Nach einem Urteil des EuGH können tausende Kunden ihre Policen rückabwickeln – weil sie damals nicht richtig belehrt wurden. Nun verschickt ein Versicherer Briefe, mit denen er den Makel nachträglich korrigieren will. Experten raten: Sofort widersprechen!
Am 7. Mai 2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass Versicherungsnehmern, die in den Jahren 1994 bis 2007 einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen haben, auch noch nach Jahren ein Widerspruchsrecht zusteht (Az. IV ZR 76/11).