SJB | Korschenbroich, 29.07.2015. Das Finanzministerium will künftig Körperschaftssteuer von Publikumsfonds erheben. Damit will der Gesetzgeber Schlupflöcher bei der Dividenden-Besteuerung wie zum Beispiel Cum-Ex-Geschäfte vermeiden. Doch das geplante Gesetz benachteiligt Produkte für Privatanleger – und hier vor allem die Mischfonds.
Mit der Körperschaftssteuer auf Publikumsfonds will das Bundesministerium der Finanzen die Steuererhebung von der Anleger- auf die Produkt-Ebene verlagern.