DWS hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 14. Februar 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | WKN | Aufnehmender Fonds | WKN |
---|---|---|---|
DWS Funds Global Protect 80 II | 473271 | DWS Funds Global Protect 80 | A0B9ER |
DWS Funds Global Protect 80 III | A0H0SZ | DWS Funds Global Protect 80 | A0B9ER |
Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 31. Januar 2014 stattfinden.
Folgender Fonds wir zum 14. März 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | WKN | Aufnehmender Fonds | WKN |
---|---|---|---|
DWS Funds Global Protect 80 IV | A0DPW2 | DWS Funds Global Protect 80 | A0B9ER |
Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 28. Februar 2014 stattfinden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Vorsitzender des Verwaltungsrats: Wolfgang Matis DWS Investment Société Anonyme, Luxemburg
Geschäftsleitung: Klaus-Michael Vogel (CEO), Manfred Bauer, Markus Kohlenbach, 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg
Doris Marx, Ralf Rauch, Martin Schönefeld Handelsregister: B25.754; USt ID: LU 15713550; Aufsichtsbehörde: CSSF
DWS Investment S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
L-1115 Luxembourg
Postanschrift:
B.P 766, L-2017 Luxembourg
07. Januar 2014
Fusion des Teilfonds DWS Funds Global Protect 80 II auf den Teilfonds DWS Funds Global
Protect 80 am 14. Februar 2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
DWS Investment S.A. hat das derzeitige Fondsuniversum analysiert. Um sowohl die Struktur als auch
die Positionierung der einzelnen DWS Fonds zu optimieren, wird die DWS Investment S.A. den
Teilfonds DWS Funds Global Protect 80 II (übertragender Teilfonds) am 14. Februar 2014 auf den
Teilfonds DWS Funds Global Protect 80 (übernehmender Teilfonds) fusionieren.
Teilfondsname DWS Funds Global Protect 80 II DWS Funds Global Protect 80
Übertragender Teilfonds Übernehmender Teilfonds
WKN/ISIN 473 271 LU0173891812 A0B9ER LU0188157704
Anlagepolitik Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer
Wertsteigerung in Euro.
Der Teilfonds kann jeweils von 0% bis zu 100% in
fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere, in Aktien,
in Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder börsengehandelten Fonds (ETF –
Exchange Traded Funds) investieren. Sofern das
Teilfondsvermögen in Anteile an Organismen für
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren investiert wird,
können insbesondere Anteile an in- und
ausländischen Aktienfonds, gemischten Wertpapierfonds,
Wertpapierrentenfonds, Geldmarktfonds sowie
Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur, Fonds
nach Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010,
die in den internationalen Rohstoffbereich
investieren, sowie reglementierte offene Immobilienfonds
erworben werden. Je nach Einschätzung der
Marktlage kann das Teilfondsvermögen auch
vollständig in einer dieser Fondskategorien angelegt
werden.
Dabei ist der Anteil von offenen Immobilienfonds auf
maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens
begrenzt.
Die Anlage in offene Immobilienfonds ist in die
Anlagegrenze des Artikels 2 Absatz B. h) mit
einzubeziehen.
Des Weiteren kann – ggfs. auch vollständig – das
Teilfondsvermögen in Aktien, Aktienzertifikaten,
Wandelschuldverschreibungen, Wandel- und
Optionsanleihen oder in Partizipations- und
Genussscheinen angelegt werden. Dabei wird auf
eine internationale Streuung geachtet.
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen
anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt
werden.
Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer
Wertsteigerung in Euro.
Der Teilfonds kann jeweils von 0% bis zu 100% in
fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere, in Aktien,
in Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder börsengehandelten Fonds (ETF –
Exchange Traded Funds) investieren. Sofern das
Teilfondsvermögen in Anteile an Organismen für
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren investiert wird,
können insbesondere Anteile an in- und
ausländischen Aktienfonds, gemischten
Wertpapierfonds, Wertpapierrentenfonds,
Geldmarktfonds sowie Geldmarktfonds mit kurzer
Laufzeitstruktur, Fonds nach Teil I des Gesetzes vom
17. Dezember 2010, die in den internationalen
Rohstoffbereich investieren. Je nach Einschätzung
der Marktlage kann das Teilfondsvermögen auch
vollständig in einer dieser Fondskategorien angelegt
werden.
Des Weiteren kann – ggfs. auch vollständig – das
Teilfondsvermögen in Aktien, Aktienzertifikaten,
Wandelschuldverschreibungen, Wandel- und
Optionsanleihen oder in Partizipations- und
Genussscheinen angelegt werden. Dabei wird auf
eine internationale Streuung geachtet.
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen
anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt
werden.
Der Teilfonds folgt einer dynamischen
Wertsicherungsstrategie, bei der laufend
marktabhängig zwischen einer
Wertsteigerungskomponente und einer
Kapitalerhaltkomponente umgeschichtet wird. Die
Wertsteigerungskomponente besteht aus
risikoreicheren Anlagen, wie bspw. Aktienfonds, die
An die Anleger des
Teilfonds DWS Funds Global Protect 80 II und
des Teilfonds DWS Funds Global Protect 80
Der Teilfonds folgt einer dynamischen
Wertsicherungsstrategie, bei der laufend
marktabhängig zwischen einer Wertsteigerungskomponente
und einer Kapitalerhaltkomponente
umgeschichtet wird. Die Wertsteigerungskomponente
besteht aus risikoreicheren Anlagen, wie bspw.
Aktienfonds, die Kapitalerhaltkomponente besteht
aus weniger risikoreichen Anlagen, wie bspw.
Weniger risikoreichen Renten-/Geldmarktfonds bzw.
Direktanlagen in weniger risikoreichen Renten-/
Geldmarktpapieren. So wird einerseits versucht,
einen Mindestwert sicherzustellen und zugleich eine
möglichst hohe Partizipation an Kurssteigerungen in
der Wertsteigerungskomponente zu erreichen. Ziel
ist, dem Anleger eine Partizipation an steigenden
Märkten zu erlauben und dennoch gleichzeitig das
Verlustrisiko im Fall sinkender Märkte zu begrenzen.
Die Absicherung des Mindestwertes bei paralleler
Wahrnehmung von Kursgewinnchancen wird durch
Umschichtungen zwischen der Wertsteigerungskomponente
und der Kapitalerhaltkomponente je
nach Marktlage vorgenommen. Bei steigenden
Kursen steigt im Allgemeinen auch der Anteil der
Wertsteigerungskomponente im Teilfonds. Im
Gegenzug wird der Anteil der Kapitalerhaltkomponente
reduziert. In Zeiten fallender Märkte wird
demgegenüber der Anteil der Wertsteigerungskomponente
reduziert und der Anteil der
Kapitalerhaltkomponente erhöht.
Der Teilfonds verfügt über einen täglichen
Performance-(„ Lock-In“) Mechanismus, der 80% des
höchsten Nettoinventarwerts des Teilfonds sichert.
Der Performance-(„Lock-In“) Mechanismus und seine
Auswirkung auf den Garantiewert ist im
nachfolgenden Absatz „Garantie“ näher beschrieben.
Um einen Schutz vor extremen Verlusten der
risikoreicheren Komponenten innerhalb eines sehr
kurzen Zeitraumes, in dem es der Gesellschaft nicht
möglich ist, entsprechende Gegengeschäfte zu
tätigen, zu gewährleisten, legt der Teilfonds auch
regelmäßig in derivative Instrumente an, die in einem
solchen Verlustfall die Wertverluste ab einer
gewissen Grenze kompensieren. Die
Wertentwicklung des Teilfonds wird durch die Anlage
in solche derivative Instrumente unter normalen
Marktumständen nur unwesentlich beeinflusst. Die
Wertsicherungsstrategie beinhaltet gewisse Risiken,
auf die aufmerksam gemacht wird: Der Ertrag des
Teilfonds unterliegt generell dem Risiko der
negativen Wertentwicklung der im Teilfonds
enthaltenen Finanzinstrumente, sowie deren
Volatilität und der Entwicklung des Marktzinsniveaus.
Bestimmte Marktbedingungen, wie z. B. ein niedriges
Zinsniveau, systembedingte Verzögerungen des
Umschichtungsmechanismus sowie schwankungsintensive
Märkte mit daraus folgenden Fehlsignalen
der Wertsicherungsstrategie können die Flexibilität
der beschriebenen Anlagestrategie dauerhaft
beeinträchtigen und die Anteilwertentwicklung
negativ beeinflussen.
Im Extremfall kann die Anlagestrategie an künftigen
Kapitalmarktsteigerungen nur noch unterproportional
oder überhaupt nicht mehr partizipieren. Im letzten
Fall ist der Teilfonds zu 100% in die Renten-
/Geldmarktpublikumsfonds bzw. Direktanlagen in
Renten-/Geldmarktpapieren investiert, deren Wert in
der Regel dem Wert des laufzeitkongruent
abgezinsten jeweiligen Garantiebetrages (unter
Berücksichtigung von Kosten) entsprechen wird.
Kapitalerhaltkomponente besteht aus weniger
risikoreichen Anlagen, wie bspw. weniger
risikoreichen Renten-/Geldmarktfonds bzw.
Direktanlagen in weniger risikoreichen Renten-
/Geldmarktpapieren. So wird einerseits versucht,
einen Mindestwert sicherzustellen und zugleich eine
möglichst hohe Partizipation an Kurssteigerungen in
der Wertsteigerungskomponente zu erreichen. Ziel
ist, dem Anleger eine Partizipation an steigenden
Märkten zu erlauben und dennoch gleichzeitig das
Verlustrisiko im Fall sinkender Märkte zu begrenzen.
Die Absicherung des Mindestwertes bei paralleler
Wahrnehmung von Kursgewinnchancen wird durch
Umschichtungen zwischen der
Wertsteigerungskomponente und der
Kapitalerhaltkomponente je nach Marktlage
vorgenommen. Bei steigenden Kursen steigt im
Allgemeinen auch der Anteil der
Wertsteigerungskomponente im Teilfonds. Im
Gegenzug wird der Anteil der
Kapitalerhaltkomponente reduziert. In Zeiten
fallender Märkte wird demgegenüber der Anteil der
Wertsteigerungskomponente reduziert und der Anteil
der Kapitalerhaltkomponente erhöht.
Der Teilfonds verfügt über einen täglichen
Performance-(„Lock-In“) Mechanismus, der 80% des
höchsten Nettoinventarwerts des Teilfonds sichert.
Der Performance-(„Lock-In“) Mechanismus und seine
Auswirkung auf den Garantiewert ist im
nachfolgenden Absatz „Garantie“ näher beschrieben.
Um einen Schutz vor extremen Verlusten der
risikoreicheren Komponenten innerhalb eines sehr
kurzen Zeitraumes, in dem es der Gesellschaft nicht
möglich ist, entsprechende Gegengeschäfte zu
tätigen, zu gewährleisten, legt der Teilfonds auch
regelmäßig in derivative Instrumente an, die in einem
solchen Verlustfall die Wertverluste ab einer
gewissen Grenze kompensieren. Die
Wertentwicklung des Teilfonds wird durch die Anlage
in solche derivative Instrumente unter normalen
Marktumständen nur unwesentlich beeinflusst.
Die Wertsicherungsstrategie beinhaltet gewisse
Risiken, auf die aufmerksam gemacht wird:
Der Ertrag des Teilfonds unterliegt generell dem
Risiko der negativen Wertentwicklung der im
Teilfonds enthaltenen Finanzinstrumente, sowie
deren Volatilität und der Entwicklung des
Marktzinsniveaus.
Bestimmte Marktbedingungen, wie z. B. ein niedriges
Zinsniveau, systembedingte Verzögerungen des
Umschichtungsmechanismus sowie
schwankungsintensive Märkte mit daraus folgenden
Fehlsignalen der Wertsicherungsstrategie können die
Flexibilität der beschriebenen Anlagestrategie
dauerhaft beeinträchtigen und die
Anteilwertentwicklung negativ beeinflussen. Im
Extremfall kann die Anlagestrategie an künftigen
Kapitalmarktsteigerungen nur noch unterproportional
oder überhaupt nicht mehr partizipieren. Im letzten
Fall ist der Teilfonds zu 100% in die Renten-
/Geldmarktpublikumsfonds bzw. Direktanlagen in
Renten-/Geldmarktpapieren investiert, deren Wert in
der Regel dem Wert des laufzeitkongruent
abgezinsten jeweiligen Garantiebetrages (unter
Berücksichtigung von Kosten) entsprechen wird.
Ertragsverwendung Thesaurierung Thesaurierung
Kostenpauschale/Taxe
d’abonnement
Kostenpauschale:
bis zu 1,1% p.a.
Taxe d’Abonnement:
0,05% p.a.
Kostenpauschale:
bis zu 1,1% p.a.
Taxe d’Abonnement:
0,05% p.a.
Fondswährung EUR EUR
Erfolgsabhängige Vergütung Nein Nein
Anlegerprofil renditeorientiert renditeorientiert
Ausgabeaufschlag bis zu 5% bis zu 5%
Rücknahmeabschlag 0% 0%
Garantie Ja Ja
Geschäftsjahr 01.01.– 31.12. 01.01.– 31.12.
Fondsdomizil Luxemburg Luxemburg
Vertriebsländer Luxemburg, Deutschland Luxemburg, Österreich, Deutschland
Der übertragende Teilfonds soll durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
auf den übernehmenden Teilfonds ohne Abwicklung aufgelöst werden. Die Fusion wird gemäß Artikel
1, Ziffer (20) a) und Artikel 76, Ziffer (1) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 durchgeführt. Im
Rahmen der Fusion wird kein Spitzenausgleich in bar an die betroffenen Anteilinhaber des
übertragenden Teilfonds stattfinden.
Als Ergebnis der Fusion werden den jeweiligen Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds zum
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion Anteile an dem übernehmenden Teilfonds einschließlich
eventueller Bruchteile ausgegeben. Die Begebung der Anteile erfolgt ohne weitere Kosten.
Die Anzahl der neu auszugebenden Anteile wird auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses
ermittelt, das dem Verhältnis des Anteilpreises (Nettoinventarwert pro Anteil) des übertragenden
Teilfonds zum Anteilpreis (Nettoinventarwert pro Anteil) des übernehmenden Teilfonds zum Zeitpunkt
des Wirksamwerdens der Fusion entspricht.
Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion werden sämtliche Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten des übertragenden Teilfonds auf den übernehmenden Teilfonds übertragen und der
übertragende Teilfonds hört auf zu existieren. Umlaufende Anteile des übertragenden Teilfonds
werden gelöscht und die Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds werden automatisch im Register
des übernehmenden Teilfonds registriert. Die neu emittierten Anteile werden in jeglicher Hinsicht mit
den gleichen Rechten, insbesondere hinsichtlich Stimmrechten und dem Anspruch auf Erträge, wie
diejenigen ausgestattet sein, die zum effektiven Übertragungsstichtag vom übernehmenden Teilfonds
ausgegeben werden.
Entsprechende Bestätigungen über die neu emittierten Anteile werden versandt.
Die DWS Investment S.A. geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Fusion neutral auf
die Wertentwicklung im übernehmenden Teilfonds auswirkt.
Die Fusion beider Teilfonds erfolgt steuerneutral im Sinne des deutschen Investmentsteuergesetzes,
d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang.
Die Auswirkungen hinsichtlich der zukünftigen Gebührenstruktur, Anlagepolitik etc. gehen aus diesem
detaillierten Anschreiben an die Investoren beider betroffenen Teilfonds hervor. Darüber hinaus
werden den Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds weder direkt noch indirekt zusätzliche
Gebühren oder Aufwendungen belastet.
Es handelt sich beim Teilfonds DWS Funds Global Protect 80 II und beim Teilfonds DWS Funds
Global Protect 80 um Teilfonds einer Société d’investissement à capital variable (SICAV) nach Teil I
des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Eine SICAV ist eine Investmentgesellschaft mit
variablem Kapital. Die Stellung der Anleger ändert sich daher nicht.
Im Übrigen werden die Kosten und Aufwendungen der geplanten Fusion (insbesondere Rechts-,
Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung der Fusion
verbunden sind) weder dem übertragenden Teilfonds noch dem übernehmenden Teilfonds bzw.
deren Anteilinhabern belastet, sondern von der DWS Investment S.A. übernommen.
Die Ausgabe von Anteilen des übertragenden Teilfonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am
7. Februar 2014. Bis zum 7. Februar 2014 sind die Anleger der übertragenden Teilfonds berechtigt
die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von
Anteilen des übertragenden Teilfonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am 7. Februar 2014.
Orders, die am 7. Februar 2014 bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch
berücksichtigt. Die Fusion erfolgt am 14. Februar 2014.
KPMG Luxembourg S.à r.l., Luxemburg, wird seitens des Verwaltungsrats des übernehmenden
Teilfonds als unabhängiger Abschlussprüfer damit beauftragt, einen Bericht zur Beurteilung der zu
beachtenden Bedingungen gemäß Artikel 71, Ziffer (1) a) bis c) des Gesetzes vom 17. Dezember
2010 für Zwecke der geplanten Fusion zu erstellen.
Als Anleger eines durch die Fusion betroffenen Teilfonds wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine
Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fusion der Teilfonds zur Verfügung gestellt.
Diesen Prüfungsbericht können Sie bei der Verwaltungsgesellschaft DWS Investment S.A. unter
folgender Adresse beantragen:
DWS Investment S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
1115-Luxembourg
Luxembourg
Eine aktuelle Fassung der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ des DWS Funds Global Protect 80
liegt diesem Informationsschreiben für die Anleger des übertragenden Teilfonds bei.
Wir empfehlen dem Anleger, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen
einer Fondsfusion von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment S.A.
Vorsitzender des Verwaltungsrats: Wolfgang Matis DWS Investment Société Anonyme, Luxemburg
Geschäftsleitung: Klaus-Michael Vogel (CEO), Manfred Bauer, Markus Kohlenbach, 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg
Doris Marx, Ralf Rauch, Martin Schönefeld Handelsregister: B25.754; USt ID: LU 15713550; Aufsichtsbehörde: CSSF
DWS Investment S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
L-1115 Luxembourg
Postanschrift:
B.P 766, L-2017 Luxembourg
07. Januar 2014
Fusion des Teilfonds DWS Funds Global Protect 80 III auf den Teilfonds DWS Funds Global
Protect 80 am 14. Februar 2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
DWS Investment S.A. hat das derzeitige Fondsuniversum analysiert. Um sowohl die Struktur als auch
die Positionierung der einzelnen DWS Fonds zu optimieren, wird die DWS Investment S.A. den
Teilfonds DWS Funds Global Protect 80 III (übertragender Teilfonds) am 14. Februar 2014 auf den
Teilfonds DWS Funds Global Protect 80 (übernehmender Teilfonds) fusionieren.
Teilfondsname DWS Funds Global Protect 80 III DWS Funds Global Protect 80
Übertragender Teilfonds Übernehmender Teilfonds
WKN/ISIN A0H0SZ LU0239998387 A0B9ER LU0188157704
Anlagepolitik Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer
Wertsteigerung in Euro.
Der Teilfonds kann jeweils von 0% bis zu 100% in
fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere, in Aktien,
in Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder börsengehandelten Fonds (ETF –
Exchange Traded Funds) investieren. Sofern das
Teilfondsvermögen in Anteile an Organismen für
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren investiert wird,
können insbesondere Anteile an in- und
ausländischen Aktienfonds, gemischten
Wertpapierfonds, Wertpapierrentenfonds, Geldmarktfonds
sowie Geldmarktfonds mit kurzer
Laufzeitstruktur, Fonds nach Teil I des Gesetzes vom
17. Dezember 2010, die in den internationalen
Rohstoffbereich investieren, sowie reglementierte
offene Immobilienfonds erworben werden. Je nach
Einschätzung der Marktlage kann das
Teilfondsvermögen auch vollständig in einer dieser
Fondskategorien angelegt werden.
Dabei ist der Anteil von offenen Immobilienfonds auf
maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens
begrenzt.
Die Anlage in offene Immobilienfonds ist in die
Anlagegrenze des Artikels 2 Absatz B. h) mit
einzubeziehen.
Des Weiteren kann – ggfs. auch vollständig – das
Teilfondsvermögen in Aktien, Aktienzertifikaten,
Wandelschuldverschreibungen, Wandel- und
Optionsanleihen oder in Partizipations- und
Genussscheinen angelegt werden. Dabei wird auf
eine internationale Streuung geachtet.
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt
werden.
Der Teilfonds folgt einer dynamischen
Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer
Wertsteigerung in Euro.
Der Teilfonds kann jeweils von 0% bis zu 100% in
fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere, in Aktien,
in Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder börsengehandelten Fonds (ETF –
Exchange Traded Funds) investieren. Sofern das
Teilfondsvermögen in Anteile an Organismen für
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren investiert wird,
können insbesondere Anteile an in- und
ausländischen Aktienfonds, gemischten
Wertpapierfonds, Wertpapierrentenfonds,
Geldmarktfonds sowie Geldmarktfonds mit kurzer
Laufzeitstruktur, Fonds nach Teil I des Gesetzes vom
17. Dezember 2010, die in den internationalen
Rohstoffbereich investieren. Je nach Einschätzung
der Marktlage kann das Teilfondsvermögen auch
vollständig in einer dieser Fondskategorien angelegt
werden.
Des Weiteren kann – ggfs. auch vollständig – das
Teilfondsvermögen in Aktien, Aktienzertifikaten,
Wandelschuldverschreibungen, Wandel- und
Optionsanleihen oder in Partizipations- und
Genussscheinen angelegt werden. Dabei wird auf
eine internationale Streuung geachtet.
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen
anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt
werden.
Der Teilfonds folgt einer dynamischen
Wertsicherungsstrategie, bei der laufend
marktabhängig zwischen einer
Wertsteigerungskomponente und einer
Kapitalerhaltkomponente umgeschichtet wird. Die
Wertsteigerungskomponente besteht aus
risikoreicheren Anlagen, wie bspw. Aktienfonds, die
Kapitalerhaltkomponente besteht aus weniger
An die Anleger des
Teilfonds DWS Funds Global Protect 80 III und
des Teilfonds DWS Funds Global Protect 80
Wertsicherungsstrategie, bei der laufend
marktabhängig zwischen einer
Wertsteigerungskomponente und einer
Kapitalerhaltkomponente umgeschichtet wird. Die
Wertsteigerungskomponente besteht aus
risikoreicheren Anlagen, wie bspw. Aktienfonds, die
Kapitalerhaltkomponente besteht aus weniger
risikoreichen Anlagen, wie bspw. Weniger
risikoreichen Renten-/Geldmarktfonds bzw.
Direktanlagen in weniger risikoreichen Renten-/
Geldmarktpapieren. So wird einerseits versucht,
einen Mindestwert sicherzustellen und zugleich eine
möglichst hohe Partizipation an Kurssteigerungen in
der Wertsteigerungskomponente zu erreichen. Ziel
ist, dem Anleger eine Partizipation an steigenden
Märkten zu erlauben und dennoch gleichzeitig das
Verlustrisiko im Fall sinkender Märkte zu begrenzen.
Die Absicherung des Mindestwertes bei paralleler
Wahrnehmung von Kursgewinnchancen wird durch
Umschichtungen zwischen der Wertsteigerungskomponente
und der Kapitalerhaltkomponente je
nach Marktlage vorgenommen. Bei steigenden
Kursen steigt im Allgemeinen auch der Anteil der
Wertsteigerungskomponente im Teilfonds. Im
Gegenzug wird der Anteil der
Kapitalerhaltkomponente reduziert. In Zeiten
fallender Märkte wird demgegenüber der Anteil der
Wertsteigerungskomponente reduziert und der Anteil
der Kapitalerhaltkomponente erhöht.
Der Teilfonds verfügt über einen täglichen
Performance-(„Lock-In“) Mechanismus, der 80% des
höchsten Nettoinventarwerts des Teilfonds sichert.
Der Performance-(„Lock-In“) Mechanismus und seine
Auswirkung auf den Garantiewert ist im
nachfolgenden Absatz „Garantie“ näher beschrieben.
Um einen Schutz vor extremen Verlusten der
risikoreicheren Komponenten innerhalb eines sehr
kurzen Zeitraumes, in dem es der Gesellschaft nicht
möglich ist, entsprechende Gegengeschäfte zu
tätigen, zu gewährleisten, legt der Teilfonds auch
regelmäßig in derivative Instrumente an, die in einem
solchen Verlustfall die Wertverluste ab einer
gewissen Grenze kompensieren. Die
Wertentwicklung des Teilfonds wird durch die Anlage
in solche derivative Instrumente unter normalen
Marktumständen nur unwesentlich beeinflusst.
Die Wertsicherungsstrategie beinhaltet gewisse
Risiken, auf die aufmerksam gemacht wird: Der
Ertrag des Teilfonds unterliegt generell dem Risiko
der negativen Wertentwicklung der im Teilfonds
enthaltenen Finanzinstrumente, sowie deren
Volatilität und der Entwicklung des Marktzinsniveaus.
Bestimmte Marktbedingungen, wie z. B. ein niedriges
Zinsniveau, systembedingte Verzögerungen des
Umschichtungsmechanismus sowie schwankungsintensive
Märkte mit daraus folgenden Fehlsignalen
der Wertsicherungsstrategie können die Flexibilität
der beschriebenen Anlagestrategie dauerhaft
beeinträchtigen und die Anteilwertentwicklung
negativ beeinflussen. Im Extremfall kann die
Anlagestrategie an künftigen Kapitalmarktsteigerungen
nur noch unterproportional oder
überhaupt nicht mehr partizipieren. Im letzten Fall ist
der Teilfonds zu 100% in die Renten-
/Geldmarktpublikumsfonds bzw. Direktanlagen in
Renten-/Geldmarktpapieren investiert, deren Wert in
der Regel dem Wert des laufzeitkongruent
abgezinsten jeweiligen Garantiebetrages (unter
Berücksichtigung von Kosten) entsprechen wird.
risikoreichen Anlagen, wie bspw. weniger
risikoreichen Renten-/Geldmarktfonds bzw.
Direktanlagen in weniger risikoreichen Renten-
/Geldmarktpapieren. So wird einerseits versucht,
einen Mindestwert sicherzustellen und zugleich eine
möglichst hohe Partizipation an Kurssteigerungen in
der Wertsteigerungskomponente zu erreichen. Ziel
ist, dem Anleger eine Partizipation an steigenden
Märkten zu erlauben und dennoch gleichzeitig das
Verlustrisiko im Fall sinkender Märkte zu begrenzen.
Die Absicherung des Mindestwertes bei paralleler
Wahrnehmung von Kursgewinnchancen wird durch
Umschichtungen zwischen der
Wertsteigerungskomponente und der
Kapitalerhaltkomponente je nach Marktlage
vorgenommen. Bei steigenden Kursen steigt im
Allgemeinen auch der Anteil der
Wertsteigerungskomponente im Teilfonds. Im
Gegenzug wird der Anteil der
Kapitalerhaltkomponente reduziert. In Zeiten
fallender Märkte wird demgegenüber der Anteil der
Wertsteigerungskomponente reduziert und der Anteil
der Kapitalerhaltkomponente erhöht.
Der Teilfonds verfügt über einen täglichen
Performance-(„Lock-In“) Mechanismus, der 80% des
höchsten Nettoinventarwerts des Teilfonds sichert.
Der Performance-(„Lock-In“) Mechanismus und seine
Auswirkung auf den Garantiewert ist im
nachfolgenden Absatz „Garantie“ näher beschrieben.
Um einen Schutz vor extremen Verlusten der
risikoreicheren Komponenten innerhalb eines sehr
kurzen Zeitraumes, in dem es der Gesellschaft nicht
möglich ist, entsprechende Gegengeschäfte zu
tätigen, zu gewährleisten, legt der Teilfonds auch
regelmäßig in derivative Instrumente an, die in einem
solchen Verlustfall die Wertverluste ab einer
gewissen Grenze kompensieren. Die
Wertentwicklung des Teilfonds wird durch die Anlage
in solche derivative Instrumente unter normalen
Marktumständen nur unwesentlich beeinflusst.
Die Wertsicherungsstrategie beinhaltet gewisse
Risiken, auf die aufmerksam gemacht wird:
Der Ertrag des Teilfonds unterliegt generell dem
Risiko der negativen Wertentwicklung der im
Teilfonds enthaltenen Finanzinstrumente, sowie
deren Volatilität und der Entwicklung des
Marktzinsniveaus.
Bestimmte Marktbedingungen, wie z. B. ein niedriges
Zinsniveau, systembedingte Verzögerungen des
Umschichtungsmechanismus sowie
schwankungsintensive Märkte mit daraus folgenden
Fehlsignalen der Wertsicherungsstrategie können die
Flexibilität der beschriebenen Anlagestrategie
dauerhaft beeinträchtigen und die
Anteilwertentwicklung negativ beeinflussen. Im
Extremfall kann die Anlagestrategie an künftigen
Kapitalmarktsteigerungen nur noch unterproportional
oder überhaupt nicht mehr partizipieren. Im letzten
Fall ist der Teilfonds zu 100% in die Renten-
/Geldmarktpublikumsfonds bzw. Direktanlagen in
Renten-/Geldmarktpapieren investiert, deren Wert in
der Regel dem Wert des laufzeitkongruent
abgezinsten jeweiligen Garantiebetrages (unter
Berücksichtigung von Kosten) entsprechen wird.
Ertragsverwendung Thesaurierung Thesaurierung
Kostenpauschale/Taxe
d’abonnement
Kostenpauschale:
bis zu 0,6% p.a.
Taxe d’Abonnement:
0,05% p.a.
Kostenpauschale:
bis zu 1,1% p.a.
Taxe d’Abonnement:
0,05% p.a.
Fondswährung EUR EUR
Erfolgsabhängige Vergütung Nein Nein
Anlegerprofil renditeorientiert renditeorientiert
Ausgabeaufschlag bis zu 5% bis zu 5%
Rücknahmeabschlag 0% 0%
Garantie Ja Ja
Geschäftsjahr 01.01.– 31.12. 01.01.– 31.12.
Fondsdomizil Luxemburg Luxemburg
Vertriebsländer Luxemburg, Deutschland Luxemburg, Österreich, Deutschland
Der übertragende Teilfonds soll durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
auf den übernehmenden Teilfonds ohne Abwicklung aufgelöst werden. Die Fusion wird gemäß Artikel
1, Ziffer (20) a) und Artikel 76, Ziffer (1) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 durchgeführt. Im
Rahmen der Fusion wird kein Spitzenausgleich in bar an die betroffenen Anteilinhaber des
übertragenden Teilfonds stattfinden.
Als Ergebnis der Fusion werden den jeweiligen Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds zum
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion Anteile an dem übernehmenden Teilfonds einschließlich
eventueller Bruchteile ausgegeben. Die Begebung der Anteile erfolgt ohne weitere Kosten.
Die Anzahl der neu auszugebenden Anteile wird auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses
ermittelt, das dem Verhältnis des Anteilpreises (Nettoinventarwert pro Anteil) des übertragenden
Teilfonds zum Anteilpreis (Nettoinventarwert pro Anteil) des übernehmenden Teilfonds zum Zeitpunkt
des Wirksamwerdens der Fusion entspricht.
Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion werden sämtliche Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten des übertragenden Teilfonds auf den übernehmenden Teilfonds übertragen und der
übertragende Teilfonds hört auf zu existieren. Umlaufende Anteile des übertragenden Teilfonds
werden gelöscht und die Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds werden automatisch im Register
des übernehmenden Teilfonds registriert. Die neu emittierten Anteile werden in jeglicher Hinsicht mit
den gleichen Rechten, insbesondere hinsichtlich Stimmrechten und dem Anspruch auf Erträge, wie
diejenigen ausgestattet sein, die zum effektiven Übertragungsstichtag vom übernehmenden Teilfonds
ausgegeben werden.
Entsprechende Bestätigungen über die neu emittierten Anteile werden versandt.
Die DWS Investment S.A. geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Fusion neutral auf
die Wertentwicklung im übernehmenden Teilfonds auswirkt.
Die Fusion beider Teilfonds erfolgt steuerneutral im Sinne des deutschen Investmentsteuergesetzes,
d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang.
Die Auswirkungen hinsichtlich der zukünftigen Gebührenstruktur, Anlagepolitik etc. gehen aus diesem
detaillierten Anschreiben an die Investoren beider betroffenen Teilfonds hervor. Darüber hinaus
werden den Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds weder direkt noch indirekt zusätzliche
Gebühren oder Aufwendungen belastet.
Es handelt sich beim Teilfonds DWS Funds Global Protect 80 III und beim Teilfonds DWS Funds
Global Protect 80 um Teilfonds einer Société d’investissement à capital variable (SICAV) nach Teil I
des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Eine SICAV ist eine Investmentgesellschaft mit
variablem Kapital. Die Stellung der Anleger ändert sich daher nicht.
Im Übrigen werden die Kosten und Aufwendungen der geplanten Fusion (insbesondere Rechts-,
Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung der Fusion
verbunden sind) weder dem übertragenden Teilfonds noch dem übernehmenden Teilfonds bzw.
deren Anteilinhabern belastet, sondern von der DWS Investment S.A. übernommen.
Die Ausgabe von Anteilen des übertragenden Teilfonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am
7. Februar 2014. Bis zum 7. Februar 2014 sind die Anleger der übertragenden Teilfonds berechtigt
die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von
Anteilen des übertragenden Teilfonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am 7. Februar 2014.
Orders, die am 7. Februar 2014 bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch
berücksichtigt. Die Fusion erfolgt am 14. Februar 2014.
KPMG Luxembourg S.à r.l., Luxemburg, wird seitens des Verwaltungsrats des übernehmenden
Teilfonds als unabhängiger Abschlussprüfer damit beauftragt, einen Bericht zur Beurteilung der zu
beachtenden Bedingungen gemäß Artikel 71, Ziffer (1) a) bis c) des Gesetzes vom 17. Dezember
2010 für Zwecke der geplanten Fusion zu erstellen.
Als Anleger eines durch die Fusion betroffenen Teilfonds wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine
Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fusion der Teilfonds zur Verfügung gestellt.
Diesen Prüfungsbericht können Sie bei der Verwaltungsgesellschaft DWS Investment S.A. unter
folgender Adresse beantragen:
DWS Investment S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
1115-Luxembourg
Luxembourg
Eine aktuelle Fassung der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ des DWS Funds Global Protect 80
liegt diesem Informationsschreiben für die Anleger des übertragenden Teilfonds bei.
Wir empfehlen dem Anleger, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen
einer Fondsfusion von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment S.A.
Vorsitzender des Verwaltungsrats: Wolfgang Matis DWS Investment Société Anonyme, Luxemburg
Geschäftsleitung: Klaus-Michael Vogel (CEO), Manfred Bauer, Markus Kohlenbach, 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg
Doris Marx, Ralf Rauch, Martin Schönefeld Handelsregister: B25.754; USt ID: LU 15713550; Aufsichtsbehörde: CSSF
DWS Investment S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
L-1115 Luxembourg
Postanschrift:
B.P 766, L-2017 Luxembourg
07. Januar 2014
Fusion des Teilfonds DWS Funds Global Protect 80 IV auf den Teilfonds DWS Funds Global
Protect 80 am 14. März 2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
DWS Investment S.A. hat das derzeitige Fondsuniversum analysiert. Um sowohl die Struktur als auch
die Positionierung der einzelnen DWS Fonds zu optimieren, wird die DWS Investment S.A. den
Teilfonds DWS Funds Global Protect 80 IV (übertragender Teilfonds) am 14. März 2014 auf den
Teilfonds DWS Funds Global Protect 80 (übernehmender Teilfonds) fusionieren.
Teilfondsname DWS Funds Global Protect 80 IV DWS Funds Global Protect 80
Übertragender Teilfonds Übernehmender Teilfonds
WKN/ISIN A0DPW2 LU0209404333 A0B9ER LU0188157704
Anlagepolitik Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer
Wertsteigerung in Euro.
Der Teilfonds kann jeweils von 0% bis zu 100% in
fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere, in Aktien,
in Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder börsengehandelten Fonds (ETF –
Exchange Traded Funds) investieren.
Sofern das Teilfondsvermögen in Anteile an
Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren investiert wird, können insbesondere
Anteile an in- und ausländischen Aktienfonds,
gemischten Wertpapierfonds, Wertpapierrentenfonds,
Geldmarktfonds sowie Geldmarktfonds mit kurzer
Laufzeitstruktur, Fonds nach Teil I des Gesetzes vom
17. Dezember 2010, die in den internationalen
Rohstoffbereich investieren, sowie reglementierte
offene Immobilienfonds erworben werden. Je nach
Einschätzung der Marktlage kann das
Teilfondsvermögen auch vollständig in einer dieser
Fondskategorien angelegt werden. Dabei ist der
Anteil von offenen Immobilienfonds auf maximal 10%
des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt.
Die Anlage in offene Immobilienfonds ist in die
Anlagegrenze des Artikels 2 Absatz B. h) mit
einzubeziehen.
Des Weiteren kann – ggfs. auch vollständig – das
Teilfondsvermögen in Aktien, Aktienzertifikaten,
Wandelschuldverschreibungen, Wandel- und
Optionsanleihen oder in Partizipations- und
Genussscheinen angelegt werden. Dabei wird auf
eine internationale Streuung geachtet.
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt
werden.
Der Teilfonds folgt einer dynamischen
Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer
Wertsteigerung in Euro.
Der Teilfonds kann jeweils von 0% bis zu 100% in
fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere, in Aktien,
in Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder börsengehandelten Fonds (ETF –
Exchange Traded Funds) investieren. Sofern das
Teilfondsvermögen in Anteile an Organismen für
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren investiert wird,
können insbesondere Anteile an in- und
ausländischen Aktienfonds, gemischten
Wertpapierfonds, Wertpapierrentenfonds,
Geldmarktfonds sowie Geldmarktfonds mit kurzer
Laufzeitstruktur, Fonds nach Teil I des Gesetzes vom
17. Dezember 2010, die in den internationalen
Rohstoffbereich investieren. Je nach Einschätzung
der Marktlage kann das Teilfondsvermögen auch
vollständig in einer dieser Fondskategorien angelegt
werden.
Des Weiteren kann – ggfs. auch vollständig – das
Teilfondsvermögen in Aktien, Aktienzertifikaten,
Wandelschuldverschreibungen, Wandel- und
Optionsanleihen oder in Partizipations- und
Genussscheinen angelegt werden. Dabei wird auf
eine internationale Streuung geachtet.
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen
anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt
werden.
Der Teilfonds folgt einer dynamischen
Wertsicherungsstrategie, bei der laufend
marktabhängig zwischen einer
Wertsteigerungskomponente und einer
Kapitalerhaltkomponente umgeschichtet wird. Die
Wertsteigerungskomponente besteht aus
risikoreicheren Anlagen, wie bspw. Aktienfonds, die
An die Anleger des
Teilfonds DWS Funds Global Protect 80 IV und
des Teilfonds DWS Funds Global Protect 80
Wertsicherungsstrategie, bei der laufend
marktabhängig zwischen einer Wertsteigerungskomponente
und einer Kapitalerhaltkomponente
umgeschichtet wird. Die Wertsteigerungskomponente
besteht aus risikoreicheren Anlagen, wie bspw.
Aktienfonds, die Kapitalerhaltkomponente besteht
aus weniger risikoreichen Anlagen, wie bspw.
Weniger risikoreichen Renten-/Geldmarktfonds bzw.
Direktanlagen in weniger risikoreichen Renten-/
Geldmarktpapieren. So wird einerseits versucht,
einen Mindestwert sicherzustellen und zugleich eine
möglichst hohe Partizipation an Kurssteigerungen in
der Wertsteigerungskomponente zu erreichen. Ziel
ist, dem Anleger eine Partizipation an steigenden
Märkten zu erlauben und dennoch gleichzeitig das
Verlustrisiko im Fall sinkender Märkte zu begrenzen.
Die Absicherung des Mindestwertes bei paralleler
Wahrnehmung von Kursgewinnchancen wird durch
Umschichtungen zwischen der Wertsteigerungskomponente
und der Kapitalerhaltkomponente je
nach Marktlage vorgenommen. Bei steigenden
Kursen steigt im Allgemeinen auch der Anteil der
Wertsteigerungskomponente im Teilfonds. Im
Gegenzug wird der Anteil der Kapitalerhaltkomponente
reduziert. In Zeiten fallender Märkte wird
demgegenüber der Anteil der Wertsteigerungskomponente
reduziert und der Anteil der
Kapitalerhaltkomponente erhöht.
Der Teilfonds verfügt über einen täglichen
Performance-(„Lock-In“) Mechanismus, der 80% des
höchsten Nettoinventarwerts des Teilfonds sichert.
Der Performance-(„Lock-In“) Mechanismus und seine
Auswirkung auf den Garantiewert ist im
nachfolgenden Absatz „Garantie“ näher beschrieben.
Um einen Schutz vor extremen Verlusten der
risikoreicheren Komponenten innerhalb eines sehr
kurzen Zeitraumes, in dem es der Gesellschaft nicht
möglich ist, entsprechende Gegengeschäfte zu
tätigen, zu gewährleisten, legt der Teilfonds auch
regelmäßig in derivative Instrumente an, die in einem
solchen Verlustfall die Wertverluste ab einer
gewissen Grenze kompensieren. Die
Wertentwicklung des Teilfonds wird durch die Anlage
in solche derivative Instrumente unter normalen
Marktumständen nur unwesentlich beeinflusst.
Die Wertsicherungsstrategie beinhaltet gewisse
Risiken, auf die aufmerksam gemacht wird: Der
Ertrag des Teilfonds unterliegt generell dem Risiko
der negativen Wertentwicklung der im Teilfonds
enthaltenen Finanzinstrumente, sowie deren
Volatilität und der Entwicklung des Marktzinsniveaus.
Bestimmte Marktbedingungen, wie z. B. ein niedriges
Zinsniveau, systembedingte Verzögerungen des
Umschichtungsmechanismus sowie schwankungsintensive
Märkte mit daraus folgenden Fehlsignalen
der Wertsicherungsstrategie können die Flexibilität
der beschriebenen Anlagestrategie dauerhaft
beeinträchtigen und die Anteilwertentwicklung
negativ beeinflussen. Im Extremfall kann die
Anlagestrategie an künftigen Kapitalmarktsteigerungen
nur noch unterproportional oder
überhaupt nicht mehr partizipieren. Im letzten Fall ist
der Teilfonds zu 100% in die Renten-
/Geldmarktpublikumsfonds bzw. Direktanlagen in
Renten-/Geldmarktpapieren investiert, deren Wert in
der Regel dem Wert des laufzeitkongruent
abgezinsten jeweiligen Garantiebetrages (unter
Berücksichtigung von Kosten) entsprechen wird.
Kapitalerhaltkomponente besteht aus weniger
risikoreichen Anlagen, wie bspw. weniger
risikoreichen Renten-/Geldmarktfonds bzw.
Direktanlagen in weniger risikoreichen Renten-
/Geldmarktpapieren. So wird einerseits versucht,
einen Mindestwert sicherzustellen und zugleich eine
möglichst hohe Partizipation an Kurssteigerungen in
der Wertsteigerungskomponente zu erreichen. Ziel
ist, dem Anleger eine Partizipation an steigenden
Märkten zu erlauben und dennoch gleichzeitig das
Verlustrisiko im Fall sinkender Märkte zu begrenzen.
Die Absicherung des Mindestwertes bei paralleler
Wahrnehmung von Kursgewinnchancen wird durch
Umschichtungen zwischen der
Wertsteigerungskomponente und der
Kapitalerhaltkomponente je nach Marktlage
vorgenommen. Bei steigenden Kursen steigt im
Allgemeinen auch der Anteil der
Wertsteigerungskomponente im Teilfonds. Im
Gegenzug wird der Anteil der
Kapitalerhaltkomponente reduziert. In Zeiten
fallender Märkte wird demgegenüber der Anteil der
Wertsteigerungskomponente reduziert und der Anteil
der Kapitalerhaltkomponente erhöht.
Der Teilfonds verfügt über einen täglichen
Performance-(„Lock-In“) Mechanismus, der 80% des
höchsten Nettoinventarwerts des Teilfonds sichert.
Der Performance-(„Lock-In“) Mechanismus und seine
Auswirkung auf den Garantiewert ist im
nachfolgenden Absatz „Garantie“ näher beschrieben.
Um einen Schutz vor extremen Verlusten der
risikoreicheren Komponenten innerhalb eines sehr
kurzen Zeitraumes, in dem es der Gesellschaft nicht
möglich ist, entsprechende Gegengeschäfte zu
tätigen, zu gewährleisten, legt der Teilfonds auch
regelmäßig in derivative Instrumente an, die in einem
solchen Verlustfall die Wertverluste ab einer
gewissen Grenze kompensieren. Die
Wertentwicklung des Teilfonds wird durch die Anlage
in solche derivative Instrumente unter normalen
Marktumständen nur unwesentlich beeinflusst.
Die Wertsicherungsstrategie beinhaltet gewisse
Risiken, auf die aufmerksam gemacht wird:
Der Ertrag des Teilfonds unterliegt generell dem
Risiko der negativen Wertentwicklung der im
Teilfonds enthaltenen Finanzinstrumente, sowie
deren Volatilität und der Entwicklung des
Marktzinsniveaus.
Bestimmte Marktbedingungen, wie z. B. ein niedriges
Zinsniveau, systembedingte Verzögerungen des
Umschichtungsmechanismus sowie
schwankungsintensive Märkte mit daraus folgenden
Fehlsignalen der Wertsicherungsstrategie können die
Flexibilität der beschriebenen Anlagestrategie
dauerhaft beeinträchtigen und die
Anteilwertentwicklung negativ beeinflussen. Im
Extremfall kann die Anlagestrategie an künftigen
Kapitalmarktsteigerungen nur noch unterproportional
oder überhaupt nicht mehr partizipieren. Im letzten
Fall ist der Teilfonds zu 100% in die Renten-
/Geldmarktpublikumsfonds bzw. Direktanlagen in
Renten-/Geldmarktpapieren investiert, deren Wert in
der Regel dem Wert des laufzeitkongruent
abgezinsten jeweiligen Garantiebetrages (unter
Berücksichtigung von Kosten) entsprechen wird.
Ertragsverwendung Thesaurierung Thesaurierung
Kostenpauschale/Taxe
d’abonnement
Kostenpauschale:
bis zu 1,1% p.a.
Taxe d’Abonnement:
0,05% p.a.
Kostenpauschale:
bis zu 1,1% p.a.
Taxe d’Abonnement:
0,05% p.a.
Fondswährung EUR EUR
Erfolgsabhängige Vergütung Nein Nein
Anlegerprofil renditeorientiert renditeorientiert
Ausgabeaufschlag bis zu 5% bis zu 5%
Rücknahmeabschlag 0% 0%
Garantie Ja Ja
Geschäftsjahr 01.01.– 31.12. 01.01.– 31.12.
Fondsdomizil Luxemburg Luxemburg
Vertriebsländer Luxemburg, Österreich, Deutschland Luxemburg, Österreich, Deutschland
Der übertragende Teilfonds soll durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
auf den übernehmenden Teilfonds ohne Abwicklung aufgelöst werden. Die Fusion wird gemäß Artikel
1, Ziffer (20) a) und Artikel 76, Ziffer (1) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 durchgeführt. Im
Rahmen der Fusion wird kein Spitzenausgleich in bar an die betroffenen Anteilinhaber des
übertragenden Teilfonds stattfinden.
Als Ergebnis der Fusion werden den jeweiligen Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds zum
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion Anteile an dem übernehmenden Teilfonds einschließlich
eventueller Bruchteile ausgegeben. Die Begebung der Anteile erfolgt ohne weitere Kosten.
Die Anzahl der neu auszugebenden Anteile wird auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses
ermittelt, das dem Verhältnis des Anteilpreises (Nettoinventarwert pro Anteil) des übertragenden
Teilfonds zum Anteilpreis (Nettoinventarwert pro Anteil) des übernehmenden Teilfonds zum Zeitpunkt
des Wirksamwerdens der Fusion entspricht.
Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion werden sämtliche Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten des übertragenden Teilfonds auf den übernehmenden Teilfonds übertragen und der
übertragende Teilfonds hört auf zu existieren. Umlaufende Anteile des übertragenden Teilfonds
werden gelöscht und die Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds werden automatisch im Register
des übernehmenden Teilfonds registriert. Die neu emittierten Anteile werden in jeglicher Hinsicht mit
den gleichen Rechten, insbesondere hinsichtlich Stimmrechten und dem Anspruch auf Erträge, wie
diejenigen ausgestattet sein, die zum effektiven Übertragungsstichtag vom übernehmenden Teilfonds
ausgegeben werden.
Entsprechende Bestätigungen über die neu emittierten Anteile werden versandt.
Die DWS Investment S.A. geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Fusion neutral auf
die Wertentwicklung im übernehmenden Teilfonds auswirkt.
Die Fusion beider Teilfonds erfolgt steuerneutral im Sinne des deutschen Investmentsteuergesetzes,
d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang.
Die Auswirkungen hinsichtlich der zukünftigen Gebührenstruktur, Anlagepolitik etc. gehen aus diesem
detaillierten Anschreiben an die Investoren beider betroffenen Teilfonds hervor. Darüber hinaus
werden den Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds weder direkt noch indirekt zusätzliche
Gebühren oder Aufwendungen belastet.
Es handelt sich beim Teilfonds DWS Funds Global Protect 80 IV und beim Teilfonds DWS Funds
Global Protect 80 um Teilfonds einer Société d’investissement à capital variable (SICAV) nach Teil I
des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Eine SICAV ist eine Investmentgesellschaft mit
variablem Kapital. Die Stellung der Anleger ändert sich daher nicht.
Im Übrigen werden die Kosten und Aufwendungen der geplanten Fusion (insbesondere Rechts-,
Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung der Fusion
verbunden sind) weder dem übertragenden Teilfonds noch dem übernehmenden Teilfonds bzw.
deren Anteilinhabern belastet, sondern von der DWS Investment S.A. übernommen.
Die Ausgabe von Anteilen des übertragenden Teilfonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am
7. März 2014. Bis zum 7. März 2014 sind die Anleger der übertragenden Teilfonds berechtigt die
Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von
Anteilen des übertragenden Teilfonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am 7. März 2014.
Orders, die am 7. März 2014 bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt.
Die Fusion erfolgt am 14. März 2014.
KPMG Luxembourg S.à r.l., Luxemburg, wird seitens des Verwaltungsrats des übernehmenden
Teilfonds als unabhängiger Abschlussprüfer damit beauftragt, einen Bericht zur Beurteilung der zu
beachtenden Bedingungen gemäß Artikel 71, Ziffer (1) a) bis c) des Gesetzes vom 17. Dezember
2010 für Zwecke der geplanten Fusion zu erstellen.
Als Anleger eines durch die Fusion betroffenen Teilfonds wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine
Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fusion der Teilfonds zur Verfügung gestellt.
Diesen Prüfungsbericht können Sie bei der Verwaltungsgesellschaft DWS Investment S.A. unter
folgender Adresse beantragen:
DWS Investment S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
1115-Luxembourg
Luxembourg
Eine aktuelle Fassung der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ des DWS Funds Global Protect 80
liegt diesem Informationsschreiben für die Anleger des übertragenden Teilfonds bei.
Wir empfehlen dem Anleger, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen
einer Fondsfusion von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment S.A.
Vorsitzender des Verwaltungsrats: Wolfgang Matis DWS Investment Société Anonyme, Luxemburg
Geschäftsleitung: Klaus-Michael Vogel (CEO), Manfred Bauer, Markus Kohlenbach, 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg
Doris Marx, Ralf Rauch, Martin Schönefeld Handelsregister: B25.754; USt ID: LU 15713550; Aufsichtsbehörde: CSSF
DWS Investment S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
L-1115 Luxembourg
Postanschrift:
B.P 766, L-2017 Luxembourg
07. Januar 2014
Fusion des Fonds DWS Global Protect 80 auf den Teilfonds DWS Funds Global Protect 80
am 14. März 2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
DWS Investment S.A. hat das derzeitige Fondsuniversum analysiert. Um sowohl die Struktur als auch
die Positionierung der einzelnen DWS Fonds zu optimieren, wird die DWS Investment S.A. den Fonds
DWS Global Protect 80 (übertragender Fonds) am 14. März 2014 auf den Teilfonds DWS Funds
Global Protect 80 (übernehmender Teilfonds) fusionieren.
Fondsname DWS Global Protect 80 DWS Funds Global Protect 80
Übertragender Fonds Übernehmender Teilfonds
WKN/ISIN DWS0DB LU0273277615 A0B9ER LU0188157704
Anlagepolitik Ziel der Anlagepolitik des Garantiefonds DWS Global
Protect 80 ist die Erwirtschaftung einer
Wertsteigerung in Euro.
Der Fonds kann hierzu in verzinsliche Wertpapiere,
Wandelanleihen, Optionsanleihen, Partizipationsund
Genussscheinen, Aktien, Aktienzertifikate,
Aktienanleihen, Optionsscheine auf Aktien,
Geldmarktinstrumente, liquide Mittel und Anteilen an
Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder börsengehandelten Fonds (ETF –
Exchange Traded Funds) bzw. die jeweiligen
Derivate aller vorherigen Instrumente investieren.
Sofern das Fondsvermögen in Anteile an
Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren investiert wird, können insbesondere
Anteile an in- und ausländischen Aktienfonds,
gemischten Wertpapierfonds, Wertpapierrentenfonds,
Fonds nach Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember
2010, die in den internationalen Rohstoffbereich
investieren, Geldmarktfonds sowie Geldmarktfonds
mit kurzer Laufzeitstruktur erworben werden. Diese
Investitionen erfolgen im Einklang mit Artikel 41 (e)
des Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Je nach
Einschätzung der Marktlage kann das
Fondsvermögen auch vollständig in einer dieser
Fondskategorien oder einer der o.g. Wertpapiere
bzw. Derivate angelegt werden. Dabei wird auf eine
internationale Streuung geachtet.
Daneben darf das Fondsvermögen in alle anderen
zulässigen Vermögenswerte angelegt werden. Der
Fonds folgt einer dynamischen
Wertsicherungsstrategie, bei der laufend
marktabhängig zwischen einer
Wertsteigerungskomponente und einer
Kapitalerhaltkomponente umgeschichtet wird. Die
Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer
Wertsteigerung in Euro.
Der Teilfonds kann jeweils von 0% bis zu 100% in
fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere, in Aktien,
in Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder börsengehandelten Fonds (ETF –
Exchange Traded Funds) investieren. Sofern das
Teilfondsvermögen in Anteile an Organismen für
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren investiert wird,
können insbesondere Anteile an in- und
ausländischen Aktienfonds, gemischten
Wertpapierfonds, Wertpapierrentenfonds,
Geldmarktfonds sowie Geldmarktfonds mit kurzer
Laufzeitstruktur, Fonds nach Teil I des Gesetzes vom
17. Dezember 2010, die in den internationalen
Rohstoffbereich investieren. Je nach Einschätzung
der Marktlage kann das Teilfondsvermögen auch
vollständig in einer dieser Fondskategorien angelegt
werden.
Des Weiteren kann – ggfs. auch vollständig – das
Teilfondsvermögen in Aktien, Aktienzertifikaten,
Wandelschuldverschreibungen, Wandel- und
Optionsanleihen oder in Partizipations- und
Genussscheinen angelegt werden. Dabei wird auf
eine internationale Streuung geachtet.
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen
anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt
werden.
Der Teilfonds folgt einer dynamischen
Wertsicherungsstrategie, bei der laufend
marktabhängig zwischen einer
Wertsteigerungskomponente und einer
Kapitalerhaltkomponente umgeschichtet wird. Die
Wertsteigerungskomponente besteht aus
risikoreicheren Anlagen, wie bspw. Aktienfonds, die
An die Anleger des
Fonds DWS Global Protect 80 und des
Teilfonds DWS Funds Global Protect 80
Wertsteigerungskomponente besteht aus
risikoreicheren Anlagen, wie z.B. Aktien- und
riskanterenRentenfonds, Direktanlagen in oder
Derivaten auf risikoreichere Komponenten wie Aktien
und riskantere Rentenpapiere, die Kapitalerhaltkomponente
besteht aus weniger risikoreichen
Anlagen, wie z.B. weniger risikoreichen Renten-
/Geldmarktfonds bzw. Direktanlagen in oder Derivate
auf weniger risikoreichen Renten-
/Geldmarktpapieren. So wird einerseits versucht,
einen Mindestwert sicherzustellen und zugleich eine
möglichst hohe Partizipation an Kurssteigerungen der
internationalen Kapitalmärkte, wie bspw. den
internationalen Aktien-, Renten- und Rohstoffmärkten
zu erreichen. Hierbei wird sowohl auf eine
geografische Streuung, als auch auf eine
Diversifikation von Anlageklassen geachtet, wobei je
nach Markteinschätzung das Fondsvermögen auch
vollständig in einer Anlageklasse angelegt werden
kann. Ziel ist, dem Anleger eine Partizipation an
steigenden Märkten zu erlauben und dennoch
gleichzeitig das Verlustrisiko im Fall sinkender Märkte
zu begrenzen.
Die Absicherung des Mindestwertes bei paralleler
Wahrnehmung von Kursgewinnchancen wird durch
Umschichtungen zwischen der Wertsteigerungskomponente
und der Kapitalerhaltkomponente je
nach Marktlage vorgenommen. Dabei wird im
Allgemeinen der Anteil der Komponente erhöht, der
in der jüngeren Vergangenheit die bessere
Wertentwickung aufweist.
Der Fonds verfügt über einen täglichen Performance-
(„Lock-In“) Mechanismus, der 80% des höchsten
Nettoinventarwerts des Fonds sichert. Der
Performance-(„Lock-In“) Mechanismus und seine
Auswirkung auf den Garantiewert ist im Artikel 24 des
Verwaltungsreglements – Besonderer Teil näher
beschrieben.
Um einen Schutz vor extremen Verlusten der
risikoreicheren Komponenten innerhalb eines sehr
kurzen Zeitraumes, in dem es der Gesellschaft nicht
möglich ist, entsprechende Gegengeschäfte zu
tätigen, zu gewährleisten, legt der Fonds auch
regelmäßig in derivative Instrumente an, die in einem
solchen Verlustfall die Wertverluste ab einer
gewissen Grenze kompensieren. Die
Wertsicherungsstrategie beinhaltet gewisse Risiken,
auf die aufmerksam gemacht wird: Der Ertrag des
Fonds unterliegt generell dem Risiko einer negativen
Wertentwicklung der im Fonds enthaltenen
Finanzinstrumente sowie deren Volatilität.
Bestimmte Marktbedingungen, wie z.B. ein niedriges
Zinsniveau, systembedingte Verzögerungen des
Umschichtungsmechanismus sowie schwankungsintensive
Märkte mit daraus folgenden Fehlsignalen
der Wertsicherungsstrategie können die Flexibilität
der beschriebenen Anlagestrategie dauerhaft
beeinträchtigen und die Anteilwertentwicklung
negativ beeinflussen. Im Extremfall kann die
Anlagestrategie an künftigen Kapitalmarktsteigerungen
nur noch unterproportional oder
überhaupt nicht mehr partizipieren. Im letzten Fall ist
der Fonds zu 100% in die Kapitalerhaltkomponente
investiert, deren Wert in der Regel dem
Garantiebetrag entsprechen wird.
Kapitalerhaltkomponente besteht aus weniger
risikoreichen Anlagen, wie bspw. weniger
risikoreichen Renten-/Geldmarktfonds bzw.
Direktanlagen in weniger risikoreichen Renten-
/Geldmarktpapieren. So wird einerseits versucht,
einen Mindestwert sicherzustellen und zugleich eine
möglichst hohe Partizipation an Kurssteigerungen in
der Wertsteigerungskomponente zu erreichen. Ziel
ist, dem Anleger eine Partizipation an steigenden
Märkten zu erlauben und dennoch gleichzeitig das
Verlustrisiko im Fall sinkender Märkte zu begrenzen.
Die Absicherung des Mindestwertes bei paralleler
Wahrnehmung von Kursgewinnchancen wird durch
Umschichtungen zwischen der
Wertsteigerungskomponente und der
Kapitalerhaltkomponente je nach Marktlage
vorgenommen. Bei steigenden Kursen steigt im
Allgemeinen auch der Anteil der
Wertsteigerungskomponente im Teilfonds. Im
Gegenzug wird der Anteil der
Kapitalerhaltkomponente reduziert. In Zeiten
fallender Märkte wird demgegenüber der Anteil der
Wertsteigerungskomponente reduziert und der Anteil
der Kapitalerhaltkomponente erhöht.
Der Teilfonds verfügt über einen täglichen
Performance-(„Lock-In“) Mechanismus, der 80% des
höchsten Nettoinventarwerts des Teilfonds sichert.
Der Performance-(„Lock-In“) Mechanismus und seine
Auswirkung auf den Garantiewert ist im
nachfolgenden Absatz „Garantie“ näher beschrieben.
Um einen Schutz vor extremen Verlusten der
risikoreicheren Komponenten innerhalb eines sehr
kurzen Zeitraumes, in dem es der Gesellschaft nicht
möglich ist, entsprechende Gegengeschäfte zu
tätigen, zu gewährleisten, legt der Teilfonds auch
regelmäßig in derivative Instrumente an, die in einem
solchen Verlustfall die Wertverluste ab einer
gewissen Grenze kompensieren. Die
Wertentwicklung des Teilfonds wird durch die Anlage
in solche derivative Instrumente unter normalen
Marktumständen nur unwesentlich beeinflusst.
Die Wertsicherungsstrategie beinhaltet gewisse
Risiken, auf die aufmerksam gemacht wird:
Der Ertrag des Teilfonds unterliegt generell dem
Risiko der negativen Wertentwicklung der im
Teilfonds enthaltenen Finanzinstrumente, sowie
deren Volatilität und der Entwicklung des
Marktzinsniveaus.
Bestimmte Marktbedingungen, wie z. B. ein niedriges
Zinsniveau, systembedingte Verzögerungen des
Umschichtungsmechanismus sowie
schwankungsintensive Märkte mit daraus folgenden
Fehlsignalen der Wertsicherungsstrategie können die
Flexibilität der beschriebenen Anlagestrategie
dauerhaft beeinträchtigen und die
Anteilwertentwicklung negativ beeinflussen. Im
Extremfall kann die Anlagestrategie an künftigen
Kapitalmarktsteigerungen nur noch unterproportional
oder überhaupt nicht mehr partizipieren. Im letzten
Fall ist der Teilfonds zu 100% in die Renten-
/Geldmarktpublikumsfonds bzw. Direktanlagen in
Renten-/Geldmarktpapieren investiert, deren Wert in
der Regel dem Wert des laufzeitkongruent
abgezinsten jeweiligen Garantiebetrages (unter
Berücksichtigung von Kosten) entsprechen wird.
Ertragsverwendung Thesaurierung Thesaurierung
Kostenpauschale/Taxe
d’abonnement
Kostenpauschale:
bis zu 1,1% p.a.
Kostenpauschale:
bis zu 1,1% p.a.
Taxe d’Abonnement:
0,05% p.a.
Taxe d’Abonnement:
0,05% p.a.
Fondswährung EUR EUR
Erfolgsabhängige Vergütung Nein Nein
Anlegerprofil renditeorientiert renditeorientiert
Ausgabeaufschlag bis zu 5% bis zu 5%
Rücknahmeabschlag 0% 0%
Garantie Ja Ja
Geschäftsjahr 01.01.– 31.12. 01.01.– 31.12.
Fondsdomizil Luxemburg Luxemburg
Vertriebsländer Luxemburg, Deutschland Luxemburg, Österreich, Deutschland
Der übertragende Fonds soll durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
auf den übernehmenden Teilfonds ohne Abwicklung aufgelöst werden. Die Fusion wird gemäß Artikel
1, Ziffer (20) a) und Artikel 76, Ziffer (1) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 durchgeführt. Im
Rahmen der Fusion wird kein Spitzenausgleich in bar an die betroffenen Anteilinhaber des
übertragenden Fonds stattfinden.
Als Ergebnis der Fusion werden den jeweiligen Anteilinhabern des übertragenden Fonds zum
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion Anteile an dem übernehmenden Teilfonds einschließlich
eventueller Bruchteile ausgegeben. Die Begebung der Anteile erfolgt ohne weitere Kosten.
Die Anzahl der neu auszugebenden Anteile wird auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses
ermittelt, das dem Verhältnis des Anteilpreises (Nettoinventarwert pro Anteil) des übertragenden
Fonds zum Anteilpreis (Nettoinventarwert pro Anteil) des übernehmenden Teilfonds zum Zeitpunkt
des Wirksamwerdens der Fusion entspricht.
Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion werden sämtliche Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten des übertragenden Fonds auf den übernehmenden Teilfonds übertragen und der
übertragende Fonds hört auf zu existieren. Umlaufende Anteile des übertragenden Fonds werden
gelöscht und die Anteilinhaber des übertragenden Fonds werden automatisch im Register des
übernehmenden Teilfonds registriert. Die neu emittierten Anteile werden in jeglicher Hinsicht mit den
gleichen Rechten, insbesondere hinsichtlich Stimmrechten und dem Anspruch auf Erträge, wie
diejenigen ausgestattet sein, die zum effektiven Übertragungsstichtag vom übernehmenden Teilfonds
ausgegeben werden.
Entsprechende Bestätigungen über die neu emittierten Anteile werden versandt.
Die DWS Investment S.A. geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Fusion neutral auf
die Wertentwicklung im übernehmenden Teilfonds auswirkt.
Die Fusion beider Fonds erfolgt steuerneutral im Sinne des deutschen Investmentsteuergesetzes,
d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang.
Die Auswirkungen hinsichtlich der zukünftigen Gebührenstruktur, Anlagepolitik etc. gehen aus diesem
detaillierten Anschreiben an die Investoren beider betroffenen Fonds hervor. Darüber hinaus werden
den Anteilinhabern des übertragenden Fonds weder direkt noch indirekt zusätzliche Gebühren oder
Aufwendungen belastet.
Es handelt sich beim Fonds DWS Global Protect 80 um rechtlich unselbstständige
Investmentvermögen (fonds commun de placement) nach Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17.
Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen („Gesetz vom 17. Dezember 2010“). Bei
dem Teilfonds DWS Funds Global Protect 80 handelt es sich um einen Teilfonds einer Société
d’investissement à capital variable (SICAV) nach Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17.
Dezember 2010. Eine SICAV ist eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital.
Im Übrigen werden die Kosten und Aufwendungen der geplanten Fusion (insbesondere Rechts-,
Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung der Fusion
verbunden sind) weder dem übertragenden Fonds noch dem übernehmenden Teilfonds bzw. deren
Anteilinhabern belastet, sondern von der DWS Investment S.A. übernommen.
Die Ausgabe von Anteilen des übertragenden Fonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am 7.
März 2014. Bis zum 7. März 2014 sind die Anleger der übertragenden Fonds berechtigt die
Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von
Anteilen des übertragenden Fonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am 7. März 2014.
Orders, die am 7. März 2014 bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt.
Die Fusion erfolgt am 14. März 2014.
KPMG Luxembourg S.à r.l., Luxemburg, wird seitens des Verwaltungsrats des übernehmenden
Teilfonds als unabhängiger Abschlussprüfer damit beauftragt, einen Bericht zur Beurteilung der zu
beachtenden Bedingungen gemäß Artikel 71, Ziffer (1) a) bis c) des Gesetzes vom 17. Dezember
2010 für Zwecke der geplanten Fusion zu erstellen.
Als Anleger eines durch die Fusion betroffenen Fonds wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine
Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fusion der Teilfonds zur Verfügung gestellt.
Diesen Prüfungsbericht können Sie bei der Verwaltungsgesellschaft DWS Investment S.A. unter
folgender Adresse beantragen:
DWS Investment S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
1115-Luxembourg
Luxembourg
Eine aktuelle Fassung der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ des DWS Funds Global Protect 80
liegt diesem Informationsschreiben für die Anleger des übertragenden Teilfonds bei.
Wir empfehlen dem Anleger, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen
einer Fondsfusion von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment S.A.