Kundenfrage: Haften SJB Botschafter für Zuführung?

Erstellt von: Kategorie: SJB - Botschafter

Gerd Bennewirtz, Geschäftsführender Gründungsgesellschafter der SJB FondsSkyline 1989 e.K.SJB Botschafter führen potenzielle Interessenten der SJB FondsStrategien der SJB FondsSkyline 1989 e.K. fortlaufend zu. Dabei erfolgt die Beratung ausschließlich über angestellte SJB FondsSpezialisten. Eine Haftung für SJB Botschafter halten wir für nahezu ausgeschlossen, wenn wie vereinbart keine Beratung seitens der SJB Botschafter stattfindet. Der Grundsatz allgemeine lautet: Keine Beratung! Keine Haftung!

Hintergrund war eine Anfrage ehemalig gebundener Infinus-Vermittler, die sich aktuell Schadensersatzansprüchen von Anlegerschutzanwälten ausgesetzt sehen.  Nach erster anwaltlicher Auskunft  und vorbehaltlich der Einzelfallüberprüfung sollten hier im Regelfall, wenn der gebundene Vermittler unter dem Haftungsdach der Infinus gearbeitet hat, keine Schadensersatzansprüche durchsetzbar sein.

Vertraglich gebundene Vermittler sind selbst trotz der Ausführung von Finanzdienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) nicht der Erlaubnispflicht unterworfen und sind daher selbst auch keine Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des KWG.

 

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