Die Redaktion des „Versicherungstips“ schießt scharf gegen den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Die Verbraucherschützer würden mit ihrem Votum für ein Provisionsverbot eine Zwei-Klassen-Gesellschaft bei der Beratung hierzulande befürworten und hätten offenbar kein Problem damit, wenn Reiche eine professionelle Beratung bekämen, während Normal- und Geringverdiener nur unverbindliche Empfehlungen erhielten. Hier erfahren Sie mehr dazu. Seit 2013 gibt es in Großbritannien ein Provisionsverbot für die Anlageberatung, unter anderem zu Investmentfonds und Lebensversicherungen. Wie sich das auf den Markt auswirkt, haben das britische Finanzministerium HM Treasury und die Aufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) untersucht und in dem Bericht „Financial Advice Market Review“ (FAMR) zusammengefasst.