Das Investment: „Im Fondsvertrieb funktionieren Mischmodelle auch“

Erstellt von: Kategorie: SJB - Botschafter

sjb_werbung_das_investment_300_200SJB | Korschenbroich, 09.11.2014. Auf der DKM referierte Rechtsanwalt Jürgen Evers über entgeltliche Serviceleistungskonzepte zur Ergänzung der provisionsfinanzierten Beratung. Wie er auf diese Idee kam, warum Provisionsberatung Honorare nicht ausschließen muss und wann Vermittler endlich Sicherheit bekommen, erklärte er im Gespräch mit DAS INVESTMENT.com.

DAS INVESTMENT.com: Honorarberatung, Provisionsberatung, Mischmodelle: Was ist derzeit erlaubt? Dürfen Provisionsberater mit Kunden eine Honorarvereinbarung abschließen?

Jürgen Evers: Ja. Wenn ein Vermittler als Makler und nicht als Honorarberater registriert ist, spricht nichts dagegen, dass er beide Vergütungsmodelle einsetzt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sieht das aber anders.Es kommt auf die Auslegung des im August eingeführten Paragraphen 12 a der Finanzanlagenvermittlungsverordnung – kurz FinVermV – an.

 

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