SJB | Korschenbroich, 04.08.2015. Bei einer fehlerhaften Anlageberatung verjähren Beratungsfehler jeweils einzeln. Das hat der Bundesgerichtshof am 2. Juli 2015 entschieden. Rechtsanwalt Michael Rainer von der Sozietät GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater über das Urteil.
Eine fehlerhafte Anlageberatung bei Kaitalanlagen kann zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen. Dabei können dem Anlageberater mehrere Fehler unterlaufen. Jeder dieser Fehler verjährt gesondert, entschied der BGH mit Urteil vom 2. Juli (III ZR 149/14) und stärkte damit auch die Chancen der Anleger, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.