrem Marktsegment führenden Unternehmen
angelegt. Darüber hinaus kann der Fonds in
Aktien mittelgroßer und kleinerer Gesellschaften
investieren. Er kann auch in Zertifikate
investieren, soweit diese Wertpapiere im Sinne
von Art. 41 des Gesetzes von 2010 darstellen.
Im Rahmen dieser Anlagepolitik kann der Fonds
auch Anlagen in Höhe von bis zu 30% seines
Nettovermögenswertes auf Märkten von
Schwellenländern tätigen, die höhere
Wachstumsraten sowie die Vorteile noch nicht
ausgereifter Aktienmärkte versprechen.
Der Fonds kann bis zu 49 % seines
Nettovermögens in Schuldinstrumenten, die von
Rating-Agenturen als zur Kapitalanlage geeignet
eingestuft werden (investment grade rating) und
eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
aufweisen, sowie in Geldmarktinstrumenten mit
einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr
halten. Eine Währungsrisikoabdeckung ist
erlaubt.
Darüber hinaus kann der Fonds Derivate zu
Anlagezwecken erwerben.
Der Fonds kann vorübergehend bis zu 49 %
seines Nettovermögenswertes in flüssigen
Mitteln oder Festgeldern halten.
Außerdem kann der Fonds bis zu 10 % seines
Nettovermögenswertes in Anteile anderer
Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen.
Profil des typischen Anlegers :
Der Fonds eignet sich als Basisanlage für den
langfristig ausgerichteten und international
eingestellten Anleger, der bereit ist, hohe
Volatilität zu akzeptieren sowie hohe Währungs-
, Bonitäts-, Kurs- und Zinsrisiken einzugehen.
Anlagepolitik:
Ziel der Anlagepolitik des GAMAX Funds –
Junior ist es, unter Berücksichtigung des
Anlagerisikos einen angemessenen
Wertzuwachs in der Fondswährung zu erzielen.
Das Vermögen des GAMAX Funds – Junior wird
im Wesentlichen in internationale Aktien oder
aktienähnliche Wertpapiere angelegt,
insbesondere in Aktien oder aktienähnliche
Wertpapiere von Gesellschaften, deren
Produkte oder Dienstleistungen vor allem auf die
jüngere Generation ausgerichtet sind.
Der Fonds wird auf die Anlagen Wert legen, die
ein langfristiges Wachstumspotential haben
(Wachstumswerte).
Im Rahmen dieser Anlagepolitik kann der Fonds
auch Anlagen in Höhe von bis zu 30% seines
Nettovermögenswertes auf Märkten von
Schwellenländern tätigen, die höhere
Wachstumsraten sowie die Vorteile noch nicht
ausgereifter Aktienmärkte versprechen.
Der Fonds kann bis zu 49 % von seinem
Vermögen in festverzinslichen Wertpapieren
halten. Er kann auch in Zertifikate investieren,
soweit diese Wertpapiere im Sinne von Art. 41
des Gesetzes von 2010 darstellen. Weiterhin
kann ein Teil des Fondsvermögens in variabel
verzinsliche Wertpapiere angelegt werden.
Absicherungsinstrumente können, vor allem zur
Abdeckung von Währungsrisiken, eingesetzt
werden.
Darüber hinaus kann der Fonds Derivate zu
Anlagezwecken erwerben.
Der Fonds kann vorübergehend bis zu 49 %
seines Nettovermögenswertes in flüssigen
Mitteln, Festgeldern oder
Geldmarktinstrumenten halten.
Außerdem kann der Fonds bis zu 10 % seines
Nettovermögenswertes in Anteile anderer
Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen.
Profil des typischen Anlegers :
Der Fonds eignet sich für den langfristig
ausgerichteten und wachstumsorientierten
Anleger, der bereit ist, hohe Volatilität zu
akzeptieren sowie hohe Währungs-, Bonitäts-,
Kurs- und Zinsrisiken einzugehen.
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Die Verwaltungsgesellschaft beabsichtigt hinsichtlich des übertragenden Teilfonds keine
Neuordnung des Portfolios vorzunehmen.
Die Verwaltungsgesellschaft geht nicht davon aus, dass die geplante Verschmelzung wesentliche
Auswirkungen auf das Portfolio des aufnehmenden Teilfonds hat; nach Wirksamwerden der
Verschmelzung soll keine Neuordnung des Portfolios vorgenommen werden. Einzige Auswirkung
ist die Erhöhung des Nettoinventarwertes des aufnehmenden Teilfonds.
Da die übernommenen Vermögenswerte der übertragenden Teilfonds hinreichend liquide sind,
geht die Verwaltungsgesellschaft nicht von der Gefahr einer Verwässerung der Vermögenswerte
des aufnehmenden Teilfonds aus.
Die steuerliche Behandlung nach der Verschmelzung kann im Ausland gegebenenfalls einer
Änderung unterworfen sein. Es wird daher den Anteilinhabern geraten, bezüglich dieser Frage
einen Steuerfachmann hinzuzuziehen.
3. Besondere Rechte der Anteilinhaber in Bezug auf die geplante Verschmelzung
Bis einschließlich zum 12. Juni 2013, 14.00 Uhr, haben die Anteilinhaber des übertragenden
Teilfonds die Möglichkeit, die von ihnen gehaltenen Anteile am übertragenden Teilfonds ohne
weitere Kosten als die vom übertragenden Teilfonds einbehaltenen Desinvestitionskosten
zurückzugeben oder in entsprechende Anteile am GAMAX Funds – Maxi-Fonds Asien
International, Anteilsklasse A, oder in einen anderen Teilfonds des GAMAX Funds FCP
umzutauschen
Die Ausgabe von Anteilen des übertragenden Teilfonds wird zum 14. Juni 2013 (einschließlich)
eingestellt. Demzufolge können Zeichnungsanträge betreffend des übertragenden Teilfonds bis
einschließlich 12. Juni 2013, 14.00 Uhr, eingereicht werden. Die Rücknahme und der Umtausch
von Anteilen des übertragenden Teilfonds wird zum 14. Juni 2013 (einschließlich) eingestellt, d.h.
Rücknahme- bzw. Umtauschanträge können bis einschließlich 12. Juni 2013, 14.00 Uhr, kostenfrei
eingereicht werden.
Eine Kopie des Berichts des unabhängigen Buchprüfers gemäß Artikel 71 des Gesetzes vom 17.
Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen ist nach Fertigstellung dieses
Berichtes auf Anfrage kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
Die Bestätigung der Depotbank kann während der üblichen Geschäftszeit an jedem
Bankarbeitstag am Sitz der Depotbank eingesehen werden.
Weitere Informationen erhalten die Anteilinhaber kostenfrei bei der Verwaltungsgesellschaft.
4. Ablauf der Verschmelzung und Methode zur Berechnung des Umtauschverhältnisses
Ab dem Verschmelzungszeitpunkt wird der aufnehmende Teilfonds die Erfüllung der
wirtschaftlichen Tätigkeiten des übertragenden Teilfonds übernehmen. Ferner erhalten die
Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds zum Verschmelzungszeitpunkt eine entsprechende
Anzahl von Anteilen des aufnehmenden Teilfonds und werden damit an den Ergebnissen des
aufnehmenden Teilfonds beteiligt.
Die Anzahl der auszugebenen Anteile der Anteilklasse A des aufnehmenden Teilfonds bestimmt
sich auf der Basis des Nettoinventarwertes der Anteilklasse A des aufnehmenden Teilfonds und
des Nettoinventarwertes des übertragenden Teilfonds am 14. Juni 2013. Beide Nettoinventarwerte
werden vom unabhängigen Buchprüfer des GAMAX Funds FCP überprüft. Das
Umtauschverhältnis zwischen dem übertragenden Teilfonds und dem aufnehmenden Teilfonds
wird durch Division des Nettoinventarwerts der Anteile des übertragenden Teilfonds durch den
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Nettoinventarwert der Anteile der Anteilklasse A des aufnehmenden Teilfonds ermittelt. Der
entsprechende Umtauschkurs ist dann mit der Anzahl der jeweils gehaltenen Anteile zu
multiplizieren. Gegebenenfalls werden Bruchteile von Anteilen der Anteilklasse A des
aufnehmenden Teilfonds ausgegeben.
Da der Nettoinventarwert beider Teilfonds in EURO ausgedrückt wird, ist die Festlegung eines
Devisenumrechnungskurses nicht notwendig.
Die Anteile der Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds, welche die Rücknahme oder den
Umtausch ihrer Anteile bis zum oben angegebenen Stichtag nicht verlangt haben, werden auf der
Grundlage der Anteilwerte zum Verschmelzungszeitpunkt durch eine entsprechende Anzahl von
Anteilen der Anteilklasse A des aufnehmenden Teilfonds ersetzt. Die Übertragung der Anteile führt
nicht zu einer Erhebung eines Ausgabeaufschlages. Damit werden die Anteilinhaber des
übertragenden Teilfonds ab dem Verschmelzungszeitpunkt an den Ergebnissen des
aufnehmenden Teilfonds beteiligt.
Die Rechtsberatungs- und Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung oder der Durchführung der
Verschmelzung verbunden sind, werden von der Verwaltungsgesellschaft getragen.
Mit dem Verschmelzungszeitpunkt geht der übertragende Teilfonds unter.
5. Geplanter Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung
Das Inkrafttreten der Verschmelzung wurde durch Beschluss des Verwaltungsrates der
Verwaltungsgesellschaft auf den Verschmelzungszeitpunkt festgelegt. Zu diesem Datum erhalten
die Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds eine entsprechende Anzahl von Anteilen des
aufnehmenden Teilfonds und werden damit an den Ergebnissen des aufnehmenden Teilfonds
beteiligt.
Mit dem Verschmelzungszeitpunkt geht der übertragende Teilfonds unter. Der Nettoinventarwert
der übertragenen Teilfonds wird daher letztmalig per 14. Juni 2013 berechnet und veröffentlicht.
Die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte des GAMAX Funds FCP sowie der Verkaufsprospekt
mit Datum Mai 2013 sind während der üblichen Geschäftszeit an jedem Bankarbeitstag am Sitz
der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank und bei den Vertriebsstellen kostenlos erhältlich bzw.
können dort eingesehen werden.
Das Dokument mit wesentlichen Informationen für den Anleger der Anteilklasse A des
aufnehmenden Teilfonds mit Datum 21. Januar 2013 ist diesem Schreiben beigefügt.
Die Verwaltungsgesellschaft