Laut einigen Medienberichten soll Mifid II Provisionen für Anlagevermittlungen vorsehen. Stimmt nicht, meinen ein Rechtsanwalt und ein Steuerberater von der Gesellschaft GPC. Sie beteuern, dass Anlagevermittlung im Gegensatz zur Honorarberatung umsatzsteuerfrei bleibt und klären auf, was Berater nach Inkrafttreten von Mifid II beachten müssen.
Derzeit kursieren Meldungen, wonach durch die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II auf Provisionen für Anlagevermittlungen zukünftig Umsatzsteuer fällig wird. Solchen Meldungen sollten Berater allerdings keinen Glauben schenken, denn Finanzanlagevermittlung bleibt auch nach Mifid II umsatzsteuerfrei. Das beteuern ein Rechtsanwalt und ein Steuerberater.
Zuwendungsverbot noch einmal angezogen