„Die bestehende Gesetzeslage bleibt in der Finanzberatung vielfach ungenutzt“, erklärt Hubertus Schmidt. Der Gründer eines Anbieters von Software für Finanzberater weist auf zwei konkrete Möglichkeiten hin, Steuern zu sparen und die eigene Altersvorsorge zu stärken.Sowohl das Alterseinkünftegesetz (AltEinG) als auch das Bürgerenlastungssetz (BürgEntlG-KV) bieten Maklern und Finanzberatern bislang kaum beachtete Beratungsansätze. Die Gesetze betreffen einerseits die Besteuerung von Altersvorsorgebezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und verbessern andererseits die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur gesetzlichen oder privaten Basis-Krankenversicherung.