Fondsverschmelzung DWS Fonds

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FFB – Fonds-Spot-News. Mitgeteilt.

Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag!DWS hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 26. Feburar 2013 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds WKN Aufnehmender Fonds WKN FI ALPHA Global 974512 FI ALPHA – DWS Concept DJE Alpha Renten Global 974515

Die letzte Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 13. Februar 2013 stattfinden. Die Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ ist über die FFB noch bis zum 13. Februar 2013 möglich. Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt. Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einengesonderten Auftrag. Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerlichen Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.In Bezug auf §42a InvG werden wir die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren. Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.

Mit freundlichen Grüßen

FFB-Vertriebspartnerbetreuung

Frankfurt am Main, 18. Januar 2013

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An die Anleger des Teilfonds
FI ALPHA – Global und
des Teilfonds
FI ALPHA – DWS Concept DJE Alpha Renten Global

18 Januar 2013
Fusion des Teilfonds FI ALPHA – Global auf den Teilfonds FI ALPHA – DWS Concept DJE Alpha Renten Global am 26. Februar 2013

Sehr geehrte Damen und Herren,
DWS Investment S.A. hat das derzeitige Fondsuniversum analysiert. Um sowohl die Struktur als auch die Positionierung der einzelnen DWS Fonds zu optimieren, wird die DWS Investment S.A. den Teilfonds
FI ALPHA – Global (übertragender Teilfonds) am 26. Februar 2013 auf die Anteilklasse LC des Teilfonds FI ALPHA – DWS Concept DJE Alpha Renten Global (übernehmender Teilfonds) fusionieren.

 

Teilfondsname  FI ALPHA – Global FI ALPHA WKN/ISIN       übertragender Teilfonds 974512 LU0077757846
Anlagepolitik Für das Teilfondsvermögen FI ALPHA – Global werden Aktien, Optionsscheine auf Wertpapiere, festverzinsliche Wertpapiere, Wandel- und Optionsanleihen, deren Optionsscheine Rechte auf
Wertpapiere geben, in- und ausländischer Aussteller erworben.Das Teilfondsvermögen kann je nach Marktlage schwerpunktmäßig in Aktien oder Renten investiert werden, wenn dies im Interesse der Anteilinhaber
geboten erscheint.Die Gewichtung der Anlagen im Teilfonds orientiert sich an der Einschätzung des Fondsmanagementsüber die Zukunftsaussichten der verschiedenen Märkte und den Interessen der Anteilinhaber.So kann der Teilfonds je nach Lageeinschätzung des Managements den Charakter eines Aktienfonds oder aber eines Rentenfonds haben, wobei beide Ausrichtungen wiederum national oder international sein können. Je nach Ausgestaltung der Anlagepolitik kann der Teilfonds damit stark unterschiedliche Risikoprofile aufweisen. Mit dem Teilfonds erwirbt der Anleger somit ein flexibles Anlagemedium, welches sowohl die Kurschancen
von Aktien, als auch den Ertragsaspekt von festverzinslichen Wertpapieren berücksichtigen kann. Darüber hinaus dürfen variabel verzinsliche Wertpapiere, Zerobonds und Gnussscheine aller Art in- und ausländischer Aussteller sowie Wertpapiere ähnlichen Charakters ausländischer Aussteller erworben werden. Bis zu 10% des Teilfonds können in rohstoffbezogene, rohstoffindexbezogene, edelmetallbezogene, edelmetallindexbezogene
Zertifikate, strukturierte Finanzprodukte und Fonds angelegt werden. Abweichend von Artikel 4 A. j) ist eine Anlage in die hier angeführten Zertifikate dabei nur zulässig, sofern es sich um 1:1 Zertifikate handelt.
Anlagen in die hier aufgeführten Teilfonds, die nicht den Anforderungen von Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 entsprechen, sind in die Anlagegrenze des Artikel 41 Absatz 2 a) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 einzubeziehen und können nur erfolgen, sofern die physische Lieferung von Rohstoffen und Edelmetallen ausgeschlossen ist. Bis zu 10% des Teilfonds können in reglementierte offene Immobilienfonds investiert werden. Die Summe der Anlage in offene Immobilienfonds ist in die Anlagegrenze des Artikels 4 B. h) im Verwaltungsreglement – Allgemeiner Teil einzubeziehen. Ziel der Anlagepolitik ist das Erreichen einer angemessenen Wertentwicklung in Euro. Der Teilfonds kann nebenbei Barbestände halten. Investitionen in  Optionsscheinen, Optionen und Finanzterminkontrakten sind aufgrund ihrer größeren Volatilität im Vergleich zu den ihnen zugrunde liegenden Titeln, auf die sich besagte Instrumente beziehen, mit gewissen Finanzrisiken verbunden.

 

FI ALPHA – DWS Concept DJE Alpha Renten Global Anteilklasse des übernehmenden Teilfonds LC: 974515 LC: LU0087412390

Der Fonds muss mindestens 51% des Teilfondsvermögens in verzinslichen Wertpapieren, rentenähnlichen Genussscheinen, Geldmarktinstrumenten, Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen
anlegen. Darüber hinaus dürfen bis zu 20% des Nettoteilfondsvermögens in Aktien in- und ausländischer Aussteller angelegt sein. Außerdem dürfen bis zu 10% des Nettoteilfondsvermögens in Optionsscheinen auf
Wertpapiere angelegt werden. Das Fondsvermögen kann darüber hinaus in allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt werden. Bis zu 10% des Teilfonds können in rohstoffbezogene, rohstoffindexbezogene, edelmetallbezogene, edelmetallindexbezogene Zertifikate, strukturierte Finanzprodukte und Fonds angelegt werden. Abweichend von Artikel 4 A. j) ist eine Anlage in die hier angeführten Zertifikate dabei nur zulässig, sofern es sich um 1:1 Zertifikate handelt. Anlagen in die hier aufgeführten Teilfonds, die nicht den Anforderungen von Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 entsprechen, sind in die Anlagegrenze des Artikel 41 Absatz 2 a) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 einzubeziehen und können nur erfolgen, sofern die physische Lieferung von Rohstoffen und Edelmetallen ausgeschlossen ist. Bis zu 10% des Teilfonds können in reglementierte
offene Immobilienfonds investiert werden. Die Summe der Anlage in offene Immobilienfonds ist in die Anlagegrenze des Artikels 4 B. h) im Verwaltungsreglement – Allgemeiner Teil einzubeziehen. Ziel der Anlagepolitik ist das Erreichen einer angemessenen Wertentwicklung in Euro.Der Teilfonds kann nebenbei Barbestände halten.Investitionen in Optionsscheinen, Optionen und Finanzterminkontrakten sind aufgrund ihrer größeren Volatilität im Vergleich zu den ihnen zugrunde liegenden Titeln, auf die sich besagte Instrumente beziehen, mit gewissen Finanzrisiken verbunden.

 

Ertragsverwendung  Thesaurierung Thesaurierung

Kostenpauschale/Verwaltungs
vergütung/Expense
Cap/Service Fee/ Taxe
d’abonnement
Kostenpauschale:  bis zu 2,85% p.a. Taxe d’abonnement: 0,05% p.a.
Kostenpauschale:  bis zu 1,3% p.a. Taxe d’abonnement: 0,05% p.a.Fondswährung EUR EUR
Erfolgsabhängige  Vergütung Nein Nein
Anlegerprofil wachstumsorientiert wachstumsorientiert
Ausgabeaufschlag bis zu 4% bis zu 2%
Rücknahmeabschlag bis zu 2,5%; derzeit 0% bis zu 2,5%; derzeit 0%
Garantie Nein Nein
Geschäftsjahr 01.07. – 30.06. 01.07. – 30.06.
Fondsdomizil Luxemburg Luxemburg
Vertriebsländer Luxemburg, Österreich, Deutschland Luxemburg, Österreich, Deutschland, Italien

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Der übertragende Teilfonds soll durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf den übernehmenden Teilfonds ohne Abwicklung aufgelöst werden. Die Fusion wird gemäß Artikel 1, Ziffer (20) a) und Artikel 76, Ziffer (1) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 durchgeführt. Im Rahmen der Fusion wird kein Spitzenausgleich in bar an die betroffenen Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds stattfinden.

Als Ergebnis der Fusion werden den jeweiligen Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion Anteile an dem übernehmenden Teilfonds einschließlich eventueller Bruchteile ausgegeben. Die Begebung der Anteile erfolgt ohne weitere Kosten.

Die Anzahl der neu auszugebenden Anteile wird auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses ermittelt,das dem Verhältnis des Anteilpreises (Nettoinventarwert pro Anteil) des übertragenden Teilfonds zum Anteilpreis (Nettoinventarwert pro Anteil) des übernehmenden Teilfonds zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion entspricht.

Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion werden sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Teilfonds auf den übernehmenden Teilfonds übertragen und der übertragende Teilfonds hört auf zu existieren. Umlaufende Anteile des übertragenden Teilfonds werden gelöscht und die Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds werden automatisch im Register des

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übernehmenden Teilfonds registriert. Die neu emittierten Anteile werden in jeglicher Hinsicht mit dengleichen Rechten, insbesondere hinsichtlich Stimmrechten und dem Anspruch auf Erträge, wie diejenigen
ausgestattet sein, die zum effektiven Übertragungsstichtag vom übernehmenden Teilfonds ausgegeben werden.

Entsprechende Bestätigungen über die neu emittierten Anteile werden versandt.
Die DWS Investment S.A. geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Fusion neutral auf die Wertentwicklung im übernehmenden Teilfonds auswirkt.

Die Fusion beider Teilfonds erfolgt steuerneutral im Sinne des Investmentsteuergesetzes, d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang.

Die Auswirkungen hinsichtlich der zukünftigen Gebührenstruktur, Anlagepolitik etc. gehen aus diesem detaillierten Anschreiben an die Investoren beider betroffenen Teilfonds hervor. Darüber hinaus werden
den Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds weder direkt noch indirekt zusätzliche Gebühren oder Aufwendungen belastet.
Es handelt sich beim Teilfonds FI ALPHA – Global und beim Teilfonds FI ALPHA – DWS Concept DJE Alpha Renten Global um einen Teilfonds des FI ALPHA Umbrella-FCP, eines rechtlich unselbstständigen
Investmentvermögens (Fonds commun de placement) nach Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Die Stellung der Anleger ändert sich daher nicht.

Im Übrigen werden die Kosten und Aufwendungen der geplanten Fusion (insbesondere Rechts-,Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung der Fusionverbunden sind) weder dem übertragenden Teilfonds noch dem übernehmenden Teilfonds bzw. deren Anteilinhabern belastet, sondern von der DWS Investment S.A. übernommen.

Die Ausgabe von Anteilen des übertragenden Teilfonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am 19. Februar 2013. Bis zum 19. Februar 2013 sind die Anleger des übertragenden Teilfonds berechtigt die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von Anteilen des übertragenden Teilfonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am 19. Februar 2013. Orders, die am 19. Februar 2013 bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt. DieFusion erfolgt am 26. Februar 2013.

KPMG Luxembourg S.à r.l., Luxemburg, wird seitens des Verwaltungsrats des übernehmenden Teilfonds als unabhängiger Abschlussprüfer damit beauftragt, einen Bericht zur Beurteilung der zu beachtenden Bedingungen gemäß Artikel 71, Ziffer (1) a) bis c) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 für Zwecke der geplanten Fusion zu erstellen.

Als Anleger eines durch die Fusion betroffenen Teilfonds wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fusion der Teilfonds zur Verfügung gestellt. DiesenPrüfungsbericht können Sie bei der Verwaltungsgesellschaft DWS Investment S.A. unter folgender Adresse beantragen:

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DWS Investment S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
1115-Luxembourg
Luxembourg
Eine aktuelle Fassung der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ der Anteilklasse LC des FI ALPHA -DWS Concept DJE Alpha Renten Global liegt diesem Informationsschreiben bei.

Wir empfehlen dem Anleger, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsfusion von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

DWS Investment S.A.

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Wesentliche Anlegerinformationen Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen
sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können.

DWS Concept DJE Alpha Renten Global, ein Teilfonds des FI ALPHA Anteilklasse LC WKN: 974515 ISIN: LU0087412390 Verwaltungsgesellschaft: DWS Investment S.A., ein Mitglied der Deutsche Bank Gruppe.

Ziele und Anlagepolitik Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung eines nachhaltigen Wertzuwachses. Um dies zu erreichen, investiert der Fonds überwiegend in verzinsliche Wertpapiere, rentenähnliche Genussscheine, Geldmarktinstrumente, Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen. Darüber hinaus werden bis zu 20% des Fondsvermögens in Aktien angelegt. Bis zu 10% des Nettofondsvermögens können in Optionsscheine auf Wertpapiere angelegt werden. Bis zu 10% des Fonds können in rohstoffbezogene, rohstoffindexbezogene, edelmetallbezogene, edelmetallindexbezogene Zertifikate, strukturierte Finanzprodukte und Fonds angelegt werden,sofern die physische Lieferung von Rohstoffen und Edelmetallen ausgeschlossen ist. Die Auswahl der einzelnen Investments liegt im Ermessen des Fondsmanagements. Der Fonds unterliegt verschiedenen Risiken. Eine detaillierte Risikobeschreibung sowie sonstige Hinweise finden Sie imVerkaufsprospekt unter „Risiken“. Die Währung des DWS Concept DJE Alpha Renten Global ist EUR, die Währung der Anteilklasse LC ist EUR. Die Erträge und Kursgewinne werden nicht ausgeschüttet, sie werden im Fonds wieder angelegt. Sie können bewertungstäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Rücknahme darf nur in außergewöhnlichen Fällen unter Berücksichtigung Ihrer Anlegerinteressen ausgesetzt werden.

Risiko- und Ertragsprofil

Typischerweise geringerer Ertrag  Typischerweise höherer

Ertrag Geringeres                           Risiko Höheres Risiko
1  2  3  4  5  6  7

Die Berechnung des Risiko- und Ertragsprofils beruht auf historischen Daten, die nicht als verlässlicher Hinweis auf das künftige Risikoprofil herangezogen werden können. Dieser Risikoindikator unterliegt Veränderungen; die Einstufung des Fonds kann sich im Laufe der Zeit verändern und kann nicht garantiert werden. Auch ein Fonds, der in die niedrigste Kategorie (Kategorie 1) eingestuft wird, stellt keine völlig risikolose Anlage dar. Der Fonds ist in die Kategorie 4 eingestuft, weil sein Anteilpreis schwankt und deshalb sowohl Verlust- als auch Gewinnchancen relativ hoch sein können. Folgende Risiken sind für den Fonds wesentlich und werden vom Risiko- und Ertragsprofil nicht angemessen erfasst:

Der Fonds legt einen wesentlichen Anteil in Anleihen an, deren Wert davon abhängt, ob der Emittent in der Lage ist, seine Zahlungen zu leisten. Das Risiko eines Zahlungsausfalls ist stets vorhanden und kann dazu führen, dass Ihre Anlage einen Verlust erleidet. Der Fonds schließt in wesentlichem Umfang Derivatgeschäfte mit verschiedenen Vertragspartnern ab. Falls der Vertragspartner keine Zahlungen leistet (zum Beispiel aufgrund einer Insolvenz), kann dies dazu führen, dass Ihre Anlage einen Verlust erleidet. Der Fonds setzt in größerem Umfang Derivatgeschäfte ein, um höhere Wertzuwächse zu erzielen. Die erhöhten Chancen gehen mit erhöhten Verlustrisiken einher, so können Wertänderungen der Basiswerte den Wert des Derivates negativ beeinflussen. Ein Derivat kann aufgrund seiner Ausgestaltung Fonds stärker beeinflussen, als
dies beim unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist.

Kosten
Die von Ihnen getragenen Kosten und Gebühren werden für Management, Verwaltung und Verwahrung, sowie Vertrieb und Vermarktung des Fonds verwendet. Diese Kosten beschränken das potenzielle Wachstum Ihrer Anlage.

Einmalige Kosten vor und nach der Anlage

Ausgabeaufschläge 2,00 %. Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, der von Ihrer Anlage vor der Anlage
abgezogen wird.

Rücknahmeabschläge Kein Rücknahmeabschlag

Kosten, die vom Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden.

Laufende Kosten 1,35 %

Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat An die Wertentwicklung des Fonds gebundene

Gebühren keine

Der hier angegebene Ausgabeaufschlag ist ein Höchstbetrag. Im Einzelfall kann er geringer ausfallen. Den aktuell für Sie geltenden Betrag können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle oder bei Ihrem Finanzberater erfragen. Die hier angegebenen laufenden Kosten fielen in dem Geschäftsjahr des Fonds an, das am 30.06.2012 endete. Sie können sich
von Jahr zu Jahr verändern. Die laufenden Kosten umfassen nicht die erfolgsbezogene Vergütung und die

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Transaktionskosten. Weitere Informationen über Kosten finden Sie im Verkaufsprospekt unter „Kosten“. Ein Umtausch in Anteile eines anderen Teilfonds des FI ALPHA ist gegen Zahlung einer um 0,5% gegenüber dem Ausgabeaufschlag reduzierten Umtauschprovision möglich. Details sind dem Verkaufsprospekt unter „Umtausch von Anteilen“ zu entnehmen.

Wertentwicklung in der Vergangenheit

Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Bei der Berechnung wurden sämtliche Kosten und Gebühren abgezogen, die der Anteilklasse LC des DWS Concept DJE AlphaRenten Global entnommen wurden. Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge wurden nicht berücksichtigt. Die Anteilklasse LC des DWS Concept DJE Alpha Renten Global wurde 1998 aufgelegt. Die Wertentwicklung wurde in EUR berechnet.

Praktische Informationen
Depotbank ist die State Street Bank Luxembourg S.A., Luxemburg. Verkaufsprospekt, Jahresbericht und Halbjahresbericht liegen in der Sprache dieses Dokuments bzw. in englisch bei der DWS Investment S.A. vor und können  dort kostenlos angefordert werden. Die aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zum Fonds finden Sie in der Sprache dieses Dokuments bzw. in englisch auf Ihrer lokalen Internetseite von DWS Investments oder unter www.dws.com im Bereich „Download“ des Fonds. Der Fonds unterliegt dem Luxemburger Steuerrecht. Dies kann Auswirkungen darauf haben, wie die bzgl. Ihrer Einkünfte aus dem Fonds besteuert werden. Die DWS Investment S.A. kann lediglich auf der Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des Verkaufsprospekts vereinbar ist. Der DWS Concept DJE Alpha Renten Global ist ein Teilfonds des FI ALPHA, für den der Verkaufsprospekt und die regelmäßigen Berichte gesamt erstellt werden. Die verschiedenen Teilfonds haften nicht füreinander, d.h. dass für Sie als Anleger ausschließlich die Gewinne und Verluste des Fonds von Bedeutung sind. Der Fonds führt weitere Anteilklassen, Details dazu finden Sie im Verkaufsprospekt unter „Anteilklassen“. Ein Umtausch in Anteile des gleichen oder eines anderen Teilfonds des FI ALPHA ist möglich. Details sind dem Verkaufsprospekt unter „Umtausch von Anteilen“ zu entnehmen. Dieser Fonds ist in Luxemburg zugelassen und wird durch
die Commission de Surveillance du Secteur Financier reguliert. Diese wesentlichen Anlegerinformationen sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 03.12.2012.