Die BaFin hat ein Rundschreiben für Kreditinstitute veröffentlicht, das Regelungen zur Entwicklung und dem Vertrieb von Finanzprodukten im Privatkundengeschäft, beziehungsweise die Überwachung und Steuerung, enthält. Die Kreditinstitute müssen das Rundschreiben vollumfänglich beachten.
Zudem sollen dabei praxistaugliche Regelungen der Institute gesammelt und veröffentlicht werden, um so den Verbraucherschutz zu stärken. Damit folgt die BaFin einer Leitlinie der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Die Institute werden in dem Rundschreiben zudem verpflichtet, bei der Entwicklung und dem Vertrieb von Finanzprodukten stets die Interessen der Verbraucher im Blick zu behalten. Vorgaben zu erforderlichen Regelungen im internen Kontrollsystem, zur Definition eines Zielmarktes für die Finanzprodukte, zur Analyse und laufenden Überwachung der Produkte sowie zu deren Vertrieb konkretisieren den Entwurf.