Ein Makler braucht einen neuen Kunden nicht aufzuklären, wenn kein bestimmter Anlass besteht: Nach einem Urteil des OLG Frankfurt sind Makler ohne Weiteres weder zur Führung von Jahresgesprächen noch zu einer Risikoanalyse bei der Übernahme laufender Verträge in die Betreuung verpflichtet, erklärt Jürgen Evers, Partner bei Blanke Meier Evers Rechtsanwälte.
Streitfall: 1996 hatte ein Kunde eine Hausratpolice abgeschlossen. Umzugsbedingt war der Vertrag 2003 von einem Makler erweitert worden, der später sein Geschäft aufgegeben und auf den beklagten Makler übertragen hatte. Der beklagte Makler hatte den Kunden nicht persönlich kontaktiert. Auf Grund eines sich 2012 ereigneten Einbruchdiebstahls war dem Kunden unter anderem Schmuck im Wert von rund 50.000 Euro abhandengekommen.