DAS INVESTMENT befragte Maklerpools, wie sie sich auf die Umsetzung der Mifid II in deutsches Recht vorbereiten. Fünf große Pools geben Auskunft über ihre Projekte und Erwartungen.
Kürzlich erst wurde der Referentenentwurf für die Änderungen im Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) veröffentlicht. Zu Juli 2017 sollen die Mifid-II-Regularien umgesetzt sein, ab Januar 2018 gilt die Mifid II verpflichtend. Auch für Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f hat die Mifid II einige Neuerungen parat – sie müssen sich in Bezug auf wesentliche Pflichten ähnlich wie Vermögensverwalter aufstellen.
Die Maklerpools unterstützen die 34f-Vermittler bei der Erfüllung dieser neuen Vorgaben nach Kräften. Wie beurteilen die Pool-Experten die Mifid-II-Regularien und was haben sie bereits in der Pipeline für ihre angeschlossenen Vermittler?