Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler schweben im Ungewissen: Die deutschen Verordnungen, die neue Anforderungen an ihre Arbeit regeln, treten vermutlich erst nach Wirksamwerden der EU-Richtlinien Mifid II und IDD in Kraft. Was in der Übergangszeit auf Vermittler zukommt.
Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler schweben derzeit im Ungewissen: Was die Richtlinien Mifid II und IDD ab dem kommenden Jahr für ihren Arbeitsalltag bedeuten, ist in vielen Punkten immer noch nicht klar.
Der Entwurf für eine überarbeitete Finanzvermittler-Verordnung (FinVermV) wird mit ziemlicher Sicherheit erst nach dem Jahreswechsel vorliegen, sagt Vermittler-Fachanwalt Norman Wirth. Angekündigt war der erste Schritt zu einer neuen Verordnung eigentlich für diesen September. Erst kürzlich war Wirth, der zugleich geschäftsführender Vorstand des Vermittlerverbandes AfW ist, zusammen mit seinem Vorstandskollegen Frank Rottenbacher bei einem Termin im Wirtschaftsministerium: An der Verordnung werde gearbeitet, Veröffentlichungsdatum unbekannt, hieß es da.