Änderung der Vertragsbedingungen bei Axxion Fonds

FFB – Fonds-Spot-News. Mitgeteilt.

Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag! Gemäß §167 KAGB informieren wir Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname ,WKN ,ISIN

Axxion Focus – Discount, A0M6N1, LU0328585541 ,MAS Value – Select, A0RCEU, LU0397527945, MAV Invest – Aktienfonds ,A0Q8ES, LU0383390878

 

Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger. Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesem
Fonds investierten Kunden versenden werden. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.

Mit freundlichen Grüßen

FFB-Vertriebspartnerbetreuung

Frankfurt am Main 4. Oktober 2013

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AXXION S.A.
15, rue de Flaxweiler
L-6776 Grevenmacher
R.C.S. Luxemburg 82 112
MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER DES
AXXION FOCUS (FCP) mit dem Teilfonds
AXXION FOCUS – Discount (ISIN: LU0328585541)

Wir möchten die Anteilinhaber hiermit über die folgenden Änderungen informieren, die am 03. November 2013 in Kraft treten:

1. Hinsichtlich des Bewertungstages wurde klargestellt, dass jeder Bankarbeitstag in Luxemburg mit Ausnahme des 24. und 31. Dezember als Bewertungstag gilt.

2. Im Rahmen der Berechnung des Nettoinventarwertes werden die folgenden Passagen im Verwaltungsreglement neu aufgenommen:

• Nicht notierte Optionsscheine werden anhand ihres inneren Wertes (aktueller Preis des Basiswerts abzüglich des Ausübungspreises oder,falls diese Differenz negativ ist, Null) bewertet. Ein etwaiger Zeitwert wird nicht berücksichtigt, da dieser aufgrund der nicht vorliegenden Notiz und Handelbarkeit der Optionsscheine niemals für den Fonds gehoben werden kann.
• Im Rahmen von Privatplatzierungen im Voraus gezahlte, noch nicht erhaltene Wertpapiere werden zum aktuellen Marktpreis der jeweiligen Aktie bewertet. In der Regel unterliegen solche Wertpapiere einer Haltefrist. Nach Ablauf der Haltefrist werden diese in die entsprechende gewöhnliche Aktie umgewandelt. Sofern im Rahmen von Privatplatzierungen nicht notierte Optionsscheine begeben werden, werden diese
ebenfalls unmittelbar nach Zahlung des Zeichenbetrags anhand des oben beschriebenen inneren Wertes bewertet.

3. Die Vorschriften des CSSF Rundschreibens 13/559 im Rahmen des Einsatzes von Techniken zur effizienten Portfolioverwaltung werden im Verkaufsprospekt umgesetzt. In diesem Zusammenhang wurde Art. 13 des Verwaltungsreglements wie folgt ergänzt: Direkte und indirekte Kosten, die beim Einsatz von Techniken zur effizienten Portfolioverwaltung anfallen. Vor Entstehung dieser Kosten wird eine wirtschaftliche Abwägung hinsichtlich möglicher Kosten und Erträge im Interesse der Anteilseigner des Fonds getroffen. Die Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit Einsatz von Techniken zur effizienten Portfolioverwaltung entstehen, werden im Jahresbericht des Fonds aufgeführt. Bei den Parteien, die direkte und indirekte Kosten im Zusammenhang mit dem Einsatz von Techniken zur effizienten Portfolioverwaltung erhalten, kann es sich auch um zur Verwaltungsgesellschaft und/oder zur Verwahrstelle gehörige erstklassige Kredit- oder Finanzinstitute bzw. auch um die Verwahrstelle selbst handeln.
4. Fortan wird gemäß der CSSF Verordnung 10-04 erlaubt, dass unter Beachtung des Grundsatzes der bestmöglichen Ausführung (Best-Execution) die Verwaltungsgesellschaft oder ein von ihr beauftragter Dienstleister Provisionen zahlen oder erhalten bzw. geldwerte Vorteile (Soft-Commissions) gewähren oder annehmen kann, sofern dies die Qualität der betreffenden Dienstleistung verbessert und im Interesse der Anleger dem Fonds zu Gute kommt. Soft-Commissions können u.a. Vereinbarungen über Brokerresearch, Markt- und Finanzanalysen, Rabatte o.Ä. sein, welche im Jahresbericht offengelegt werden. Etwaige Broker-Provisionen auf Portfoliotransaktionen des Fonds werden ausschließlich an Broker-Dealer, welche juristische Personen und keine natürlichen Personen sind, gezahlt.

5. Weiterhin wird klargestellt, dass die Ausgabe, die Rücknahme sowie der Umtausch von Anteilen bei der Register- und Transferstelle des Fonds erfolgen, ggf. über die depotführende Stelle des Investors oder über die Vertriebsstelle. Die Vornahme von Zahlungen auf Anteile bzw. Ertragsscheine erfolgt über die Depotbank bzw. über die jeweilige Zahlstelle. Anleger, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, ihre Anteile kostenlos innerhalb von 30 Tagen, beginnend ab dem Tag der Veröffentlichung, an den Teilfonds zurückzugeben. Der geänderte Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen sind
ab sofort am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, den Zahl- und Informationsstellen sowie der Depotbank kostenlos erhältlich.

Luxemburg, im Oktober 2013 / Der Verwaltungsrat / Axxion S.A.

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AXXION S.A.
15, rue de Flaxweiler
L-6776 Grevenmacher
R.C.S. Luxemburg 82 112
MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER DES
MAV INVEST (FCP) mit dem Teilfonds
MAV INVEST – Aktienfonds (ISIN: LU0383390878)

Wir möchten die Anteilinhaber hiermit über die folgenden Änderungen informieren, die am 03. November 2013 in Kraft treten:

1. Im Rahmen der Berechnung des Nettoinventarwertes wurden die folgenden Passagen im Verwaltungsreglement neu aufgenommen:

• Nicht notierte Optionsscheine werden anhand ihres inneren Wertes (aktueller Preis des Basiswerts abzüglich des Ausübungspreises oder, fallsdiese Differenz negativ ist, Null) bewertet. Ein etwaiger Zeitwert wird nicht berücksichtigt, da dieser aufgrund der nicht vorliegenden Notiz und Handelbarkeit der Optionsscheine niemals für den Fonds gehoben werden kann.

• Im Rahmen von Privatplatzierungen im Voraus gezahlte, noch nicht erhaltene Wertpapiere werden zum aktuellen Marktpreis der jeweiligen Aktie bewertet. In der Regel unterliegen solche Wertpapiere einer Haltefrist. Nach Ablauf der Haltefrist werden diese in die entsprechende gewöhnliche Aktie umgewandelt. Sofern im Rahmen von Privatplatzierungen nicht notierte Optionsscheine begeben werden, werden diese
ebenfalls unmittelbar nach Zahlung des Zeichenbetrags anhand des oben beschriebenen inneren Wertes bewertet.
2. Es wurde klargestellt, dass die Ausgabe sowie die Rücknahme und der Umtausch der Aktien nicht über die Depotbank sondern u.a. durch die Register- und Transferstelle bzw. ggf. über die jeweilige depotführende Stelle des Investors erfolgen.

3. Die Vorschriften des CSSF Rundschreibens 13/559 im Rahmen des Einsatzes von Techniken zur effizienten Portfolioverwaltung wurden im Verkaufsprospekt umgesetzt.
4. Fortan wird gemäß der CSSF Verordnung 10-04 erlaubt, dass unter Beachtung des Grundsatzes der bestmöglichen Ausführung (Best-Execution) die Verwaltungsgesellschaft oder ein von ihr beauftragter Dienstleister Provisionen zahlen oder erhalten bzw. geldwerte Vorteile (Soft-Commissions) gewähren oder annehmen kann, sofern dies die Qualität der betreffenden Dienstleistung verbessert und im besten Interesse des Fonds den Anlegern zu Gute kommt. Soft-Commissions können u.a. Vereinbarungen über Brokerresearch, Markt- und Finanzanalysen, Rabatte o.Ä. sein, welche im Jahresbericht offengelegt werden. Etwaige Broker-Provisionen auf Portfoliotransaktionen des Fonds, werden ausschließlich an Broker-Dealer, welche juristische Personen und keine natürlichen Personen sind, gezahlt.

5. Es wurde klargestellt, dass Transaktionen in nicht notierten Wertpapieren mit bis zu EUR 300,- pro Transaktion abgerechnet werden. Für die Abwicklung von Transaktionen anhand von Namenszertifikaten werden zusätzlich bis zu EUR 200,- berechnet.
6. Künftig wird für die Betreuungsgebühr eine Minimumgebühr i.H.v. EUR 1.500,- p.M. erhoben.
7. Die Risikomanagementmethode wurde dahingehend aktualisiert, dass der commitment approach – Ansatz zur Anwendung kommt. Anleger, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, ihre Anteile kostenlos innerhalb von 30 Tagen, beginnend ab dem Tag der Veröffentlichung, an den Teilfonds zurückzugeben. Der geänderte Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen sind
ab sofort am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, den Zahl- und Informationsstellen sowie der Depotbank kostenlos erhältlich.

Luxemburg, im Oktober 2013 / Der Verwaltungsrat / Axxion S.A.

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AXXION S.A.
15, rue de Flaxweiler
L-6776 Grevenmacher
R.C.S. Luxemburg 82 112
MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER DES
MAS VALUE (FCP) mit dem Teilfonds
MAS VALUE – Select (ISIN: LU0397527945)
Wir möchten die Anteilinhaber hiermit über die folgenden Änderungen informieren, die am 03. November 2013 in Kraft treten:

1. Im Rahmen der Berechnung des Nettoinventarwertes wurden die folgenden Passagen im Verwaltungsreglement neu aufgenommen:
• Nicht notierte Optionsscheine werden anhand ihres inneren Wertes (aktueller Preis des Basiswerts abzüglich des Ausübungspreises oder, falls diese Differenz negativ ist, Null) bewertet. Ein etwaiger Zeitwert wird nicht berücksichtigt, da dieser aufgrund der nicht vorliegenden Notiz und Handelbarkeit der Optionsscheine niemals für den Fonds gehoben werden kann.

• Im Rahmen von Privatplatzierungen im Voraus gezahlte, noch nicht erhaltene Wertpapiere werden zum aktuellen Marktpreis der jeweiligen Aktie bewertet. In der Regel unterliegen solche Wertpapiere einer Haltefrist. Nach Ablauf der Haltefrist werden diese in die entsprechende gewöhnliche Aktie umgewandelt. Sofern im Rahmen von Privatplatzierungen nicht notierte Optionsscheine begeben werden, werden diese ebenfalls unmittelbar nach Zahlung des Zeichenbetrags anhand des oben beschriebenen inneren Wertes bewertet.

2. Es wurde klargestellt, dass die Ausgabe sowie die Rücknahme und der Umtausch der Aktien nicht über die Depotbank, sondern u. a. durch die Register- und Transferstelle bzw. ggf. über die jeweilige depotführende Stelle des Investors erfolgen.

3. Die Vorschriften des CSSF Rundschreibens 13/559 im Rahmen des Einsatzes von Techniken zur effizienten Portfolioverwaltung wurden im Verkaufsprospekt umgesetzt.

4. Fortan wird gemäß der CSSF Verordnung 10-04 erlaubt, dass unter Beachtung des Grundsatzes der bestmöglichen Ausführung (Best-Execution) die Verwaltungsgesellschaft oder ein von ihr beauftragter Dienstleister Provisionen zahlen oder erhalten bzw. geldwerte Vorteile (Soft-Commissions) gewähren oder annehmen kann, sofern dies die Qualität der betreffenden Dienstleistung verbessert und im besten Interesse des Fonds den Anlegern zugutekommt. Soft-Commissions können u. a. Vereinbarungen über Brokerresearch, Markt- und Finanzanalysen, Rabatte o. Ä. sein, welche im Jahresbericht offengelegt werden. Etwaige Broker-Provisionen auf Portfoliotransaktionen des Fonds werden ausschließlich an Broker-Dealer, welche juristische Personen und keine natürlichen Personen sind, gezahlt.

5. Die geografische Beschränkung der Investition in Aktien von Unternehmen mit Sitz oder überwiegender wirtschaftlicher Tätigkeit in den Mitgliedstaaten der EU oder von Holdinggesellschaften mit Beteiligungen an Gesellschaften mit Sitz in diesen Mitgliedstaaten wurde aufgehoben.

6. Es wurde klargestellt, dass Transaktionen in nicht notierten Wertpapieren mit bis zu EUR 300,– pro Transaktion abgerechnet werden. Für die Abwicklung von Transaktionen anhand von Namenszertifikaten werden zusätzlich bis zu EUR 200,– berechnet.

7. Künftig wird für die Betreuungsgebühr eine Minimumgebühr i.H.v. EUR 1.500,– p. M. erhoben. 8. Die Risikomanagementmethode wurde dahingehend aktualisiert, dass der commitment
approach-Ansatz zur Anwendung kommt. Anleger, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, ihre Anteile kostenlos innerhalb von 30 Tagen, beginnend ab dem Tag der Veröffentlichung, an
den Teilfonds zurückzugeben. Der geänderte Verkaufsprospekt ist ab sofort am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, den Zahl- und Informationsstellen sowie der Depotbank kostenlos erhältlich. Der geänderte Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen sind ab sofort am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, den Zahl- und Informationsstellen sowie der Depotbank kostenlos erhältlich.

Luxemburg, im Oktober 2013
Der Verwaltungsrat
Axxion S.A.