Teilliquidation eines SEB Fonds Wir möchten

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Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag! Wir möchten Sie darüber informieren, dass folgender Fonds zum 30. Juni 2017 aufgelöst wird.

Fondsname WKN ISIN
Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt SEB1AA DE000SEB1AA9

Käufe sowie Verkäufe sind über die FFB nicht mehr möglich.
Die Liquidation wird in Teilen vollzogen. Gutschriften aus Teilliquidationen werden wir den betroffenen Kunden auf der Referenzbankverbindung gutschreiben. Kunden, die zum Zeitpunkt der Liquidation ein FFB-Fondsdepot :plus eingerichtet haben, werden wir den Liquidationserlös auf dem Abwicklungskonto gutschreiben.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der besonderen Vorgehensweise der Fondsauflösung bis zur endgültigen Liquidation zu Fehlanzeigen bzgl. des Fondswertes kommen kann. Diese Fehlanzeigen sind jedoch rein buchungstechnischer Natur.


Kunden, die Pläne oder Bestände in diesem Fonds haben, werden durch uns sowohl über die Auflösung als auch die Einstellung ihres Planes informiert.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

SEB Investment GmbH
Frankfurt am Main
Kündigung der Verwaltung und Auflösung des Gemischten Sondervermögens
Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt
(nachfolgend das „Sondervermögen“)
WKN SEB1AA / ISIN DE000SEB1AA9 (Anteilklasse P), WKN SEB1AD / ISIN DE000SEB1AD3
(Anteilklasse I)
Die SEB Investment GmbH, Frankfurt am Main
kündigt hiermit in ihrer Eigenschaft als Kapitalanlagegesellschaft des Sondervermögens Santander
Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt unwiderruflich gemäß § 38 Abs. 1 InvG in Verbindung
mit § 22 Abs. 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen die Verwaltung des Sondervermögens mit
Wirkung zum 30.06.2017.
Die Rücknahme von Anteilen am Sondervermögen wird endgültig ausgesetzt und die Ausgabe von Anteilen
am Sondervermögen endgültig eingestellt, da die Kündigung einen außergewöhnlichen Umstand gemäß
§ 37 Abs. 2 InvG darstellt.
Das Verfahren zur Auflösung sieht vor, den Erlös aus der Veräußerung von Vermögenswerten des
Sondervermögens abzüglich der noch durch das Sondervermögen zu tragenden Kosten und der durch die
Auflösung verursachten Kosten an die Anleger zu verteilen.
Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist am 30.06.2017 geht das Sondervermögen kraft Gesetzes auf die
Depotbank, die SEB AG mit Sitz in Frankfurt am Main, über.
Über die einzelnen Stadien der Auflösung des Fonds werden die Anleger durch Bericht zu den Stichtagen der
bisherigen Jahres- und Halbjahresberichte unterrichtet, die bei der SEB Investment GmbH sowie der
Depotbank erhältlich sind. Zum 30.06.2017 wird zusätzlich ein Auflösungsbericht gemäß § 33 Abs. 4 i. V. m.
Abs. 1 InvG erstellt,
Frankfurt den, 05.12.2013
Die Geschäftsführung