Änderung der Vertragsbedingungen bei AXA Fonds

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Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag! Gemäß §167 KAGB informieren wir Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:p>

Fondsname WKN ISIN
AWF-EURO HIGH YIELD BONDS A-DIST 657729 LU0125750256
AXA WF – Global High Yield Bonds A (thes.) 657730 LU0125750504
AXA WF – Euro Credit Plus A (thes.) EUR 260221 LU0164100710
AXA WF – Euro Credit Plus A (auss.) EUR 260223 LU0164100801
AXA WF – Global High Yield Bonds A (thes.) USD A0B8Y5 LU0184630167
AXA WF – Global High Yield Bonds A (auss.) USD A0B8Y6 LU0184630837
AXA WF – Global Emerging Markets Bonds A (thes.) EUR A0JL09 LU0251658026
AXA WF – Global Emerging Markets Bonds A (auss.) EUR A0JL1B LU0251658299
AXA WF – Global Emerging Markets Bonds A (thes.) USD A0JL1A LU0251658455

Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

AXA WORLD FUNDS
(die „Sicav“)
Eine luxemburgische Investmentgesellschaft mit veränderlichem Grundkapital
Eingetragener Geschäftssitz: 49, Avenue J. F. Kennedy
L-1855 Luxemburg
Handelsregister: Luxemburg, B-63.116
16. Dezember 2013
DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE AUFMERKSAMKEIT.
FALLS SIE UNSICHER SIND, HOLEN SIE BITTE PROFESSIONELLEN RAT EIN.
Sehr geehrte Anteilseigner,
wir freuen uns, Sie darüber informieren zu dürfen, dass der Vorstand der Sicav (die
„Verwaltungsratsmitglieder“) entschieden hat, eine Reihe von Änderungen einzuführen, mit denen es
möglich sein wird, Ihre Interessen effizienter zu vertreten.
I – Änderung und/oder Klärung der Anlagerichtlinie der folgenden Teilfonds: