Das Investment: BGH: Vermittler haftet bei mangelhafter Dokumentation

Erstellt von: Kategorie: SJB - Botschafter

sjb_werbung_das_investment_300_200 SJB | Korschenbroich, 17.12.2014. Dokumentiert ein Versicherungsvermittler einen erforderlichen Hinweis von wesentlicher Bedeutung nicht, kann das zur Beweislastumkehr und in Folge zum Schadenersatz führen, so ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).

Rechtsanwalt Norman Wirth kommentiert. Mit aktuellem Urteil (Aktenzeichen III ZR 544/13) vom 13.11.2014 beschäftigt sich der Bundesgerichtshofes erneut mit der Frage der Beweislastumkehr bei mangelhafter Dokumentation des Beratungsgespräches.

Was war passiert? Selbständige Versicherungsvertreter der „D.   V.    AG“  (in dieser Schreibweise macht der BGH in dem veröffentlichten Urteil beteiligte Unternehmen namentlich unkenntlich) vermittelten einem Kunden 2011 unter anderem eine Lebensversicherung mit der „A.  M.  Versicherung“.

 

Mehr auf fonds-antizyklik-sjb.de