Esma hat vor kurzem ihr Konsultationspapier für die neuen Richtlinien zur Geeignetheitsprüfung vorgestellt. Was das für Finanzberater, Robo-Advisor und Kunden bedeutet, erklärt Rechtsanwalt Christian Waigel.
Am 13. Juli hat die Esma ihr Konsultationspapier für die neuen Guidelines für Suitability-Anforderungen vorgestellt. Das war lange angekündigt und soll die Guidelines weiterentwickeln, die die Esma bereits im Jahr 2012 vorgestellt hatte. Die Guidelines enthalten neue Anforderungen an die vom Kunden einzuholenden Informationen, die in der Regel durch Analysebögen (WpHG-Bögen) bei den Kunden abgefragt werden. Sie enthalten auch neue Anforderungen, vor allem im Falle des Einsatzes von automatisierten Robo-Advice- oder Suitability-Systemen. Sie geben detailliertere Hinweise, wie inhaltlich der Abgleich zwischen den Kundenangaben und den Produkten zur Feststellung der Geeignetheit ausgestaltet werden soll.