SJB | Korschenbroich, 27.02.2015. Die Regulierung der Finanzanlagenvermittler über die Gewerbeordnung steht auf dem Prüfstand. Banken und Verbraucherschützer fordern, die Vermittler unter die Aufsicht der Bafin zu stellen. Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, nimmt Stellung.
DAS INVESTMENT.com: Der Bundesrat empfiehlt, die 34f-Vermittler künftig von der Bafin kontrollieren zu lassen. Im Zuge des anstehenden Kleinanlegerschutzgesetztes fordern dies auch Verbraucherschützer und Bankenvertreter. Warum?
Frank Rottenbacher: Offiziell heißt es, die zunehmende Komplexität des Finanzmarktes und der dort vertriebenen Finanzanlagenprodukte machten es erforderlich, das nicht länger mit zweierlei Maß gemessen wird. Zudem wird meist impliziert, eine Bafin-Kontrolle wäre weitreichender und engmaschiger als eine Aufsicht über die Gewerbeämter.