Änderung der Vertragsbedingungen bei IPConcept Fonds

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Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag! Gemäß §42a Absatz 3 InvG informieren wir Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:
Fondsname, WKN, ISIN, PRIMA-Classic A, A0D9KC, LU0215933978, PRIMA-TOP 20, A0NJKJ, LU0355185926,


Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger. Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesem Fonds investierten Kunden versenden werden.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- undLeistungsverzeichnis.

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HINWEIS: Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des § 42a Absatz 3 InvG den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
IPConcept (Luxemburg) S.A.
4, rue Thomas Edison
L-1445 Luxemburg-Strassen
R.C.S. Luxembourg B-82183
Mitteilung an die Anleger der Teilfonds
PRIMA –Classic
(Anteilklasse A: WKN: A0D9KC, ISIN: LU0215933978)
(Anteilklasse G: WKN: A0D9KE, ISIN: LU0215934513)
PRIMA – Top 20
(WKN: A0NJKJ / ISIN: LU0355185926)
Teilfonds des Umbrella-Fonds PRIMA
Die Anleger der oben genannten Teilfonds werden hiermit über nachfolgende Änderung unterrichtet, welche am 01. Januar 2013 in Kraft tritt:
Änderung der Anlagepolitik des PRIMA – Classic
Die Grenze zur direkten Investition in Schwellenländer („Emerging Markets“) wird von 10% auf 50% des Netto-Teilfondsvermögens angehoben.
Weiterhin wurde in der Anlagepolitik aufgenommen, dass das angegebene Rating (mindestens BBB-(Standard & Poors) bzw. Baa3 (Moody’s)) sowohl auf den Emittenten der fest- und variabel verzinslichen
Wertpapiere als auch neu: auf die fest- und variable verzinslichen Wertpapiere selbst anwendbar ist.
Umstellung der Performance-Fee Berechnung des PRIMA–Classic und PRIMA–Top 20 („die Teilfonds“)
Die Formulierung und Berechnung der erfolgsabhängigen Zusatzvergütung („Performance Fee“) wird umgestellt. Ab dem 01.01.2013, dient als Basis für die Berechnung der jeweiligen Performance Fee der „Anteilwert“ des jeweiligen Teilfonds. Die Umstellung dient insbesondere der Transparenz und Verständlichkeit für den Anleger, da sich eine etwaige Performance Fee nicht mehr am „gesamten Vermögen“ des jeweiligen Teilfonds bemisst, sondern die Basis der bewertungstäglich veröffentlichte Anteilwert ist.
Die Höhe des Prozentsatzes, welche für die Auszahlung einer etwaigen Performance Fee angewendet wird, sowie die zu übersteigende, definierte Mindestperformance (Hurdle Rate) bleibt unverändert.
Anleger die mit den oben genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 27. Dezember 2012 um 17.00 Uhr kostenlos an den Teilfonds zurückgeben.
Luxemburg, im November 2012
IPConcept (Luxemburg) S.A.
Informationsstellen in der Bundesrepublik Deutschland: DZ BANK AG, Deutsche Zentral- Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, D-60265 Frankfurt am Main und PRIMA Fonds Service GmbH, Zum Waschbach 25, D-51467 Bergisch GladbachZahl– und Informationsstelle in Österreich: Erste Bank der österreichischen Sparkassen, Graben 21, A-1010 Wien