Wenn Anlageberater künftig weiterhin Provisionen annehmen, müssen sie laut den Bestimmungen der Mifid II nachweisen, dass dies der Verbesserung der Beratungsqualität und somit dem Kunden dient. Wie geht das?
Zuwendungen, Provisionen und Kick-Backs bleiben nach den Mifid-II-Bestimmungen außerhalb der Finanzportfolioverwaltung und außerhalb der unabhängigen Anlageberatung weiterhin erlaubt. Sie müssen jedoch zwingend zu einer Qualitätsverbesserung führen. „Die europäischen Behörden waren ursprünglich einmal der Auffassung, dass eine Verwendung der Zuwendungen für die Aufrechterhaltung des normalen Geschäftsbetriebs wie Miete oder Personalkosten nicht das Merkmal der Qualitätsverbesserung erfüllt“, betont Regulierungsexperte und Rechtsanwalt Christian Waigel.