Klassische Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler müssen sich zukünftig auch mit dem Umsatzsteuergesetz (UStG) auseinandersetzen. Denn Service-Gebühren sind anders als Provisionen umsatzsteuerpflichtig, erklärt Steuerberater Volker Schmidt.
DAS INVESTMENT.com: Welche Rolle spielte die Umsatzsteuer bislang für klassische Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler?
Volker Schmidt: Das Thema hat im Grunde genommen keine Rolle für sie gespielt, da sie noch keine Service-Gebühren verlangt hatten. Denn Provisionen für 34d- und 34f-Vermittler waren und bleiben umsatzsteuerfrei. Anders ist die Situation bei den Honorarberatern, deren Honorare umsatzsteuerpflichtig sind.