Das Mifid-II-Umsetzungsgesetz ist durch und tritt zum 3. Januar 2018 in Kraft. Eine für Anlagevermittler wichtige Verordnung kommt allerdings erst im Herbst.
Das Bundeswirtschaftsministerium wird den Entwurf der neuen Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) erst im September veröffentlichen. Das hat das Wirtschaftsministerium auf Nachfrage von DAS INVESTMENT.com bestätigt. Die Verordnung regelt die Details der Mifid-II-Umsetzung für Finanzberater nach § 34f Gewerbeordnung (GewO), zum Beispiel den Umgang mit Provisionen. Am 3. Januar 2018 tritt das Mifid-II-Umsetzungsgesetz in Kraft. Sollte diese Frist auch für 34f-Berater gelten, hätten sie kaum Zeit, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.