Mehr als nur die Abschaffung der Beratungsprotokolle: Der Referentenentwurf zum Finanzmarktnovellierungsgesetz hat für Berater auch noch andere Überraschungen parat. Was der Entwurf in Sachen Kostenoffenlegung und Provisionsverbot vorsieht, erläutert Christian Waigel, Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei GSK Stockmann + Kollegen.
Wenn es um den Referentenentwurf zum Finanzmarktnovellierungsgesetz geht, spricht die Branche hauptsächlich über die Abschaffung der Beratungsprotokolle, die durch Geeignetheitsprüfung und -erklärung ersetzt werden. Doch das 263-Seiten-lange Dokument hat noch mehr Überraschungen für Berater nach Paragraf 34f parat. Christian Waigel, Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei GSK Stockmann + Kollegen, hat das Dokument komplett durchgelesen und stellt im Gespräch mit Fund Research die wichtigsten Neuerungen vor.