SJB | Korschenbroich, 31.08.2015. Erstmals mussten Finanzanlagenvermittler Prüfberichte einreichen. Noch läuft längst nicht alles glatt, wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und der DIHK berichten.
Dem Prüfexperten bei einer süddeutschen Industrie- und Handelskammerstanden die Haare zu Berge. Vor ihm lag ein Prüfbericht eines Finanzanlagenvermittlers nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung. Der Steuerberater hatte offensichtlich einen alten MaBV-Bericht einfach mit neuen Zahlen versehen und weder die Finanzanlagenvermittler-Verordnung(FinVermV) noch die im zugehörigen Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer(IDW) fixierten Kriterien beachtet.