Änderung der Vertragsbedingungen bei einem Trendconcept Fonds

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Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag! Gemäß §167 KAGB informieren wir Sie als depotführende Stelle über die Änderung der
Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
TRENDCONC. FD Multi Ass. All. A0F5L7 LU0227566055

Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

TRENDCONCEPT FUND S.A.
R.C.S. B 69.951
2, rue Heine
L – 1720 Luxemburg
MITTEILUNG AN ALLE ANTEILINHABER DER FONDS
TRENDCONCEPT FUND
(A: WKN 595 109 / ISIN LU0178874326; B: WKN 595 110 / ISIN LU0178876701;
C I: WKN A0MJQV / ISIN LU0283767233; CII: WKN A0MJQW / ISIN LU0283767589)
TRENDCONCEPT FUND Multi Asset Allocator
(A: WKN A0F5L7 / ISIN LU0227566055; C I WKN A0MJQ1 / ISIN LU0283774288;
C II: WKN A0MJQ2 / ISIN LU0283774445)
Die Anteilinhaber des TRENDCONCEPT FUND Multi Asset Allocator und des TRENDCONCEPT
FUND werden hiermit unterrichtet, dass die Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A., 21,
avenue de la Liberté, L-1931 Luxembourg („Verwaltungsgesellschaft“) als neue
Verwaltungsgesellschaft die Fonds zum 1. Oktober 2013 übernehmen wird.
Die Anlagepolitik des Teilfonds TRENDCONCEPT FUND Automatic Asset Allocator des
TRENDCONCEPT FUND wird dahingehend erweitert, dass zukünftig weltweite Investitionen zulässig
sind und alle gesetzlich zulässigen Zertifikate erworben werden dürfen.
Die Anlagepolitik des TRENDCONCEPT FUND Multi Asset Allocator wird dahingehend erweitert,
dass zukünftig alle gesetzlich zulässigen Zertifikate erworben werden dürfen.
Die genannten Änderungen werden im jeweiligen Verkaufsprospekt, Stand: Oktober 2013,
widergespiegelt. Die Verkaufsprospekte mit den Verwaltungsreglementen, welche mit Datum
1. Oktober 2013 in Kraft treten, sind am Sitz der neuen Verwaltungsgesellschaft Hauck & Aufhäuser
Investment Gesellschaft S.A., der Depotbank sowie bei allen Zahlstellen kostenlos erhältlich.
Ebendort können auch die Verträge mit der Depotbank und dem Anlageberater sowie die Satzung der
Verwaltungsgesellschaft eingesehen werden.
Die genannten Änderungen treten mit Wirkung zum 1. Oktober 2013 in Kraft.
Anteilinhaber, die mit den o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die
kostenlose Rücknahme ihrer Anteile bis zum 30. September 2013, 12 Uhr Luxemburger Zeit, zu
beantragen. Diese werden gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen
Verkaufsprospektes abgerechnet.
Luxemburg, den 26. August 2013
Der Verwaltungsrat der
TRENDCONCEPT FUND S.A.