Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Januar könnte für viele Finanzdienstleister, die Beratungen zur rechtlichen Vorsorge anbieten oder vermitteln, ungemütlich werden, warnt Rechtsanwalt Thorsten Detto.In einem anderen Beitrag habe ich kürzlich auf die Risiken für Finanzdienstleister hingewiesen, die Beratungen zur rechtlichen Vorsorge anbieten oder vermitteln. Der Bundesgerichtshof (BGH) verschärft die Lage jetzt erheblich. Er hat mit Urteil vom 11. Januar 2017 (Aktenzeichen IV ZR 340/13) festgestellt, dass Verträge, die gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen, gemäß Paragraf 134 BGB nichtig sind.