Goldmann Sachs hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 22. Oktober 2013 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag
bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | WKN | Aufnehmender Fonds | WKN |
---|---|---|---|
GS Growth & Emerging Markets Equity Portfolio |
A0M9VX |
GS Growth & Emerging Markets Broad Equity Portfolio |
987714 |
GS Growth & Emerging Markets Equity Portfolio |
A0M9V0 |
GS Growth & Emerging Markets Broad Equity Portfolio |
766539 |
Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 14. Oktober 2013 stattfinden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
In Bezug auf §167 KAGB werden wir die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Dieses Dokument ist wichtig und erfordert Ihre sofortige Aufmerksamkeit. Falls Sie nicht
sicher sind, was Sie tun sollten, halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrem Anlageexperten,
Bankberater, Anwalt, Steuerberater oder einem anderen unabhängigen Finanzberater. Wenn
Sie irgendwelche Ihrer Anteile an Goldman Sachs Funds verkauft oder übertragen haben,
senden Sie bitte umgehend eine Kopie dieses Dokuments an den Käufer oder
Übertragungsempfänger bzw. an die Bank oder den sonstigen Vermittler, über den der
Verkauf oder die Übertragung zustande gekommen ist, damit dieses Dokument so schnell wie
möglich an den Käufer oder Übertragungsempfänger weitergeleitet werden kann. Wenn Sie
als Depotbank, anonymer Aktionär, Intermediär oder Anbieter einer sonstigen Plattform
fungieren, leiten Sie dieses Dokument bitte an den wirtschaftlichen Eigentümer der Anteile
weiter.
GOLDMAN SACHS FUNDS
State Street Bank Luxembourg, SA
49,AvenueJ.F. Kennedy
L-1855 Luxembourg
R.C.S. Luxemburg B 41.751
16. August 2013
Per Einschreiben
Mitteilung an die Anteilinhaber des Goldman Sachs Growth & Emerging Markets Equity Portfolio (das
„zu verschmelzende Portfolio“) und/oder Goldman Sachs Growth & Emerging Markets Broad Equity
Portfolio (das „aufnehmende Portfolio“), Teilfonds von Goldman Sachs Funds (der „Fonds“)
Beachten Sie bitte, dass bestimmte Begriffe, die in diesem Dokument verwendet, jedoch nicht definiert werden,
dieselbe Bedeutung haben, die ihnen im Verkaufsprospekt des Fonds zugewiesen wurde.
Sehr geehrte Anteilinhaber,
Der Verwaltungsrat des Fonds hat auf Empfehlung des Anlageberaters beschlossen, das zu verschmelzende
Portfolio am 22. Oktober 2013 (das „Datum der Zusammenlegung“) mit dem aufnehmenden Portfolio
zusammenzulegen. Dieser Beschluss wurde getroffen, da die Vermögenswerte des zu verschmelzenden
Portfolios unter das Mindestniveau gefallen sind, das nach Ansicht des Verwaltungsrats wirtschaftlich effizient
ist, um das zu verschmelzende Portfolio zu verwalten. Wie im Verkaufsprospekt dargelegt, wurde dieses
Mindestniveau vom Verwaltungsrat vorab mit USD 100.000.000 (oder, sofern zutreffend, dem entsprechenden
Betrag in der Basiswährung, wenn diese nicht auf USD lautet) festgelegt. Die Zusammenlegung erfolgt gemäß
den Bestimmungen des Fondsprospekts und Artikel 25 der Satzung.
Detaillierte Informationen zum aufnehmenden Portfolio oder zum verschmelzenden Portfolio finden Sie
im Verkaufs prospekt, Nachtrag und dem relevanten Dokument mit den wesentlichen
Anlegerinformationen (KilO), die Sie anfordern und sorgfältig lesen sollten. Diese Dokumente sind
kostenlos an der eingetragenen Geschäftsstelle des Fonds erhältlich. Die maßgeblichen KilOs finden
Sie unter www.gsam.com/kiids.
Der Anlageberater beabsichtigt, vor dem Datum der Zysammenlegung die Vermögenswerte des zu
verschmelzenden Portfolios auf die Vermögenswerte des aufnehmenden Portfolios abzustimmen.
Dadurch entstehen m~tdem Kauf und Verkauf von Wertpapieren und Finanzinstrumenten verbundene
Transaktionskosten, die vom zu verschmelzenden Portfolio getragen werden und sich daher auf die
Anteilinhaber des zu verschmelzenden Portfolios auswirken.
Ab dem Datum dieser Mitteilung und bis zum Datum der Zusammenlegung (der „ZusammenlegungszeitraumU
),
müssen möglicherweise Barmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Einlagen, Geldmarktinstrumente sowie
Futures auf Aktienindizes im Bestand des zu verschmelzenden Portfolios gehalten werden, um ein passives
Engagement im Markt aufrechtzuerhalten. Der Anlageberater hält diesen Ansatz, sofern er als notwendig
erachtet wird, für die angemessenste Methode zur Durchführung der Zusammenlegung des zu
verschmelzenden Portfolios, da Rücknahmen von Portfolioanteilen im Zusammenlegungszeitraum anderenfalls
zu Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Wertpapieren führen würden, die sich auf die
verbleibenden Anleger auswirken würden.
Der Anlageberater übernimmt die Kosten für alle zusätzlichen mit der Zusammenlegung verbundenen
Wirtschaftsprüfungs- und Rechtskosten sowie die Kosten für die Veröffentlichung und den Versand dieser
Mitteilung. Alle anderweitigen, mit der Zusammenlegung verbundenen Kosten, darunter Transaktionskosten,
die Kosten der Auflösung sowie die mit dem Verkauf von Wertpapieren vor dem Datum der Zusammenlegung
und die mit der Übertragung von Vermögenswerten auf das aufnehmende Portfolio verbundenen
Handelskosten werden von dem zu verschmelzenden Portfolio getragen.
Anteilinhaber, die sich nicht an der Zusammenlegung beteiligen möchten, können ihre Bestände am zu
verschmelzenden Portfolio bzw. am aufnehmenden Portfolio Oe nach Sachlage) bis zum 21. Oktober 2013,
14.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit kostenlos entweder (i) zurückzugeben oder (ii) in eine entsprechende
Anteilsklasse eines anderen Portfolios des Fonds umtauschen. Umwandlungen oder Rücknahmen werden
kostenlos im Einklang mit den Bestimmungen des Verkaufsprospekts zum maßgeblichen Nettoinventarwert
(NIW) je Anteil des zu verschmelzenden Portfolio bearbeitet, der an dem Geschäftstag berechnet wird, an dem
diese Anteile zurückgenommen oder umgetauscht werden.
Wenden Sie sich bitte an Ihren Finanzberater, an Ihren Ansprechpartner bei Goldman Sachs oder an
Serviceteam für europäische Anteilinhaber unter der Telefonnummer +442077746366 oder der
E-Mail-Adresse email: ess@gs.com. wenn Sie Ihre Bestände zurückgeben oder gegen Anteile an einem
anderen Portfolio umtauschen möchten.
Am Datum der Zusammenlegung, wird das Nettovermögen des zu verschmelzenden Portfolios auf das
aufnehmende Portfolio übertragen und das zu verschmelzende Portfolio wird weitergeführt, bis seine
Verbindlichkeiten beglichen wurden. Alle Anteile der Anteilinhaber, die ihre Anteile am zu verschmelzenden
Portfolio nicht zurückgegeben oder umgetauscht haben, werden gemäß der in der nachstehenden Tabelle
beschriebenen Berechnungsmethode gegen Anteile der entsprechenden Anteilsklasse des aufnehmenden
Portfolios umgetauscht und ihre Inhaber w,erden am Datum der Zusammenlegung Anteilinhaber des
aufnehmenden Portfolios.
Anteilinhaber des zu verschmelzenden Portfolios erhalten eine Anzahl an Anteilen des aufnehmenden
Portfolios, die am Datum der Zusammenlegung gemäß dem folgenden Umtauschverhältnis berechnet wird.
Anteile = (NIW des zu verschmelzenden Portfolios x Anzahl der Anteile des zu verschmelzenden Portfolios)
NIW des aufnehmenden Portfolios
Wobei:
„Anteile“ die Anzahl an Anteilen des aufnehmenden Portfolios bezeichnet, die an den jeweiligen Anteilinhaber
des zu verschmelzenden Portfolios auszugeben sind;
„NIW des zu verschmelzenden Portfolios“ den Nettoinventarwert je Anteil der betreffenden Anteilsklasse des zu
verschmelzenden Portfolios bezeichnet, in der der jeweilige Anteilinhaber zum Datum der Zusammenlegung
eine Anlage besitzt;
„Anzahl der Anteile des zu verschmelzenden Portfolios“ die Anzahl an Anteilen bezeichnet, die der jeweilige
Anteilinhaber zum Datum der Zusammenlegung in der jeweiligen Anteilsklasse des zu verschmelzenden
Portfolios besitzt;
„NIW des aufnehmenden Portfolios“ den Nettoinventarwert je Anteil derselben Anteilsklasse des
aufnehmenden Portfolios bezeichnet, die der jeweilige Anteilinhaber zum Datum der Zusammenlegung an dem
zu verschmelzenden Portfolio hält.
Der Verwaltungsrat rechnet nicht damit, dass die Zusammenlegung absehbare Auswirkungen auf das Portfolio
des aufnehmenden Portfolios oder auf die Anteilinhaber des aufnehmenden Portfolios oder ihre diesbezügliche
Anlage haben wird.
Infolge der Zusammenlegung werden die Anteilinhaber des zu verschmelzenden Portfolios am Datum der
Zusammenlegung zu Anteilinhabern des aufnehmenden Portfolios und halten demzufolge Anteile des
aufnehmenden Portfolios anstelle von Anteilen des zu verschmelzenden Portfolios.
Die Unterschiede zwischen den Anlagezielen, dem synthetischen Risiko- und Ertragsindikator (Synthetic Risk
and Reward Indicator – SRRI) sowie den Verwaltungs- und Vertriebsgebühren des zu verschmelzenden
Portfolios und des aufnehmenden Portfolios stellen sich zusammenfassend wie folgt dar. Bei den
nachfolgenden Daten handelt es sich um eine Zusammenfassung.
Die Abschlussprüfern erstellen einen Bericht über die Zusammenlegung, der die Validierung der zur Bewertung
der Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten verwendeten Kriterien, der eventuellen Barzahlung je Anteil, der
Berechnungsmethode zur Bestimmung der Umtauschverhältnisse sowie die endgültigen Umtauschverhältnisse
umfasst.
Eine Kopie des Berichts des Abschlussprüfers wird auf Wunsch kostenlos zur Verfügung gestellt. Wenden Sie
sich für weitere Informationen zu dieser Angelegenheit bitte an Ihren Finanzberater, Ihren Ansprechpartner bei
Goldman Sachs oder das Serviceteam für europäische Anteilinhaber unter der Telefonnummer
+442077746366 oder der E-Mail-Adresse email: ess@gs.com.
Anlageziele
Zu verschmelzendes Portfolio Aufnehmendes Portfolio
Goldman Sachs Growth & Emerging Markets Goldman Sachs Growth & Emerging Markets
Equity Portfolio Broad Equity Portfolio
Das Portfolio investiert in Wertpapiere von Emittenten Das Portfolio investiert in Wertpapiere von Emittenten
in Schwellenländern. in Schwellenländern.
MSCI Emerging Markets Index (Net, Total Return) MSCI Emerging Markets Index (Net, Total Return)
SRRI
Zu verschmelzendes Portfolio Aufnehmendes Portfolio
7 7
Diese Risikokategorie basiert auf historischen Daten und bietet möglicherweise keinen verlässlichen
Hinweisauf das künftige Risikoprofil des Portfolios. Die oben angegebene Risikokategorie wird nicht garantiert
und kann sich im Laufe der Zeit verändern.
Verwaltungs- und Vertriebsgebühren
GebOh
Goldman Sachs Growth & Emergmg MarkeIs Equity Portfollo Goldman Sachs Growth & Emerging MarkeIs EqUlly Portfollo
Währung
Verkaufs-
Währung
Anteils- der Verwaltungs- Vertrlebs- Belnebs- Anle,ls- der Verwaltungs- Vertnebs- Verkaufs- Betriebsklassel
AnteIls- gebuhr gebuhr kosten gebuhr
klasse1 Anleils- gebuhr gebuhr kosten gebuhr
klasse (maxImal)
klasse
(maxImal)
Klasse A USO 1,75% 0,50% 0,50% 4,00% ren- KlasseA USO 1,75% 0,375% 0,50% 4,00%
Basis- USO 1,75% null 0,50% 5,50% ’nderollf/8fl Basis- USO 1,75% null 0,50% 5,50%
wahruna ab dem Datum wahruna
Klasse E EUR 1,75% 0,50% 0,50% 4,00% des Klasse E EUR 1,75% 0,50% 0,50% 4,00%
Klasse I USO 085% null variabel null InkratltTelens
Klasse I USO 0,85% null variabel null
Klasse 10 USO NlZ null variabel null Klasse 10 USO Nil null vartabel null
Klasse IX USO 1,00% null variabel null Klasse IX USO 1,00% null variabel null
Klasse P USO 1,25% null variabel null Klasse P USO 1,25% null variabel null
Klasse R USO 0,85% null 0,50% 5,50% Klasse R USO 0,85% null 0,50% 5,50%
1 Es gibt sowohl thesaurierende als auch ausschüttende Anteilsklassen und Anteilsklassen, die auf andere
Währungen als die jeweilige Basiswährung lauten oder gegen diese abgesichert sind. Soweit nicht anders
angegeben, werden die Anteilsklassen des zu verschmelzenden Portfolios mit einer ähnlichen Anteilsklasse
des aufnehmenden Portfolios verschmolzen, so wird z. B. eine thesaurierende Basisanteilsklasse des zu
verschmelzenden Portfolios mit einer thesaurierenden Basisanteilsklasse des aufnehmenden Portfolios
verschmolzen.
Der Verwaltungsrat behält sich das Recht vor, das zu verschmelzende Portfolio sofort vor dem Datum der
Zusammenlegung zu schließen, wenn alle ausgegebenen Anteile des zu verschmelzenden Portfolios
zurückgegeben und alle Verbindlichkeiten des zu verschmelzenden Portfolios beglichen worden sind.
Den Anteilinhabern des zu verschmelzenden Portfolios wird empfohlen, ihren Steuerberater zu fragen, welche
steuerlichen Auswirkungen die Fondszusammenlegung in Anbetracht ihrer persönlichen Umstände hat.
Mit freundlichen Grüßen
Theodore T. Sotir
Im Namen des Verwaltungsrats