Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet hat der Finanzminister die Besteuerung von Investmentfonds ab 2018 neu regelt. Ein wesentlicher Bestandteil ist der Wegfall der bisher garantierten Steuerfreiheit auf Kursgewinne von Anlagen, die vor dem 31. Dezember 2008 erworben wurden.
Unabhängig vom Kaufdatum werden per 31. Dezember 2017 alle Fondsanteile, die vor 2009 angeschafft wurden, fiktiv veräußert und zum 01. Januar 2018 wiederangeschafft. Die bis dahin erwirtschafteten Kursgewinne werden somit steuerfreivereinnahmt. Ab dem 1. Januar 2018 entstehende Gewinne werden dann bei Realisierung, wie alle seit 2009 getätigten Investments, mit der Abgeltungssteuerbelastet. Unabhängig davon wann der Titel erworben wurde.