Muss nach Mifid II der Berater die Angaben des Produktherstellers noch einmal die überprüfen, um sicherzustellen, dass ein Anlageprodukt auch wirklich zum Kunden passt? Auch wenn die Auslegungsbestimmung uneindeutig klingt: Die Mifid macht eine klare Vorgabe, sagt Markus Ferber, Mifid-Berichterstatter des EU-Parlaments.