Citywire: 34fler zur Aufzeichnungspflicht unter MiFID II: „Wir könnten keine Telefonberatung mehr anbieten“

Erstellt von: Kategorie: SJB - Botschafter

teaser_logo_citywire_300_200Ab Anfang 2018 ändern sich unter MiFID II die Aufzeichnungspflichten. Ein erster Gesetzesentwurf für das „Taping“ ist dabei schärfer als die EU-Richtlinien – mit erheblichen Folgen für die Praxis von 34flern.

Taping: Die Beratung startet nach dem Piepton. Laut MiFID II müssen im Eigenhandel und bei allen Dienstleistungen, die sich auf die Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Kundenaufträgen beziehen, „Telefongespräche“ aufgezeichnet werden. Wahrscheindlich wird der deutsche Gesetzgeber aber noch darüber hinausgehen und an 34fler die gleichen Anforderungen stellen, wie an große Institute. Am 3. Januar 2018 tritt MiFID II in Kraft. Bis dahin muss die Bundesregierung die neue Reform in deutsches Recht umsetzen.

 

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