SJB | Korschenbroich, 28.01.2015. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Bankkunden bei falsch gebuchten Bareinzahlungen oder -auszahlungen gestärkt. Klauseln, wonach Banken auch für Fehlbuchungen Gebühren erheben dürfen, erklärte das Gericht für unwirksam. Ob Banken grundsätzlich Gebühren für die Ein- oder Auszahlung von Bargeld erheben dürfen, ließ der BGH offen. (Az. XI ZR 174/13)
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Verbraucherschutzverband eine Raiffeisenbank auf Unterlassung verklagt, weil sie für jeden „Buchungsposten“ einer Ein- oder Auszahlung in bar Gebühren in Höhe von 35 Cent erhob. Der BGH gab der Klage nun aber nur deshalb statt, weil die Bank auch Gebühren für fehlerhafte Buchungen erhoben hatte.