Der Gesetzgeber will Marktmissbrauch künftig drakonisch bestrafen. Auch Finanzberater sollten wachsam sein.
Am 3. Juli 2016 wird durch die EU-Marktmissbrauchsverordnung ein neues, europaweit einheitliches und direkt anwendbares Marktmissbrauchsrecht in Kraft treten. Inhaltlich geht es bei den Regelungen unter anderem um Marktpreismanipulation, Insider-Vergehen, Geschäfte von Organmitgliedern und diesen nahestehenden Personen (Directors‘ Dealings) sowie die Frage, wie mit kursrelevanten Umständen wie Insider-Informationen im Unternehmen umzugehen ist. Bislang sind Emittenten verpflichtet, sogenannte Insider-Listen zu führen. Künftig müssen diese viel detailreicher ausfallen als bisher.