SJB | Korschenbroich, 03.08.2015. Vor einem Jahr trat das Honoraranlageberatungsgesetz in Kraft. Doch weder die Bafin noch die Industrie- und Handelskammern (IHK) verzeichnen besonders viele Registrierungen nach dem neuen Gesetz. Das liege hauptsächlich an drei Schwächen des neuen Regelwerks, erklärt Karl Matthäus Schmidt, Chef der Quirin Bank.
Das Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente („Honoraranlageberatungsgesetz“) jährt sich am 1. August zum ersten Mal.