Fondsverschmelzung UBS Fonds

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Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag! UBS hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 16. Mai 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds WKN Aufnehmender Fonds WKN
UBS (D) Mixed Plus I (EUR) 532041 UBS (D) Short Term Credit A0HMK5
UBS (D) Mixed Plus III (EUR) A0HMKZ UBS (D) Rent-Euro 975250

Die letzte Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 02. Mai 2014 stattfinden.
Rücknahmen sind über die FFB noch bis zum 09. Mai 2014 möglich.


Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die
steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
 

 

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH
Jahres- und Halbjahresberichte sowie Verkaufsprospekte und wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland)
GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos angefordert werden. Darüber hinaus stehen die vorgenannten Informationen unter der Webseite
www.ubs.com/deutschlandfonds zur Verfügung.
Wichtige Information für unsere Anleger
Verschmelzungsinformationen
Verschmelzung des Sondervermögens UBS (D) Mixed Plus III (EUR) auf das
Sondervermögen UBS (D) Rent-Euro
I. Verschmelzungsbeschluss der Gesellschaft
Die UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH hat beschlossen, die beiden
Publikumsfonds (OGAW-Sondervermögen) UBS (D) Mixed Plus III (EUR) (ISIN:
DE000A0HMKZ4) („übertragendes Sondervermögen“) und UBS (D) Rent-Euro (ISIN:
DE0009752501) („aufnehmendes Sondervermögen“) zu verschmelzen. Es handelt sich
dabei um eine Verschmelzung zur Aufnahme.
Das jeweils zu übertragende Sondervermögen soll vollständig aufgelöst werden. Den Anlegern
des jeweils zu übertragenden Sondervermögens werden Anteile an dem jeweils zu
übernehmenden Sondervermögen mit der Verschmelzung ausgegeben. Den Anlegern der
betroffenen Sondervermögen steht das Recht zu, ihre Anteile zurück zu geben oder diese
alternativ in Anteile anderer Investmentvermögen umzutauschen.
II. Übersicht: Verschmelzung und Anlegerrechte
• Die Verschmelzung soll zum 16. Mai 2014 (geplanter Übertragungsstichtag) erfolgen.
• Die Rücknahme wird nicht ausgesetzt.
• Die Anleger der jeweiligen Sondervermögen haben bis zum 9. Mai 2014 das Recht, ihre Anteile
zurückzugeben, oder diese gegen Anteile folgender Investmentvermögen umzutauschen: UBS
(Lux) Bond Fund – EUR P-acc (ISIN: LU0033050237)
• Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung nach Maßgabe des Kapitalanlagesetzbuches
(KAGB) erfolgt. Die Anlagebedingungen der Sondervermögen sind auf die Bestimmungen des
KAGB angepasst, von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt und
bereits in Kraft gesetzt worden. Es handelt sich jeweils um OGAW-Sondervermögen. Die UBS
Global Asset Management (Deutschland) GmbH verfügt über eine Erlaubnis nach dem
Investmentgesetz. Die Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft gilt nach § 355 KAGB
insoweit als erteilt.
• Diesen Verschmelzungsinformationen sind die wesentlichen Anlegerinformationen des
aufnehmenden Sondervermögens beigefügt, die die Anleger des übertragenden
Sondervermögens lesen sollten.
• Verkaufsprospekte, Anlegerinformationen, Jahresberichte, Halbjahresberichte sowie sonstige
Publikationen können können kostenlos bei UBS Deutschland AG bzw. bei UBS Global Asset
Management (Deutschland) GmbH, Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306 Frankfurt am Main
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angefordert werden. Zudem können diese unter folgender Internetadresse abgerufen werden:
http://www.ubs.com/deutschlandfonds
III. Hintergründe und Beweggründe
Die Entscheidung zur Verschmelzung der betroffenen Sondervermögen beruht auf der
Entwicklung der Fondsvolumina sowie einer Bewertung und Prognose der Erfolgsaussichten der
unterschiedlichen Anlagestrategien und Anlagepolitik.
Das Fondsvolumen des übertragenden Sondervermögens war in den letzten 5 Jahren gewissen
Schwankungen ausgesetzt. Seit Ende 2010 ist das Fondsvolumen des übertragenden
Sondervermögens stets geringer geworden, in den letzten 2,5 Jahren hat es sich um etwa 2/3
verringert. Das Fondsvolumen des aufnehmenden Sondervermögens hat seit Ende 2008 mehr
als die Hälfte verloren. Seit Ende 2010 nahm das Fondsvolumen nur noch in geringen Mengen
ab. Durch die geplanten Verschmelzung soll das Anlagevolumen des aufnehmenden
Sondervermögens erhöht werden, was mehrere Vorteile für die Anleger des zu übertragenden
als auch des aufnehmenden Sondervermögens zur Folge haben wird.
Ein höheres Fondsvolumen kann grds. dazu führen, dass risikodiversifizierter angelegt und die
Anlagemöglichkeiten breiter gestreut werden können.
Zudem kann eine Erhöhung der Kosteneffizienz erreicht werden. Kosten und Aufwendungen,
die dem Sondervermögen neben der Pauschalgebühr belastet werden können (etwa Kosten für
die Information der Anleger, Kosten für Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen,
Gebühren und Kosten von staatlichen Stellen in Bezug auf das Sondervermögen), werden auf
ein dann höheres Fondsvolumen verteilt.
Die Entscheidung, sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden auf das
aufnehmende Sondervermögen zu übertragen, beruht auf einem Vergleich der
unterschiedlichen Anlagestrategien und Ziele der Sondervermögen. Sowohl das aufnehmende
als auch das übertragende Sondervermögen investieren in festverzinsliche Wertpapiere mit
Investmentgrade-Rating. Im aktuellen Kapitalmarktumfeld, das niedrige Renditen für
festverzinsliche Wertpapiere aufweist, erscheint die Anlagestrategie des aufnehmenden
Sondervermögens erfolgsversprechender im Vergleich zur Anlagestrategie des übertragenden
Sondervermögens. Die Gesellschaft beabsichtigt, die Anlagestrategie des übertragenden
Sondervermögens nicht mehr weiter zu verfolgen und sieht in der Weiterverfolgung der
Anlagestrategie des aufnehmenden Sondervermögens bei gleichzeitiger Erhöhung des
Fondsvolumens bessere Ertragschancen.
IV. Potentielle Auswirkungen der Verschmelzung auf die Anleger
Mit Wirksamwerden der Verschmelzung wird das übertragende Sondervermögen vollständig
aufgelöst. Sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gehen auf das aufnehmende
Sondervermögen über.
Die Verschmelzung wird für die Anleger des übertragenden Sondervermögens eine Änderung
der Anlagepolitik mit sich bringen. Details zur aktuellen Anlagestrategie sind in folgender
Tabelle enthalten:
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Übertragendes
Sondervermögen
Aufnehmendes
Sondervermögen
Fondskategorie Rentenfonds Rentenfonds
Staatsanleihen Ja Ja
Pfandbriefe Nein Ja
Unternehmensanleihen
(Investmentgradebereich)
Nein Ja
Rating Durchschnittsrating per
28.03.2014: AA+
Durchschnittsrating per
28.03.2014: A+
Währungen EUR / JPY
(Fremdwährungsrisiken
weitestgehend abgesichert)
EUR
Duration
Modified Duration per
28.03.2014: 5,6
Modified Duration per
28.03.2014: 2,4
Verfallrendite Per 28.03.2014: 0,92% Per 28.03.2014: 0,71%
Benchmark Keine repräsentative
Benchmark verfügbar
Barclays Capital Euro
Aggregate 500mio+ (1-5 Jahre)
Bewertung Ausgabe /
Rückgabe
Täglich Täglich
Ausschüttend /
Thesaurierend
Thesaurierend Thesaurierend (Die
Ertragsverwendung wird von
ausschüttend auf thesaurierend
umgestellt. Die notwendigen
Änderungen der
Anlagebedingungen wurden
von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
genehmigt. Die Auswirkungen
werden nachfolgend unter V.
näher erläutert)
Ausgabeaufschlag Bis zu 3% Bis zu 3,6%
Rücknahmeabschlag 0% 0%
Umwandlungsgebühr Keine Keine
Performancefee Keine Keine
Laufende Kosten 0,91% 0,94%
Geschäftsjahr Beginn: 1. Dezember
Ende: 30. November des
Folgejahres
Beginn: 1. Januar
Ende: 31. Dezember des
Folgejahres
Das aufnehmende Sondervermögen ist ein Investmentfonds mit dem Anlageziel, eine dem
Markt entsprechende attraktive Rendite zu erzielen. Das Anlageziel des übertragenden
Sondervermögens ist ebenfalls die Erzielung einer attraktiven Rendite, die sich an der
Entwicklung des EUR-Anleihenmarktes orientiert, wobei das Sondervermögen nur in
Staatsanleihen erstklassiger Bonität investiert.
Da das aufnehmende Sondervermögen neben Staatsanleihen auch in Pfandbriefe und
Unternehmensanleihen mit Investmentgrade-Rating investiert, weist es im Vergleich leicht
höhere Kreditrisiken auf (siehe Rating).
Vor dem Hintergrund der niedrigen aktuellen Renditen für festverzinsliche Wertpapiere und der
soliden fundamentalen Situation der Emittenten von Pfandbriefen und EURUnternehmensanleihen
mit Investmentgrade-Rating erachten wir diese Anlagestrategie jedoch
für erfolgsversprechender aus Sicht der Anleger im Vergleich zur ausschließlichen Investition in
Staatsanleihen wie im übertragenden Sondervermögen.
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Die Zinsänderungsrisiken der Sondervermögen unterscheiden sich ebenfalls. Das aufnehmende
Sondervermögen weist aktuell im Vergleich ungefähr nur halb so hohe Zinsänderungsrisiken auf
(siehe Duration).
Die Sondervermögen der Gesellschaft werden in eine von sieben Risikokategorien eingestuft
(Kategorie 1 = geringeres Risiko, Kategorie 7 = höheres Risiko). Eine höhere Risikokategorie
weist ein höheres Risiko, aber auch typischerweise eine höhere Rendite auf. Die betroffenen
Sondervermögen sind beide der Kategorie 3 zugeordnet, weil deren jeweiliger Anteilspreis
verhältnismäßig wenig schwankt und deshalb sowohl Verlustrisiken als auch Gewinnchancen
relativ niedrig sein können.
Die Gesellschaft beabsichtigt keine Neuordnung des Portfolios des übertragenden
Sondervermögens vor Wirksamwerden der Verschmelzung. Auch ist keine Neuordnung des
Portfolios des übernehmenden Sondervermögens vorgesehen.
Nach der Verschmelzung ist geplant, dass übernehmende Sondervermögen mit den bisherigen
Anlagegrundsätzen fortzuführen und die Wertpapiere des übertragenden Sondervermögens
weitestgehend zu veräußern. Diese Wertpapiere werden zu Geldkursen bewertet, so dass ein
Verkauf nicht mit zusätzlichen Kosten für den Anleger verbunden sein sollte.
Bei Reinvestition dieser Mittel im aufnehmenden Sondervermögen ist zu berücksichtigen, dass
die zu erwerbenden Wertpapiere unter Berücksichtigung der Best Execution Policy der
Gesellschaft zu Marktkursen erworben werden, die eine gewisse Geld-Brief Spanne beinhalten.
Diese Spanne ist von den vorherrschenden Marktbedingungen am Handelstag abhängig und
nicht genau zu quantifizieren.
Aufgrund der unterschiedlichen Geschäftsjahre werden die Jahres- und Halbjahresberichte der
an der Verschmelzung beteiligten Sondervermögen zu unterschiedlichen Stichtagen erstellt. Das
Geschäftsjahresende des übertragenden Sondervermögens ist der 30. November, während dies
beim aufnehmenden Sondervermögen der 31. Dezember ist. Für die Anleger des
aufnehmenden Sondervermögens ändert sich nichts, während die Anleger des übertragenden
Sondervermögens zeitlich später die periodisch zu erstellenden Berichte und Informationen zur
Kenntnis nehmen können.
V. Änderungen der Anlagebedingungen des aufnehmenden Sondervermögen im Hinblick
auf die Ertragsverwendung
Umstellung der Ertragsverwendung von „Ausschüttend“ auf „Thesaurierend“
Die Gesellschaft beabsichtigt, die Anlagebedingungen des aufnehmenden Sondervermögens zu
ändern. Das aufnehmende Sondervermögen schüttet derzeit die Gewinne aus. Die Änderung
der Anlagebedingungen wird dazu führen, dass die Erträge wieder im Sondervermögen
angelegt werden (thesaurierend). Dies hat für die Anleger des übertragenden Sondervermögens
keine Auswirkungen, da dieses Sondervermögen dieser Art der Ertragsverwendung folgte.
Für die Anleger des übernehmenden Sondervermögens hat dies folgende Konsequenzen:
Bisheriges Verfahren:
Bis zur Änderung der Anlagebedingungen und Änderung der Ertragsverwendung hat die
Gesellschaft grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des aufnehmenden
Sondervermögens angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten ordentliche Erträge
wie Zinsen, Dividenden und Erträge aus Investmentanteilen an die Anleger ausgeschüttet. Die
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Veräußerungsgewinne und sonstigen Erträge konnten ebenfalls zur Ausschüttung
herangezogen werden.
Im Interesse der Substanzerhaltung wurde jedoch bislang auf die Ausschüttung von
Veräußerungsgewinnen und sonstigen Erträge weitgehend verzichtet. Veräußerungsgewinne
wurden nur in sehr geringem Umfang zur Glättung der jährlichen Ausschüttungsbeträge
herangezogen. Die Veräußerungsgewinne und sonstigen Erträge konnten zur Ausschüttung in
späteren Geschäftsjahren insoweit vorgetragen werden, als die Summe der vorgetragenen
Erträge 15% des jeweiligen Wertes des aufnehmenden Sondervermögens zum Ende des
Geschäftsjahres nicht überstieg. Die verbleibenden Veräußerungsgewinne und sonstigen Erträge
wurden zur Wiederanlage im aufnehmenden Sondervermögen bestimmt und standen nicht
mehr für künftige Ausschüttungen zur Verfügung.
Neues Verfahren und Auswirkungen auf die Anleger:
Nach Änderung der Anlagebedingungen und der Umstellung der Ertragsart von „ausschüttend“
auf „thesaurierend“ werden sowohl die während des Geschäftsjahres angefallenen ordentlichen
Erträge als auch die während des Geschäftsjahres angefallenen bzw. aus vorangegangenen
Geschäftsjahren vorgetragenen Veräußerungsgewinne und sonstigen Erträge vollständig zur
Wiederanlage im aufnehmende Sondervermögen bestimmt und stehen für künftige
Ausschüttungen nicht mehr zur Verfügung.
Die Umstellung der Ertragsart erfolgt für die Anleger steuerneutral, lediglich der Zeitpunkt des
Zuflusses der Erträge ändert sich. Wurden die Erträge bisher in den ersten drei Monaten nach
Schluss des Geschäftsjahres ausgeschüttet, gelten die ausschüttungsgleichen Erträge bereits mit
der Thesaurierung als zugeflossen. Dies hat u. a. den Vorteil, dass die Gesellschaft die Angaben
zur steuerlichen Behandlung der Erträge gemäß § 5 Absatz 1 InvStG in der Regel früher zur
Verfügung stellen kann.
Sofern der Anleger bisher auf eine Auszahlung der Ausschüttungsbeträge zugunsten der
sofortigen Wiederanlage verzichtet hatte, kann die Wiederanlage nunmehr entfallen. Die Anzahl
der Stücke des Anlegers bleibt konstant. Der Wert des Fondsanteils erhöht sich kontinuierlich
um die nicht zur Kostendeckung verwendeten ordentlichen Erträge.
Wünschte ein Anleger bislang die jährliche Auszahlung der erzielten ordentlichen Erträge, so ist
künftig eine anteilige Rückgabe seiner Anteile notwendig. Gewinne aus dem Verkauf von
Fondsanteilen sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig.
Inkrafttreten der Änderungen
Die Änderungen werden voraussichtlich am 10. April 2014 bekannt gemacht und werden am
11. April 2014 in Kraft treten.
Mit Inkrafttreten der geänderten Anlagebedingungen erscheint auch eine aktualisierte Ausgabe
des Verkaufsprospektes des aufnehmenden Sondervermögens, der im Internet unter
www.ubs.com/deutschlandfonds oder bei der UBS Global Asset Management (Deutschland)
GmbH sowie bei der UBS Deutschland AG, jeweils Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306,
kostenfrei erhältlich ist.
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VI. Steuerrechtliche Aspekte
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die steuerliche Behandlung der Anleger
des übertragenden Sondervermögens im Zuge der Verschmelzung Änderungen
unterworfen sein kann.
Die im übertragenden Sondervermögen bis zum Übertragungsstichtag aufgelaufenen Erträge
werden im Rahmen der Berechnung des Umtauschverhältnisses abzüglich der abzuführenden
Kapitalertragssteuer berücksichtigt und gelten steuerlich als den Anlegern zugeflossen. Die
unrealisierten Gewinne und Verluste des zu übertragenden Sondermögens aus
Finanzinnovationen gelten zum Übertragungsstichtag als zugeflossen (s. BMF-Schreiben vom
18.08.2009 zu § 14 InvStG).
Für die Anleger des übertragenden Sondervermögens erfolgt die Verschmelzung in der Regel
steuerneutral: Die Ausgabe der Anteile am aufnehmenden Sondervermögen treten an die Stelle
der Anteile an dem übertragenden Sondervermögen. Für die Anleger des übertragenden
Sondervermögens gilt diese Ausgabe daher nicht als Tausch und führt entsprechend nicht zur
Aufdeckung stiller Reserven.
Für die Anleger des aufnehmenden Sondervermögens geben sich keine steuerlichen
Besonderheiten.
Hinweis: Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage
aus. Sie stellen keine Rechts- und Steuerberatung dar. Die UBS Global Asset
Management (Deutschland) GmbH empfiehlt Ihnen, sich mit Ihrem steuerlichen Berater
in Verbindung zu setzen.
VII. Kosten der Verschmelzung
Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der
Verschmelzung verbunden sind, werden weder dem übertragenden noch dem aufnehmenden
Sondervermögen noch den Anteilsinhabern belastet. Ausgenommen sind Kosten, die zur
Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden. Diese werden dem übertragenden
Sondervermögen belastet.
VIII. Rechte der Anleger im Zusammenhang mit der Verschmelzung
Die Anleger beider Sondervermögen haben das Recht, von der UBS Global Asset Management
(Deutschland) GmbH die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Das
Rückgaberecht besteht ab dem Zeitpunkt der vorliegenden Information der Anleger über die
Verschmelzung und kann bis einschließlich 9. Mai 2014 bei der UBS Global Asset
Management (Deutschland) GmbH oder der UBS Deutschland AG geltend gemacht
werden.
Rückgabeerklärungen, die Anleger nach dem 9. Mai 2014 in Bezug auf das übertragende
Sondervermögen abgeben, gelten nach der Verschmelzung weiter und beziehen sich dann auf
Anteile des Anlegers am aufnehmenden Sondervermögen.
Die Anleger haben alternativ das Recht, ihre Anteile gegen die Anteile folgender
Investmentvermögen ohne weitere Kosten umzutauschen: UBS (Lux) Bond Fund – EUR P-acc
(ISIN: LU0033050237).
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Dieses Recht kann bis zum 9. Mai 2014 gegenüber UBS Deutschland AG als Verwahrstelle bzw.
die depotführenden Stellen bei der UBS Deutschland AG geltend gemacht werden. Den für den
jeweiligen Anleger geltenden Orderannahmeschluss kann bei der jeweiligen depotführenden
Stelle erfragt werden.
Ab dem 17. Mai 2014 können die Anteilinhaber des übertragenden Sondervermögens ihre
Rechte als Anteilinhaber des aufnehmenden Sondervermögens ausüben.
Unbeschadet der vorstehenden Ausführungen kann die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht die zeitweilige Aussetzung der Rücknahme der Anteile verlangen
oder gestatten, wenn eine solche Aussetzung aus Gründen des Anlegerschutzes gerechtfertigt
ist.
Auf Anfrage wird den Anlegern der Sondervermögen eine Abschrift der Erklärung des Prüfers
gem. § 185 Abs. 2 KAGB und weitere Informationen gerne zur Verfügung gestellt. Diese
Anfrage kann bei dem zuständigen Kundenberater des jeweiligen Anlegers gestellt werden.
IX. Maßgebliche Verfahrensaspekte und geplanter Übertragungsstichtag
Die am Übertragungsstichtag im übertragenden Sondervermögen noch vorhandenen
Vermögensgegenstände werden 1:1 in den aufnehmenden Sondervermögen übertragen.
Ausgegebene Anteilscheine des übertragenden Sondervermögens werden mit Ablauf des
Übertragungsstichtages kraftlos. Gleichzeitig werden unter Berücksichtigung des
Umtauschverhältnisses neue Anteile des übernehmenden Sondervermögens an die bisherigen
Anleger des übertragenden Sondervermögens ausgegeben.
Sofern die Anleger nicht von ihrem kostenlosen Umtausch- oder Rückgaberecht Gebrauch
machen möchten, erhalten die Anleger des übertragenden Sondervermögens nach Einbuchung
durch ihre depotführende Stelle Anteile am übernehmenden Sondervermögen.
Zur Ermittlung des Umtauschverhältnisses wird folgende Berechnungsformel angewandt:
Das Umtauschverhältnis wird nach folgender Formel berechnet:
Zunächst wird das Verhältnis zwischen dem Fondsvermögen des übertragenden und
dem aufnehmenden Sondervermögen ermittelt (Fondsvermögen Mixed Plus III /
Fondsvermögen Rent Euro). Dieses Verhältnis wird mit der Anzahl der Anteile des
aufnehmenden Sondervermögens multipliziert und das Ergebnis abgerundet.
Sodann wird dieser Betrag durch die Anzahl der Anteile des übertragenden
Sondervermögens dividiert, wobei acht Nachkommastellen berücksichtigt werden.
Daraus ergibt sich folgende Formel:
[(FV Mixed Plus III / FV Rent Euro) * Anzahl Anteile Rent Euro]
Umtauschverhältnis = ______________________________________________________
Anteile Mixed Plus III
FV = Fondsvermögen
Mixed Plus III = übertragendes Sondervermögen
Rent Euro = aufnehmendes Sondervermögen
[ ] = Rundung des Ergebnis auf „0“ Stellen nach dem Komma
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Das bedeutet, ein Anleger, der von dem zu übertragenden Sondervermögen 1.000 Anteile hält,
erhält nach der Verschmelzung bei einem angenommenen Umtauschverhältnis von 1,21793 ca.
1.218 Anteile. Bei der Berechnung des angenommenen Umtauschverhältnisses wurde von
einem Datenstand per 31.10.2013 ausgegangen.
Geplanter Übertragungsstichtag ist der 16. Mai 2014.
X. Aktuelle Fassung der wesentlichen Anlegerinformationen des aufnehmenden
Sondervermögens
Den vorliegenden Verschmelzungsinformationen sind die wesentlichen Anlegerinformationen
des aufnehmenden Sondervermögens beigefügt, die die Anleger des übertragenden
Sondervermögens lesen sollten.
Frankfurt am Main, im März 2014
Die Geschäftsleitung
Anlage: Wesentliche Anlegerinformation für das Sondervermögen UBS (D) Rent-Euro

Wesentliche Anlegerinformationen
Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich
nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds
und die Risiken einer Anlage zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so daß Sie eine fundierte
Anlageentscheidung treffen können.
UBS (D) Rent-Euro (WPKN: 975 250, ISIN: DE0009752501)
Dieses Sondervermögen wird verwaltet von der UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, die zur UBS
AG gehört.
Ziele und Anlagepolitik
Der UBS (D) Rent-Euro ist ein Rentenfonds mit dem
Anlageziel, eine dem Markt entsprechende attraktive Rendite
zu erzielen.
• überwiegend auf EUR lautende verzinsliche Wertpapiere
• Bankguthaben (max. 49%), Geldmarktinstrumente (max.
49%) und andere Investmentfonds (max. 10%)
• Der Fonds investiert breit diversifiziert in EUR-Anleihen,
vorwiegend mit „Investment Grade“-Rating und vereint ein
akitives Durations- und Renditekurvenmanagement mit
Sektoren- und Titelselektion
• Benchmark: Barclays Capital Euro Aggregate 500mio+ (1-5
Jahre)
Das Sondervermögen kann Derivatgeschäfte zum Zwecke der
Absicherung, der effizienten Portfoliosteuerung und der
Erzielung von Zusatzerträgen tätigen, was insofern positive
oder negative Auswirkungen auf die Performance haben kann.
Die Anleger können von der Kapitalverwaltungsgesellschaft
grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile
verlangen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann jedoch die
Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände
dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich
erscheinen lassen.
Die Erträge des Fonds werden jährlich nach dem
Geschäftsjahresende ausgeschüttet.
Empfehlung: Dieser Fonds ist unter Umständen für
Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines
Zeitraums von weniger als 3 Jahren aus dem Fonds
wieder zurückziehen möchten.
Risiko- und Ertragsprofil
Geringeres Risiko Höheres Risiko
<–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––>
Typischerweise geringere Rendite Typischerweise höhere Rendite
1 2 3 4 5 6 7
Mehr Informationen über diese Kategorie
• Der Risikoindikator beruht auf der Schwankung der
Wertentwicklung der letzten fünf Jahre. Die für diese
Schätzung angewandte Methode hängt vom Fondstyp ab.
• Die vergangene Wertentwicklung lässt keine Rückschlüsse
auf die zukünftige Entwicklung zu.
• Die Risikokategorie ist nicht garantiert und kann sich im
Laufe der Zeit ändern.
• Die niedrigste Risikokategorie bedeutet nicht «ohne Risiko».
Warum ist dieser Fonds in Kategorie 3?
Der Fonds ist in Kategorie 3 eingestuft, weil sein Anteilpreis
verhältnismäßig wenig schwankt und deshalb sowohl
Verlustrisiken als auch Gewinnchancen relativ niedrig sein
können.
Weitere materielle Risiken:
• Kreditrisiken: Der Fonds kann einen Teil seines Vermögens
in Anleihen anlegen. Deren Aussteller können
zahlungsunfähig werden.
• Liquiditätsrisiken: Der Fonds kann einen Teil seines
Vermögens in Finanzinstrumenten anlegen, die unter
bestimmten Umständen ein relativ niedriges
Liquiditätsniveau erreichen können was sich auf die
Liquidität des Fonds auswirken kann.
• Kontrahentenrisiken: Wenn ein Vertragspartner insolvent
wird, kann er offene Forderungen des Fonds nicht mehr
oder nur noch teilweise begleichen.
• Risiken aus Derivateeinsatz: Der Fonds darf
Derivatgeschäfte abschließen. Dadurch erhöhte Chancen
gehen mit erhöhten Verlustrisiken einher.
• Operationelle Risiken und Verwahrrisiken: Der Fonds
unterliegt Risiken aufgrund operationeller oder menschlicher
Fehler, die sowohl bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft
oder einer Verwahrstelle oder anderen Dritten auftreten
können.
Eine ausführliche Darstellung dieser Risiken und weitere
Risikohinweise finden sich im Abschnitt Risiken des
Verkaufsprospektes.
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Kosten
Aus den Gebühren und sonstigen Kosten wird die laufende Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens sowie der Vertrieb
der Fondsanteile finanziert. Anfallende Kosten verringern die Ertragschancen des Anlegers.
Einmalige Kosten vor und nach der Anlage1
Ausgabeaufschlag 3.60%
Rücknahmeabschlag 0.00%
Umwandlungsgebühr keine
Kosten, die dem Fonds im Laufe des Jahres belastet werden
Laufende Kosten 0.94%
Kosten, die die Klasse unter bestimmten Umständen zu
tragen hat.
Performance Fee keine
1 Dabei handelt es sich jeweils um den Höchstbetrag, der von Ihrer Anlage abgezogen
werden kann.
Der hier angegebene Ausgabeaufschlag ist ein
Höchstbetrag. Im Einzelfall kann er geringer ausfallen. Den
aktuell für Sie geltenden Betrag können Sie bei der
zuständigen Stelle oder Ihrem Finanzberater erfragen.
Die hier angegebenen laufenden Kosten können
schwanken. Sie werden ermittelt für den unmittelbar
zurückliegenden Jahreszeitraum vor dem Erstellungszeitpunkt
dieses Dokuments. Nicht enthalten sind:
• Wertentwicklungsabhängige Gebühren
• Transaktionskosten mit Ausnahme von Kosten bei Erwerb
oder Veräußerung anderer Fonds.
Weitere Informationen über Kosten sind im Verkaufsprospekt,
Kapitel “Kosten“ zu finden, welcher unter www.ubs.com/
deutschlandfonds zur Verfügung steht.
Frühere Wertentwicklung
8%
6%
4%
2%
0%
-2%
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
• DE0009752501 5.9% 4.1% -0.6% 0.5% 7.1% 7.4% 2.4% 2.3% 4.3% 0.9%
• Benchmark1 7.4% 4.9% -0.1% 1.3% 6.5% 6.9% 2.1% 2.7% 7.0% 2.2%
1 Barclays Euro Aggregate 500mio+ 1-5 Jahre
Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine
Garantie für die künftige Entwicklung
Die Darstellung zeigt die jährliche Wertentwicklung in % in
Fondswährung. Bei der Berechnung wurden sämtliche Kosten
und Gebühren mit Ausnahme des Ausgabeaufschlags
abgezogen. Orientiert sich die Verwaltung des Fonds an einer
Benchmark, wird auch deren Wertentwicklung dargestellt.
Der Fonds wurde am 02.01.1990 aufgelegt.
Die historische Wertentwicklung wurde in EUR berechnet.
Praktische Informationen
Depotbank / Verwahrstelle
UBS Deutschland AG
Weitere Informationen
Den Verkaufsprospekt, die wesentlichen
Anlegerinformationen, die Anlagebedingungen, die aktuellen
Jahres- bzw. Halbjahres-Berichte, die aktuellen Anteilpreise
sowie weitere Informationen zum UBS (D) Rent-Euro finden
Sie kostenlos in deutscher Sprache auf unserer Homepage
unter www.ubs.com/deutschlandfonds.
Die Währung des Fonds ist EUR.
Steuergesetzgebung
Der Fonds unterliegt dem Steuerrecht von Deutschland. In
Abhängigkeit von Ihrem Wohnsitzland kann dies
Auswirkungen darauf haben, wie Sie bzgl. Ihrer Einkünfte aus
dem Fonds besteuert werden. Für weitere Details sollten Sie
sich mit einem Steuerberater in Verbindung setzen.
Haftungshinweis
Die UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH kann
lediglich auf Grundlage einer in diesem Dokument
enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die
irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen
des Verkaufsprospekts vergleichbar ist.
Dieser Fonds ist in Deutschland zugelassen und wird durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
reguliert.
Die UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH ist in
Deutschland zugelassen und wird durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Diese wesentlichen Anlegerinformationen sind zutreffend und
entsprechen dem Stand vom 31. Januar 2014.

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH
Jahres- und Halbjahresberichte sowie Verkaufsprospekte und wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland)
GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos angefordert werden. Darüber hinaus stehen die vorgenannten Informationen unter der Webseite
www.ubs.com/deutschlandfonds zur Verfügung.
Wichtige Information für unsere Anleger
Verschmelzungsinformationen
Verschmelzung des Sondervermögens UBS (D) Mixed Plus I (EUR) auf das
Sondervermögen UBS (D) Short Term Credit
I. Verschmelzungsbeschluss der Gesellschaft
Die UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH hat beschlossen, die beiden
OGAW-Publikumsfonds UBS (D) Mixed Plus I (EUR) (ISIN: DE0005320410) („übertragendes
Sondervermögen“) und UBS (D) Short Term Credit (ISIN: DE000A0HMK58) („aufnehmendes
Sondervermögen“) zu verschmelzen.
Es handelt sich dabei um eine Verschmelzung zur Aufnahme. Das übertragende
Sondervermögen soll vollständig aufgelöst werden. Den Anlegern des übertragenden
Sondervermögens werden Anteile an dem übernehmenden Sondervermögen mit der
Verschmelzung ausgegeben. Den Anlegern der betroffenen Sondervermögen steht das Recht
zu, ihre Anteile zurück zu geben oder diese alternativ in Anteile anderer Investmentvermögen
umzutauschen.
II. Übersicht zur Verschmelzung und Anlegerrechte
• Die Verschmelzung soll zum 16. Mai 2014 (geplanter Übertragungsstichtag) erfolgen.
• Die Rücknahme wird nicht ausgesetzt.
• Die Anleger der jeweiligen Sondervermögen haben bis zum 9. Mai 2014 das Recht, ihre Anteile
zurückzugeben, oder diese gegen Anteile folgender Investmentvermögen umzutauschen:
• UBS (Lux) Money Market Fund – EUR P-acc (ISIN: LU0006344922)
• UBS (Lux) Money Market Invest – EUR P-acc (ISIN: LU0010009420)
• Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung nach Maßgabe des Kapitalanlagesetzbuches
(KAGB) erfolgt. Die Anlagebedingungen der Sondervermögen sind auf die Bestimmungen des
KAGB angepasst, von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt und
bereits in Kraft gesetzt worden. Es handelt sich jeweils um OGAW-Sondervermögen. Die UBS
Global Asset Management (Deutschland) GmbH verfügt über eine Erlaubnis nach dem
Investmentgesetz. Die Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft gilt nach § 355 KAGB
insoweit als erteilt.
• Diesen Verschmelzungsinformationen sind die wesentlichen Anlegerinformationen des
aufnehmenden Sondervermögens beigefügt, die die Anleger des übertragenden
Sondervermögens lesen sollten.

• Verkaufsprospekte, Anlegerinformationen, Jahresberichte, Halbjahresberichte sowie sonstige
Publikationen können können kostenlos bei UBS Deutschland AG bzw. bei UBS Global Asset
Management (Deutschland) GmbH, Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306 Frankfurt am Main
angefordert werden. Zudem können diese unter folgender Internetadresse abgerufen werden:
http://www.ubs.com/deutschlandfonds
III. Hintergründe und Beweggründe
Die Entscheidung der Verschmelzung der betroffenen Sondervermögen beruht auf den
Entwicklungen der Fondsvolumina sowie auf einer Einschätzung der unterschiedlichen
Anlagestrategien und Anlagepolitiken.
Die Fondsvolumina beider Sondervermögen haben sich in den letzten Jahren stark verringert.
Durch die geplanten Verschmelzung soll das Anlagevolumen des aufnehmenden
Sondervermögens erhöht werden, was mehrere Vorteile für die Anleger des zu übertragenden
als auch des aufnehmenden Sondervermögens zur Folge haben wird.
Im Interesse der Anleger der betroffenen Sondervermögen kann durch eine Zusammenlegung
eine Erhöhung der Kosteneffizienz erreicht werden, da sich die Fixkosten des aufnehmenden
Sondervermögens auf ein höheres Fondsvolumen verteilen werden.
Ein höheres Fondsvolumen kann grds. dazu führen, dass risikodiversifizierter angelegt und die
Anlagemöglichkeiten breiter gestreut werden können.
Zudem kann eine Erhöhung der Kosteneffizienz erreicht werden. Kosten und Aufwendungen,
die dem Sondervermögen neben der Pauschalgebühr belastet werden können (etwa Kosten für
die Information der Anleger, Kosten für Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen,
Gebühren und Kosten von staatlichen Stellen in Bezug auf das Sondervermögen), werden auf
ein dann höheres Fondsvolumen verteilt.
Sowohl das aufnehmende als auch das übertragende Sondervermögen investieren in
festverzinsliche Wertpapiere mit Investmentgrade-Rating. Im aktuellen Kapitalmarktumfeld, das
niedrige Renditen für festverzinsliche Wertpapiere aufweist, erscheint die Anlagestrategie des
aufnehmenden Sondervermögens erfolgsversprechender im Vergleich zur Anlagestrategie des
übertragenden Sondervermögens.
Nach Einschätzung der Gesellschaft erscheint die Anlagestrategie des übertragenden
Sondervermögens im aktuellen Kapitalmarkt – und Zinsumfeld im Vergleich zur Strategie des
aufnehmenden Sondervermögens weniger erfolgversprechend. Die Gesellschaft beabsichtigt,
die Anlagestrategie des übertragenden Sondervermögens nicht mehr weiter zu verfolgen und
sieht in der Weiterverfolgung der Anlagestrategie des aufnehmenden Sondervermögens bei
gleichzeitiger Erhöhung des Fondsvolumens bessere Ertragschancen.
IV. Potentielle Auswirkungen der Verschmelzung auf die Anleger
Mit Wirksamwerden der Verschmelzung wird das übertragende Sondervermögen vollständig
aufgelöst. Sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gehen auf das aufnehmende
Sondervermögen über.
Die Verschmelzung wird für die Anleger des übertragenden Sondervermögens eine Änderung
der Anlagepolitik mit sich bringen. Details zur aktuellen Anlagestrategie sind in folgender
Tabelle enthalten:
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Übertragendes
Sondervermögen
Aufnehmendes
Sondervermögen
Fondskategorie Rentenfonds Rentenfonds
Staatsanleihen Ja Nein
Pfandbriefe Nein Nein
Unternehmensanleihen
(Investmentgradebereich)
Nein Ja
Rating Durchschnittsrating per
28.03.2014: AA+
Durchschnittsrating per
28.03.2014: A
Währungen EUR / JPY
(Fremdwährungsrisiken
weitestgehend abgesichert)
EUR
Duration
Modified Duration per
28.03.2014: 0,38
Modified Duration per
28.03.2014: 0,18
Verfallrendite Per 28.03.2014: 0,17% Per 28.03.2014: 0,67%
Benchmark Keine repräsentative
Benchmark verfügbar
3-Monats-EUR-Geldmarkt
Bewertung Ausgabe /
Rückgabe
Täglich Täglich
Ausschüttend /
Thesaurierend
Thesaurierend Thesaurierend
Ausgabeaufschlag Bis zu 3% Bis zu 5%
Rücknahmeabschlag 0% 0%
Umwandlungsgebühr Keine Keine
Performancefee Keine Keine
Laufende Kosten 0,74% 0,64%
Geschäftsjahr Beginn: 1. Dezember
Ende: 30. November des
Folgejahres
Beginn: 1. Dezember
Ende: 30. November des
Folgejahres
Das aufnehmende Sondervermögen ist ein Investmentfonds mit dem Anlageziel einer
Mehrrendite über dem 3-Monats-EUR-Geldmarkt. Dies soll hauptsächlich durch die Investition in
kurzlaufende Unternehmensanleihen mit Investmentgraderating erreicht werden. Das
übertragende Sondervermögen investiert dagegen aktuell hauptsächlich in Geldmarktpapiere
und kurzlaufende Anleihen staatlicher Emittenten. Somit weist das aufnehmende
Sondervermögen im Vergleich leicht höhere Kreditrisiken auf.
Vor dem Hintergrund der niedrigen aktuellen Renditen für festverzinsliche Wertpapiere und der
soliden fundamentalen Situation der Emittenten von EUR-Unternehmensanleihen mit
Investmentgrade-Rating erachtet die Gesellschaft diese Anlagestrategie jedoch für
erfolgsversprechender aus Sicht der Anleger im Vergleich zur Investition in Staatsanleihen mit
kurzer Restlaufzeit und erstklassiger Bonität wie im übertragenden Sondervermögen. Die
Zinsänderungsrisiken der Sondervermögen (siehe Duration) sind sehr ähnlich.
Das aufnehmende Sondervermögen ist unter Umständen nicht für Anleger geeignet,
die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von weniger als 3 Jahren aus dem Fonds
zurückziehen möchten.
Die betroffenen Sondervermögen unterscheiden sich auch in der Risikokategorie.
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Die Sondervermögen der Gesellschaft werden in eine von sieben Risikokategorien eingestuft
(Kategorie 1 = geringeres Risiko, Kategorie 7 = höheres Risiko). Eine geringere Risikokategorie
steht für ein geringeres Risiko, aber auch gleichzeitig und typischerweise für eine geringere
Rendite. Vice versa bedeutet dies, dass je höher ein Sondervermögen eingestuft wird,
typischerweise eine höhere Rendite möglich ist, das Risiko aber auch höher ist.
Das aufnehmende Sondervermögen ist in die Kategorie 2 eingestuft, während das übertragende
Sondervermögen der Kategorie 1 zugeordnet ist. D.h., im Vergleich zum übertragenden
Sondervermögen weist das aufnehmende Sondervermögen ein höheres Risiko auf,
typischerweise aber auch eine höhere Rendite.
Das aufnehmende Sondervermögen ist in Kategorie 2 eingestuft worden, weil sein Anteilspreis
wenig schwankt, während der Anteilspreis des übertragenden Sondervermögens sehr wenig
schwankt.
Die Verlustrisiken als auch die Gewinnchancen des übertragenden Sondervermögens
(Risikokategorie 1) können sehr niedrig sein, während beim aufnehmenden Sondervermögen
diese niedrig sein können.
Die Gesellschaft beabsichtigt keine Neuordnung des Portfolios des übertragenden
Sondervermögens vor Wirksamwerden der Verschmelzung. Auch ist keine Neuordnung des
Portfolios des übernehmenden Sondervermögens vorgesehen.
Nach der Verschmelzung ist geplant, dass aufnehmende Sondervermögen mit den bisherigen
Anlagegrundsätzen fortzuführen und die Wertpapiere des übertragenden Sondervermögens
weitestgehend zu veräußern. Diese Wertpapiere werden zu Geldkursen bewertet, so dass ein
Verkauf nicht mit zusätzlichen Kosten für den Anleger verbunden sein sollte.
Bei Re-Investition dieser Mittel im aufnehmenden Sondervermögen ist zu berücksichtigen, dass
die zu erwerbenden Wertpapiere unter Berücksichtigung der Best Execution Policy der
Gesellschaft zu Marktkursen erworben werden, die eine gewisse Geld-Brief-Spanne beinhalten.
Diese Spanne ist von den vorherrschenden Marktbedingungen am Handelstag abhängig und
nicht genau zu quantifizieren. Gleichzeitig ist jedoch zu berücksichtigen, dass die
Ertragschancen des aufnehmenden Sondervermögens im Vergleich zum abgebenden
Sondermögen höher einzustufen sind, da das aufnehmende Sondervermögen ein anderes
Anlageziel verfolgt.
Die periodische Berichterstattung erfolgt bei beiden Sondervermögen nach denselben
rechtlichen Grundsätzen.
V. Steuerrechtliche Aspekte
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die steuerliche Behandlung der Anleger
des übertragenden Sondervermögens im Zuge der Verschmelzung Änderungen
unterworfen sein kann.
Die im übertragenden Sondervermögen bis zum Übertragungsstichtag aufgelaufenen Erträge
werden im Rahmen der Berechnung des Umtauschverhältnisses abzüglich der abzuführenden
Kapitalertragssteuer berücksichtigt und gelten steuerlich als den Anlegern zugeflossen. Die
unrealisierten Gewinne und Verluste des zu übertragenden Sondermögens aus
Finanzinnovationen gelten zum Übertragungsstichtag als zugeflossen (s. BMF-Schreiben vom
18.08.2009 zu § 14 InvStG).
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Für die Anleger des übertragenden Sondervermögens erfolgt die Verschmelzung in der Regel
steuerneutral: Die Ausgabe der Anteile am aufnehmenden Sondervermögen treten an die Stelle
der Anteile an dem übertragenden Sondervermögen. Für die Anleger des übertragenden
Sondervermögens gilt diese Ausgabe daher nicht als Tausch und führt entsprechend nicht zur
Aufdeckung stiller Reserven.
Für die Anleger des aufnehmenden Sondervermögens geben sich keine steuerlichen
Besonderheiten.
Hinweis: Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage
aus. Sie stellen keine Rechts- und Steuerberatung dar. Die UBS Global Asset
Management (Deutschland) GmbH empfiehlt Ihnen, sich mit Ihrem steuerlichen Berater
in Verbindung zu setzen.
VI. Kosten der Verschmelzung
Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der
Verschmelzung verbunden sind, werden weder dem übertragenden noch dem aufnehmenden
Sondervermögen noch den Anteilsinhabern belastet. Ausgenommen sind Kosten, die zur
Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden. Diese werden dem übertragenden
Sondervermögen belastet.
VII. Rechte der Anleger im Zusammenhang mit der Verschmelzung
Die Anleger beider Sondervermögen haben das Recht, von der UBS Global Asset Management
(Deutschland) GmbH die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Das
Rückgaberecht besteht ab dem Zeitpunkt der vorliegenden Information der Anleger über die
Verschmelzung und kann bis einschließlich 9. Mai 2014 bei der UBS Global Asset
Management (Deutschland) GmbH oder der UBS Deutschland AG geltend gemacht
werden.
Rückgabeerklärungen, die Anleger nach dem 9. Mai 2014 in Bezug auf das übertragende
Sondervermögen abgeben, gelten nach der Verschmelzung weiter und beziehen sich dann auf
Anteile des Anlegers am aufnehmenden Sondervermögen.
Die Anleger haben alternativ das Recht, ihre Anteile gegen die Anteile folgender
Investmentvermögen ohne weitere Kosten umzutauschen:
• UBS (Lux) Money Market Fund – EUR P-acc (ISIN: LU0006344922)
• UBS (Lux) Money Market Invest – EUR P-acc (ISIN: LU0010009420)
Dieses Recht kann bis zum 9. Mai 2014 gegenüber UBS Deutschland AG als Verwahrstelle bzw.
die depotführenden Stellen bei der UBS Deutschland AG geltend gemacht werden. Den für den
jeweiligen Anleger geltenden Orderannahmeschluss kann bei der jeweiligen depotführenden
Stelle erfragt werden.
Ab dem 17. Mai 2014 können die Anteilinhaber des übertragenden Sondervermögens ihre
Rechte als Anteilinhaber des aufnehmenden Sondervermögens ausüben.
Unbeschadet der vorstehenden Ausführungen kann die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht die zeitweilige Aussetzung der Rücknahme der Anteile verlangen
oder gestatten, wenn eine solche Aussetzung aus Gründen des Anlegerschutzes gerechtfertigt
ist.
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Auf Anfrage wird den Anlegern der Sondervermögen eine Abschrift der Erklärung des Prüfers
gem. § 185 Abs. 2 KAGB und weitere Informationen gerne zur Verfügung gestellt. Diese
Anfrage kann bei dem zuständigen Kundenberater des jeweiligen Anlegers gestellt werden.
VIII. Maßgebliche Verfahrensaspekte und geplanter Übertragungsstichtag
Die am Übertragungsstichtag im übertragenden Sondervermögen noch vorhandenen
Vermögensgegenstände werden 1:1 in den aufnehmenden Fonds übertragen.
Ausgegebene Anteilscheine des übertragenden Sondervermögens werden mit Ablauf des
Übertragungsstichtages kraftlos. Gleichzeitig werden unter Berücksichtigung des
Umtauschverhältnisses neue Anteile des aufnehmenden Sondervermögens an die bisherigen
Anleger des übertragenden Sondervermögens ausgegeben.
Sofern die Anleger nicht von ihrem kostenlosen Umtausch- oder Rückgaberecht Gebrauch
machen möchten, erhalten die Anleger des übertragenden Sondervermögens nach Einbuchung
durch ihre depotführende Stelle Anteile am aufnehmenden Sondervermögen.
Zur Ermittlung des Umtauschverhältnisses wird folgende Berechnungsformel angewandt:
Zunächst wird das Verhältnis zwischen dem Fondsvermögen des übertragenden und dem
aufnehmenden Sondervermögen ermittelt (Fondsvermögen Mixed Plus I geteilt durch
Fondsvermögen Short Term Credit). Dieses Verhältnis wird mit der Anzahl der Anteile des
aufnehmenden Sondervermögens multipliziert und das Zwischenergebnis auf Null Stellen nach
dem Komma abgerundet.
Sodann wird dieses Ergebnis durch die Anzahl der Anteile des übertragenden Sondervermögens
dividiert, wobei acht Nachkommastellen berücksichtigt werden.
[(FV Mixed Plus I / FV Short Term) * Anzahl Anteile Short Term]
Umtauschverhältnis =______________________________________________________
Anteile Mixed Plus I
FV = Fondsvermögen
Mixed Plus I = übertragendes Sondervermögen
Short Term = aufnehmendes Sondervermögen
[ ] = Rundung des Zwischenergebnisses auf „0“ Stellen nach dem Komma
Das bedeutet, ein Anleger, der von dem zu übertragenden Sondervermögen 1.000 Anteile hält,
erhält nach der Verschmelzung bei einem angenommenen Umtauschverhältnis von 0,1041849
ca. 104 Anteile. Bei der Berechnung des angenommenen Umtauschverhältnisses wurde von
einem Datenstand per 31.10.2013 ausgegangen.
Geplanter Übertragungsstichtag ist der 16. Mai 2014.
IX. Aktuelle Fassung der wesentlichen Anlegerinformationen des aufnehmenden
Sondervermögens
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Den vorliegenden Verschmelzungsinformationen sind die wesentlichen Anlegerinformationen
des aufnehmenden Sondervermögens beigefügt, die die Anleger des übertragenden
Sondervermögens lesen sollten.
Frankfurt am Main, im März 2014
Die Geschäftsleitung
Anlage: Wesentliche Anlegerinformation für das Sondervermögen UBS (D) Short Term Credit
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Wesentliche Anlegerinformationen
Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich
nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds
und die Risiken einer Anlage zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so daß Sie eine fundierte
Anlageentscheidung treffen können.
UBS (D) Short Term Credit (WPKN: A0HMK5, ISIN: DE000A0HMK58)
Dieses Sondervermögen wird verwaltet von der UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, die zur UBS
AG gehört.
Ziele und Anlagepolitik
Der UBS (D) Short Term Credit ist ein Investmentfonds mit
dem Anlageziel einer Mehrrendite über dem 3-Monats-
Geldmarkt (nach Kosten).
• Jeweils bis zu 100% Wertpapiere, Bankguthaben und
Geldmarktinstrumente
• Max. 10% andere Investmentfonds
• Anlagepolitik: Investition von jeweils ca. 50% des
Fondsvolumens in hauptsächlich von Finanzinstituten
begebenen variabel verzinsliche Anleihen sowie in
ausgewählten Unternehmensanleihen aus dem Bereich der
Nicht-Finanzinstitute
• Durchschnittliches Portfoliorating beträgt mindestens
„Single A“
• Benchmark: Keine repräsentative Benchmark verfügbar
Das Sondervermögen kann Derivatgeschäfte zum Zwecke der
Absicherung, der effizienten Portfoliosteuerung und der
Erzielung von Zusatzerträgen tätigen, was insofern positive
oder negative Auswirkungen auf die Performance haben kann.
Die Anleger können von der Kapitalverwaltungsgesellschaft
grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile
verlangen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann jedoch die
Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände
dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich
erscheinen lassen.
Die Erträge des Fonds werden im Sondervermögen nach dem
Geschäftsjahresende wiederangelegt (Thesaurierung).
Empfehlung: Dieser Fonds ist unter Umständen für
Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines
Zeitraums von weniger als 3 Jahren aus dem Fonds
wieder zurückziehen möchten.
Risiko- und Ertragsprofil
Geringeres Risiko Höheres Risiko
<–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––>
Typischerweise geringere Rendite Typischerweise höhere Rendite
1 2 3 4 5 6 7
Mehr Informationen über diese Kategorie
• Der Risikoindikator beruht auf der Schwankung der
Wertentwicklung der letzten fünf Jahre. Die für diese
Schätzung angewandte Methode hängt vom Fondstyp ab.
• Die vergangene Wertentwicklung lässt keine Rückschlüsse
auf die zukünftige Entwicklung zu.
• Die Risikokategorie ist nicht garantiert und kann sich im
Laufe der Zeit ändern.
• Die niedrigste Risikokategorie bedeutet nicht «ohne Risiko».
Warum ist dieser Fonds in Kategorie 2?
Der Fonds ist in Kategorie 2 eingestuft, weil sein Anteilpreis
wenig schwankt und deshalb sowohl Verlustrisiken als auch
Gewinnchancen niedrig sein können.
Weitere materielle Risiken:
• Kreditrisiken: Der Fonds kann einen Teil seines Vermögens
in Anleihen anlegen. Deren Aussteller können
zahlungsunfähig werden.
• Liquiditätsrisiken: Der Fonds kann einen Teil seines
Vermögens in Finanzinstrumenten anlegen, die unter
bestimmten Umständen ein relativ niedriges
Liquiditätsniveau erreichen können was sich auf die
Liquidität des Fonds auswirken kann.
• Kontrahentenrisiken: Wenn ein Vertragspartner insolvent
wird, kann er offene Forderungen des Fonds nicht mehr
oder nur noch teilweise begleichen.
• Risiken aus Derivateeinsatz: Der Fonds darf
Derivatgeschäfte abschließen. Dadurch erhöhte Chancen
gehen mit erhöhten Verlustrisiken einher.
• Operationelle Risiken und Verwahrrisiken: Der Fonds
unterliegt Risiken aufgrund operationeller oder menschlicher
Fehler, die sowohl bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft
oder einer Verwahrstelle oder anderen Dritten auftreten
können.
Eine ausführliche Darstellung dieser Risiken und weitere
Risikohinweise finden sich im Abschnitt Risiken des
Verkaufsprospektes.
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Kosten
Aus den Gebühren und sonstigen Kosten wird die laufende Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens sowie der Vertrieb
der Fondsanteile finanziert. Anfallende Kosten verringern die Ertragschancen des Anlegers.
Einmalige Kosten vor und nach der Anlage1
Ausgabeaufschlag 5.00%
Rücknahmeabschlag 0.00%
Umwandlungsgebühr keine
Kosten, die dem Fonds im Laufe des Jahres belastet werden
Laufende Kosten 0.64%
Kosten, die die Klasse unter bestimmten Umständen zu
tragen hat.
Performance Fee keine
1 Dabei handelt es sich jeweils um den Höchstbetrag, der von Ihrer Anlage abgezogen
werden kann.
Der hier angegebene Ausgabeaufschlag ist ein
Höchstbetrag. Im Einzelfall kann er geringer ausfallen. Den
aktuell für Sie geltenden Betrag können Sie bei der
zuständigen Stelle oder Ihrem Finanzberater erfragen.
Die hier angegebenen laufenden Kosten können
schwanken. Sie werden ermittelt für den unmittelbar
zurückliegenden Jahreszeitraum vor dem Erstellungszeitpunkt
dieses Dokuments. Nicht enthalten sind:
• Wertentwicklungsabhängige Gebühren
• Transaktionskosten mit Ausnahme von Kosten bei Erwerb
oder Veräußerung anderer Fonds.
Weitere Informationen über Kosten sind im Verkaufsprospekt,
Kapitel “Kosten“ zu finden, welcher unter www.ubs.com/
deutschlandfonds zur Verfügung steht.
Frühere Wertentwicklung
4% |
3% |
2% |
1% |
0% |
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
• DE000A0HMK58 4.0% 0.9% 0.8%
2011 2012 2013
0.6% 3.1% 0.4%
| = Änderung der Anlagepolitik, d.h., die Wertentwicklung wurde unter Umständen erzielt, die nicht mehr gültig sind.
Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine
Garantie für die künftige Entwicklung
Die Darstellung zeigt die jährliche Wertentwicklung in % in
Fondswährung. Bei der Berechnung wurden sämtliche Kosten
und Gebühren mit Ausnahme des Ausgabeaufschlags
abgezogen. Orientiert sich die Verwaltung des Fonds an einer
Benchmark, wird auch deren Wertentwicklung dargestellt.
Der Fonds wurde am 11.07.2007 aufgelegt.
Die historische Wertentwicklung wurde in EUR berechnet.
Praktische Informationen
Depotbank / Verwahrstelle
UBS Deutschland AG
Weitere Informationen
Den Verkaufsprospekt, die wesentlichen
Anlegerinformationen, die Anlagebedingungen, die aktuellen
Jahres- bzw. Halbjahres-Berichte, die aktuellen Anteilpreise
sowie weitere Informationen zum UBS (D) Short Term Credit
finden Sie kostenlos in deutscher Sprache auf unserer
Homepage unter www.ubs.com/deutschlandfonds.
Die Währung des Fonds ist EUR.
Steuergesetzgebung
Der Fonds unterliegt dem Steuerrecht von Deutschland. In
Abhängigkeit von Ihrem Wohnsitzland kann dies
Auswirkungen darauf haben, wie Sie bzgl. Ihrer Einkünfte aus
dem Fonds besteuert werden. Für weitere Details sollten Sie
sich mit einem Steuerberater in Verbindung setzen.
Haftungshinweis
Die UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH kann
lediglich auf Grundlage einer in diesem Dokument
enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die
irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen
des Verkaufsprospekts vergleichbar ist.
Dieser Fonds ist in Deutschland zugelassen und wird durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
reguliert.
Die UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH ist in
Deutschland zugelassen und wird durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Diese wesentlichen Anlegerinformationen sind zutreffend und
entsprechen dem Stand vom 17. März 2014